Logo Landesamt für Statistik Niedersachsen - Link zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Die Zeitverwendungserhebung (ZVE) in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Auf einer Uhr sind verschiedene Symbole zu sehen, wofür die Zeit verwendet werden kann – vom Fahrrad bis zum Kochtopf. Bildrechte: Destatis

Alle zehn Jahre haben Haushalte in Deutschland die Möglichkeit, freiwillig an der Zeitverwendungserhebung (ZVE) teilzunehmen und der amtlichen Statistik Daten darüber zur Verfügung zu stellen, wie sie ihre Zeit und ihren Alltag gestalten.

Ziel der Erhebung ist es, Daten über Tätigkeiten und Erlebnisse im Alltag beziehungsweise den Ablauf des alltäglichen Lebens der Menschen zu erfassen, indem Tagesabläufe festgehalten werden. Die Zeitverwendungserhebung zeigt auf, wie viel Zeit Menschen in Deutschland zum Beispiel bei der Arbeit, mit dem Haushalt, der Kinderbetreuung und der Familie verbringen oder wie ihre Freizeitgestaltung aussieht. Je vielfältiger die Zusammensetzung der teilnehmenden Haushalte ist, desto differenzierter können geschlechts- und altersspezifische Unterschiede in der Alltagsgestaltung festgehalten werden. Die Zeitverwendungserhebung ermöglicht zum Beispiel Auswertungen, womit alleinlebende Menschen ihre Zeit verbringen oder wie viel Zeit Schülerinnen und Schüler sowie Arbeitnehmende für den Weg zur Schule oder zur Arbeit aufwenden müssen. Außerdem kann beispielsweise auch analysiert werden, wie viel Zeit getrenntlebende Eltern mit ihren Kindern verbringen.

Wie auch bei anderen Haushaltsbefragungen – zum Beispiel dem Mikrozensus oder der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – spielen die durch die ZVE erfassten Daten eine wichtige Rolle für die Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Medien und die breite Öffentlichkeit. Die Daten helfen bei der Beantwortung zahlreicher gesellschaftlicher Fragen und bei der politischen Entscheidungsfindung.

Die ZVE wird von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt. Die rechtliche Grundlage für die Erhebung bildet dabei das Zeitverwendungserhebungsgesetz (ZVEG). Bundesweit werden ab der ZVE 2022 erstmals rund 10.000 Haushalte befragt, in die vorherigen Erhebungen wurden jeweils nur halb so viele Haushalte eingebunden.

Grafik Bildrechte: LSN

Wie wird die Zeitverwendungserhebung durchgeführt?

Bei der Zeitverwendungserhebung handelt es sich um eine sogenannte Quotenstichprobe. Das bedeutet, dass Haushalte aus verschiedenen Bevölkerungsgruppen für die Teilnahme an der Befragung ausgewählt werden, um repräsentative Daten für die Gesamtbevölkerung zu liefern. Die Erhebung läuft über ein Jahr. Aus den Haushalten, die sich freiwillig zu dieser Erhebung gemeldet haben, wird für jedes Quartal eine Stichprobe gezogen. Das bedeutet, vor Beginn der ZVE wird für jedes Land festgelegt, wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Alleinlebende usw. für die Stichprobe benötigt werden. Wenn es schon genügend ähnliche Haushalte gibt, werden einige Interessierte unter Umständen nicht sofort in die Stichprobe gezogen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass diese Haushalte im Laufe des Erhebungsjahres „nachrücken“.

Die ZVE beginnt im Januar des jeweiligen Erhebungsjahres. Die erste Auswahl der teilnehmenden Haushalte erfolgt bereits im Dezember des Vorjahres.

Wie werden die Daten bei den teilnehmenden Haushalten erhoben?

Um ein umfassendes Bild darüber zu erhalten, wie die Menschen in Deutschland ihre Zeit verbringen, erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer drei verschiedene Erhebungsteile. So bekommt der Haushalt zunächst einen Haushaltsfragebogen. Dieser enthält Fragen zu den Personen im Haushalt und zu der Wohnsituation. Dieser Haushaltsfragebogen wird zu Beginn der Erhebung von einem erwachsenen Haushaltsmitglied für den gesamten Haushalt beantwortet.

Jedes Haushaltsmitglied ab einem Alter von 10 Jahren füllt anschließend einen sogenannten Personenfragebogen selbst aus. In diesem Personenfragebogen wird die berufliche oder schulische Situation, das persönliche Zeitempfinden sowie ehrenamtliche Tätigkeiten oder die Pflege von Angehörigen erfragt.

Schließlich erhalten alle Personen des Haushalts ab 10 Jahren ein Tagebuch, das sie an insgesamt drei Tagen, darunter zwei Werktage und ein Wochenendtag, jeweils 24 Stunden führen. In dieses Tagebuch werden alle Aktivitäten wie Schule, Beruf, Schlafenszeiten, Freizeitgestaltungen etc. eingetragen.

Die freiwillige Teilnahme an der Erhebung wird als Dankeschön mit einer Geldprämie vergütet, Voraussetzung ist allerdings, dass möglichst alle Haushaltsmitglieder ab 10 Jahren vollständig an der Erhebung teilgenommen haben. Sobald die Daten bzw. Erhebungsunterlagen im Landesamt für Statistik eingegangen sind und auf Vollständigkeit geprüft wurden, erhält der Haushalt die Geldprämie. Dies dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln