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Zierpflanzenerhebung in Niedersachsen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Die Zierpflanzenerhebung erfasst seit 2017 alle vier Jahre in der Zeit von Juli bis Oktober folgende Informationen:

  • die Grundflächen und die Anbauflächen von Zierpflanzen zum Schnitt,
  • die Zahl der erzeugten Topfpflanzen,
  • die Pflanzengruppen,
  • Pflanzenarten,
  • Kulturformen und
  • die Verwendungszwecke.

Es handelt sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Befragt werden alle landwirtschaftlichen Betriebe mit mindestens 0,3 Hektar Blumen- oder Zierpflanzenfläche im Freiland oder 0,1 Hektar Blumen- oder Zierpflanzenfläche unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern.

Die Zierpflanzenerhebung wird auf der Grundlage des Agrarstatistikgesetz durchgeführt.

Den aktuellen Fragebogen finden Sie bei den Informationen für Auskunftgebende.

Veröffentlichung der Ergebnisse

Die Ergebnisse werden im 4. Quartal des Erhebungsjahres auf Kreisebene veröffentlicht. Die Ergebnisse beziehen sich auf das aktuelle Betriebsjahr. Da es sich bei dieser Erhebung um eine sogenannte Totalerhebung handelt, bei der alle Betriebe auskunftspflichtig sind, müssen die Ergebnisse nicht hochgerechnet werden.

Befragung über das IDEV-Portal

Die Erhebung erfolgt mithilfe des sicheren Onlinemeldeverfahrens IDEV - ''Internet-Datenerhebung im Verbund'' (Anleitung). Die Zugangsdaten werden den auskunftspflichtigen Betrieben postalisch zugesandt.

Weitere Informationen für Auskunftspflichtige finden Sie bei den Informationen für Auskunftgebende.

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