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Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
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Eine Anmeldung für die Teilnahme an der Zeitverwendungserhebung 2022 ist ab Anfang September 2021 bis Ende September 2022 möglich. Die freiwillige Teilnahme an der Erhebung wird als Dankeschön mit einer Geldprämie in Höhe von 15€ je Haushalt und 20€ je teilnehmender Person ab 10 Jahre vergütet. Zu beachten ist hierbei, dass möglichst alle Haushaltsmitglieder ab 10 Jahren vollständig teilnehmen. Sobald die Daten beziehungsweise die Erhebungsunterlagen im Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) eingegangen sind und auf Vollständigkeit geprüft wurden, erhält der Haushalt die Geldprämie. Dies dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.
Wie kann ich teilnehmen und wie läuft die Befragung ab?
Mit der Erhebung ab dem Jahr 2022 ist es möglich, über ein digitales Erhebungsinstrument als Web- oder Smartphone-App an der Befragung teilzunehmen und die Daten online zu übermitteln. Die App vereinfacht die Teilnahme deutlich, denn so kann das Tagebuch zu jeder Zeit und an jedem Ort ausgefüllt werden. Die elektronischen Anwendungen führen zudem durch die Fragebogen und das Tagebuch und filtern die Fragen individuell für die teilnehmende Person. Eine sichere Übermittlung der Daten wird dabei ebenfalls gewährleistet.
Falls Haushalte nicht über die App teilnehmen möchten oder nicht über einen Internetbrowser verfügen beziehungsweise ihre Daten so nicht übermitteln möchten, ist die Teilnahme auch über einen Papierfragebogen möglich.
Teilnehmende Haushalte erhalten über den Postweg die Online-Zugangsdaten oder wahlweise die Papierfragebogen sowie Informationen zum genauen Teilnahmezeitraum und das Datum der drei Tagebuchtage.
Wie werden die Daten geschützt?
Die übermittelten Daten unterliegen dem allgemeinen Datenschutz und der statistischen Geheimhaltung. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und anonymisiert nur für statistische Zwecke verwendet. Dabei wird unterschieden zwischen Hilfsmerkmalen, also Angaben zu Namen und Adresse der auskunftsgebenden Person, sowie den Erhebungsmerkmalen, also den Antworten zu den gestellten Fragen.
Die Hilfsmerkmale und Erhebungsmerkmale werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen voneinander getrennt gespeichert und die Erhebungsmerkmale vor der Veröffentlichung auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet, sodass Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Haushalte nicht möglich sind. Des Weiteren werden Merkmale mit zu niedrigen Fallzahlen nicht veröffentlicht. Spätestens mit dem Abschluss der Aufbereitung der Daten findet die Löschung der Hilfsmerkmale, der Erhebungsmerkmale sowie der Erhebungsunterlagen statt. Dann liegen in den Statistischen Landesämtern nur noch die anonymisierten und zusammengefassten Ergebnisse vor.
Informationen für Teilnehmende
Rechtliche Grundlagen
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