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Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Allgemeines
Der nächste Zensus in Deutschland findet im Jahr 2022 stattfinden. Wie bereits beim letzten Zensus im Jahr 2011 wird es sich um ein registergestütztes Verfahren handeln. Das bedeutet, dass in erster Linie Daten aus Verwaltungsregistern für die Erhebung genutzt werden, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft zu erteilen braucht. Ergänzung finden diese Registerdaten durch Informationen aus einer Personenerhebung. Bei der Haushaltebefragung werden im Jahr 2022 auf der Basis einer Stichprobe voraussichtlich rund 10% der Bevölkerung in Niedersachsen direkt befragt. Zudem ist eine Vollerhebung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften vorgesehen. Dazu zählen beispielsweise Studierendenwohnheime oder Alten- und Pflegeheime.
Hinzu kommt eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Diese findet wie beim letzten Zensus als Vollerhebung statt. Dies bedeutet, dass zu jeder Wohnimmobilie die Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise stellvertretend die Verwalterin oder der Verwalter befragt werden.
Methodische Anpassungen im Vergleich zum Zensus 2011
Im Vergleich zum letzten Zensus im Jahr 2011 hat sich das Verfahren ein wenig verändert. Im Gegensatz zu den vorherigen Volkszählungen, wie zuletzt im Jahr 1987, handelte es sich bei dem Zensus 2011 erstmalig um eine registergestützte Erhebung. Zwar erklärte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2011 am 19. September 2018 als verfassungsgemäß. Dennoch wurden die Methoden und Verfahrensweisen, die der Erhebung im Jahr 2011 zugrunde gelegt wurden, im Nachhinein evaluiert und für den Zensus 2022 angepasst. Detaillierte Informationen zu den methodischen Anpassungen können Sie im WISTA Sonderheft Zensus 2021 nachlesen.
Pressekontakt Zensus:
Herr Gieseler
Tel. 0511 9898-1016
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