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Haushaltebefragung
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Allgemeines
Die Haushaltebefragung ist ein wesentlicher Erhebungsteil des Zensus 2022. Mit der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis werden im Zensus zwei Ziele verfolgt:
Zum einen spielt die Qualitätssicherung der amtlichen Einwohnerzahl eine wichtige Rolle: Durch die Haushaltebefragung können Über- und Untererfassungen in Verwaltungsregistern aufgedeckt und sogenannte „Karteileichen“ und „Fehlbestände“ ermittelt werden. Hierbei handelt es sich um Personen, die zwar im Melderegister verzeichnet sind, aber nicht mehr an der im Melderegister geführten Anschrift leben, beziehungsweise umgekehrt um Personen, die an einer bestimmten Anschrift leben, jedoch nicht im Melderegister an dieser Anschrift geführt werden. Eine Rückspielung an die Meldeämter ist gesetzlich untersagt und findet nicht statt.
Zum anderen ermöglicht die Haushaltebefragung die Erhebung weiterer Merkmale, die nicht oder nicht hinreichend verlässlich in den Verwaltungsregistern enthalten sind. Dazu zählen zum Beispiel der Erwerbsstatus, der Bildungsstatus oder auch Angaben zu Haushaltsstrukturen. Die Merkmale zur Haushaltebefragung sind im Zensusgesetz aufgeführt (§ 13 ZenG 2022).
Die erhobenen Strukturdaten über die Bevölkerung dienen als Grundlage für politische und wirtschaftliche Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden auf den Gebieten Bevölkerung, Wirtschaft, Soziales, Wohnungswesen, Raumordnung, Verkehr, Umwelt und Arbeitsmarkt.
Weitere Informationen rund um die Haushaltebefragung und zu Veränderungen in der Durchführung der Haushaltebefragung im Vergleich zum Zensus 2011 finden Sie auf den offiziellen Seiten des Zensus.
So funktioniert die Haushaltebefragung
In Vorbereitung auf den Zensus 2022 ist bereits einige Zeit vor dem Erhebungs-Stichtag im Mai 2022 ein Bestand aller Anschriften mit Wohnraum und bewohnten Unterkünften in Niedersachsen erstellt worden. Dieser bildete unter anderem die Basis für die Stichprobenziehung der Haushaltebefragung. Für die Haushaltebefragung werden Anschriften nach einem mathematischen Zufallsverfahren aus diesem Anschriftenbestand (Steuerungsregister) ausgewählt. Alle Haushalte an diesen ausgewählten Anschriften sind auskunftspflichtig.
Für die Durchführung der Haushaltsbefragung sind kommunale Erhebungsstellen in Niedersachsen zuständig. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf den folgenden Seiten.
Um die Qualität der erhobenen Daten zu prüfen wird etwa zeitgleich zur eigentlichen Haushaltebefragung in Niedersachsen eine Wiederholungsbefragung durchgeführt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.
Der Schutz Ihrer Daten hat im Zensus oberste Priorität. Mehr zum Thema Geheimhaltung und Datenschutz erfahren Sie auf folgender Seite.
Pressekontakt Zensus:
Herr Gieseler
Tel. 0511 9898-1016
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