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Gesetzliche Grundlagen, Geheimhaltung und Datenschutz

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Viele Paragraphen-Zeichen liegen aufeinander. Bildrechte: ©Fabian - stock.adobe.com

Gesetzliche Grundlagen

Der Gesetzgeber hat mit dem Zensusvorbereitungsgesetz 2022 (ZensVorbG 2022) die gesetzliche Grundlage für die Vorbereitungsarbeiten zum Zensus geschaffen. Aktuell trifft das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) gemäß aller gesetzlichen Vorgaben die organisatorischen Vorkehrungen für die Durchführung des Zensus im Jahr 2022 in Niedersachsen. Dies beinhaltet vor allem den Aufbau des Bestands aller Anschriften mit Wohnraum und bewohnten Unterkünften. Dieser bildet die Basis für die Stichprobenziehung der Haushaltebefragung (Hauptziehung und Wiederholungsbefragung). Außerdem werden die sogenannten Berichtskreise für die Vollerhebungen aufgebaut, d. h. beispielsweise die für die Gebäude- und Wohnungszählung auskunftspflichtigen Personen mit Hilfe der gesetzlich vorgegebenen Quellen ermittelt.

Die konkrete Durchführung des Zensus ist durch das Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022) angeordnet. Hier erhalten Sie einen Einblick in das Zensusvorbereitungsgesetz und das Zensusgesetz.

Darauf aufbauend wurde das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2022 (Nds. AG ZensG 2022) verfasst und ergänzt somit die Durchführungsvorschriften des Bundesgesetzes.

Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten sind wichtig für die Sicherung der Qualität und Vollständigkeit der Zensusergebnisse. Deshalb sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung von örtlichen Erhebungsstellen in niedersächsischen Kommunen vor, überträgt diesen Aufgaben der Durchführung des Zensus vor Ort und regelt den finanziellen Ausgleich der mit der Aufgabenübertragung verbundenen Mehrbelastungen zwischen Land und Kommunen.

Geheimhaltung

Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des Bundesstatistikgesetzes Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Gleichzeitig sollen so viele allgemeine Erkenntnisse wie möglich aus den veröffentlichten Daten gezogen werden können. Dies wird durch den Einsatz eines sogenannten Geheimhaltungsverfahrens gewährleistet.

Beim Zensus 2022 erfolgt die statistische Geheimhaltung durch eine stochastische (also zufällige) Überlagerung auf Basis der sogenannten Cell-Key-Methode. Informationen zur Cell-Key-Methode finden Sie hier.

Datenschutz

Datenschutz ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht: Die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der Bevölkerung. Daher legen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder beim Zensus höchstes Augenmerk auf Sicherheitsvorkehrungen, die die Geheimhaltung Ihrer Daten garantieren.

Datenschutz und Informationssicherheit sind an den Anforderungen der neuen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ausgerichtet. Die verstärkte öffentliche Wahrnehmung, die mit der Einführung der DS-GVO einhergegangen ist, wirkt sich auch auf den Zensus 2022 aus. Um ein angemessenes Sicherheitsniveau zu erreichen, setzen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Sicherheitsanforderungen nach der Methodik des IT-Grundschutzes um. In Fragen des Datenschutzes und der Informationssicherheit wird zusätzlich zu den behördlich geforderten Umsetzungen auf sachkundige Beratung zurückgegriffen: Das Gesamtprojekt Zensus 2022 wird auf Bundesebene sowohl von der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz – dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – als auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik begleitet.

In Niedersachsen wird der Zensus von der niedersächsischen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (LfD Niedersachsen), der behördlichen Datenschutzbeauftragten sowie der behördlichen Informationssicherheitsbeauftragten begleitet.

Die erhobenen Daten werden durch bauliche, technische und organisatorische Zugangsbeschränkungen in den Rechenzentren der statistischen Ämter gesichert. Außerdem werden Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit getroffen, die insbesondere Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Daten gewährleisten. Bei der Nutzung allgemein zugänglicher Netze werden dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren angewendet.

Betroffenenrechte nach DS-GVO

Der niedersächsische Gesetzgeber hat die Betroffenenrechte nach Art. 15, Art. 16, Art. 18 und Art. 21 DS-GVO bei der Durchführung des Zensus 2022 für die Dauer der angestrebten Ergebnisbereitstellung 18 Monate nach Zensusstichtag (15. Mai 2022) ausgeschlossen.

Personen, deren Daten im Rahmen des Zensus 2022 verarbeitet werden, stehen ‒ sofern die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, grundsätzlich die folgende Rechte nach der DS GVO zu. Sie können

  • eine Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
  • die Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
  • die Löschung nach Artikel 17 DS-GVO sowie
  • die Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO der jeweils sie betreffenden personenbezogenen Daten beantragen oder der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nach Artikel 21 DS-GVO widersprechen.

Dies gilt jedoch nur soweit landesrechtlich keine abweichende Regelung getroffen wurde.

Wegen der Vielzahl der befragten Personen und der auf den Stichtag 15. Mai 2022 bezogenen Bereitstellung der Zensusergebnisse ist es nicht möglich, im Rahmen der Durchführung des Zensus zeitgleich Rechte nach der DS-GVO zu bearbeiten.

Für Niedersachsen gilt, dass zum Schutz der planmäßigen Durchführung des Zensus 2022, gemäß Art. 89 Abs. 2 DS-GVO in Verbindung mit § 6 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2022 (Nds. AG ZensG 2022) und Ziffer 8 der Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2022 (VV-Nds. AG ZensG 2022), die Wahrnehmung der Betroffenenrechte nach Art. 15, Art. 16, Art. 18 und Art. 21 DS-GVO bei der Durchführung des Zensus 2022 für die Dauer der angestrebten Ergebnisbereitstellung 18 Monate nach Zensusstichtag ausgeschlossen ist.

Vereinbarungen nach Art. 26 DS-GVO im Rahmen des Zensus 2022

Die Durchführung des Zensus 2022 ist eine Gemeinschaftsaufgabe der statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Dabei können die Länder bestimmte Aufgaben neben den statistischen Landesämtern auch örtlichen Erhebungsstellen übertragen.

Zur Durchführung des Zensus 2022 haben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder eine Vereinbarung zu den Betroffenenrechten auf Grundlage des Art. 26 DSGVO getroffen. Darin ist die Sicherstellung der Betroffenenrechte nach Art. 15 bis 21 DS-GVO für den Zensus 2022 geregelt. Die Vereinbarung gilt für die nach dem Zensusvorbereitungsgesetz 2022 und dem Zensusgesetz 2022 erhobenen Daten.

Betroffene Personen können ihre Rechte gegenüber den jeweils zuständigen statistischen Ämtern geltend machen. Die statistischen Ämter der Länder beantworten Anfragen zu den in ihrer Zuständigkeit erhobenen Daten. Das Statistische Bundesamt beantwortet Anfragen hinsichtlich der Datenverarbeitung im Statistischen Bundesamt. Basis der Gewährleistung der Betroffenenrechte ist die Ausgabe der Informationen aus der zentralen IT-Infrastruktur.

Auch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) und die Kommunen, die die örtlichen Erhebungsstellen tragen, sind im Rahmen des Projekts Zensus 2022 gemeinsame Verantwortliche i. S. d. Art. 26 DS-GVO. Aus diesem Grund ist eine Vereinbarung zu den Betroffenenrechten auf Grundlage des Art. 26 DS-GVO getroffen worden, die die Sicherstellung der Betroffenenrechte nach Art. 15 bis 21 DS-GVO für den Zensus 2022 regelt, soweit diese nicht ausgeschlossen sind.

Gemäß der Vereinbarung gilt insbesondere Folgendes: Betroffene Personen können gemäß Art. 26 Abs. 3 DS-GVO ihre Rechte nach Art. 15 bis 21 DSGVO gegenüber dem LSN und den örtlichen Erhebungsstellen geltend machen. Das LSN und die örtlichen Erhebungsstellen sind für Anfragen betroffener Personen betreffend in ihrer Zuständigkeit erhobener Daten selbstständig verantwortlich. Die betroffenen Personen können ihre Rechte im Rahmen der DS-GVO aber gegenüber jedem einzelnen der Verantwortlichen geltend machen.

Diese Vereinbarungen erfolgen vor dem Hintergrund, dass in Niedersachsen die Wahrnehmung der Betroffenenrechte nach Art. 15, Art. 16, Art. 18 und Art. 21 DS-GVO bei der Durchführung des Zensus 2022 für die Dauer der angestrebten Ergebnisbereitstellung 18 Monate nach Zensusstichtag (15. Mai 2022) ausgeschlossen ist.

§ 6 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Zensusgesetz 2022
Beschränkung von Rechten der betroffenen Person nach der Datenschutz-Grundverordnung

Die Rechte nach den Artikeln 15, 16, 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung bestehen nicht, soweit und solange die Inanspruchnahme dieser Rechte voraussichtlich die Verwirklichung der mit der vollständigen und fristgerechten Durchführung des Zensus 2022 verbundenen statistischen Zwecke unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt und der Ausschluss dieser Rechte für die Erfüllung dieser Zwecke notwendig ist.

Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2022

Ziffer 8 der Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2022

Wahrnehmung von Betroffenenrechten

Für die Dauer der angestrebten Ergebnisbereitstellung 18 Monate nach Zensusstichtag wird die Wahrnehmung der Betroffenenrechte nach den Artikeln 15, 16, 18 und 21 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. 4. 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. EU Nr. L 119 S. 1; Nr. L 314 S. 72; 2018 Nr. L 127 S. 2; 2021 Nr. L 74 S. 35) — im Folgenden: DS-GVO — bei der Durchführung des Zensus 2022 i. S. von Artikel 89 Abs. 2 DS-GVO ausgeschlossen. Die Geltendmachung dieser Rechte würde voraussichtlich die fristgemäße und vollständige Durchführung des Zensus 2022 ernsthaft beeinträchtigen und damit die Erfüllung der Zwecke des Zensus gefährden.

Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2022

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