Verhaltenskodex für europäische Statistiken
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Der Verhaltenskodex für europäische Statistiken (Code of Practice) hat eine hohe Bedeutung, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die amtliche Statistik zu gewährleisten.
Er wurde erstmals im Mai 2005 vom Ausschuss für das Europäische Statistische System verabschiedet und seitdem zwei Mal, zuletzt im November 2017, revidiert.
Der Verhaltenskodex definiert einheitliche Qualitätsstandards für alle statistischen Stellen im Europäischen Statistischen System.
Derzeit umfasst er 16 Leitlinien zur Qualitätssicherung (Grundsätze 1,1a bis 6 betreffen den institutionellen Rahmen, 7 bis 10 die statistischen Prozesse und 11 bis 15 die statistischen Produkte) und definiert mehr als 80 Indikatoren, die besonders geeignet sind, in der statistischen Praxis die Einhaltung des jeweiligen Grundsatzes zu überwachen.
Was bezweckt der Kodex?
Der Verhaltenskodex soll gewährleisten, dass die amtliche Statistik durchgehend in allen Mitgliedstaaten der EU nach anerkannten wissenschaftlichen Verfahren, frei von externer Einflussnahme und unter Einhaltung gemeinsamer Qualitätsstandards durchgeführt wird. Somit ist die deutsche amtliche Statistik integraler Bestandteil des Europäischen Statistischen Systems (ESS). Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bekannten sich daher in ihrem Selbstverständnis zu den Grundsätzen des Verhaltenskodex für Europäische Statistiken (kurz: CoP). Und auf internationaler Ebene erklärten die Leiter der nationalen statistischen Ämter der Mitgliedstaaten des ESS in ihrer Qualitätserklärung den Verhaltenskodex zur Grundlage ihrer Arbeit (siehe Präambel des aktuellen CoP).
Wie wird die Einhaltung der Qualitätsstandards gewährleistet?
Um die Integrität, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen zu verbessern, wird die Einhaltung des Kodex z. B. im Rahmen der sogenannten Peer Reviews überprüft. Das Peer Review wird von dem Europäischen Beratungsgremium für die Statistische Governance ( ESGAB) in allen Mitgliedstaaten der EU und der EFTA Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz durchgeführt, zuletzt im Zeitraum 2021 bis 2023. Die Empfehlungen des Peer Review-Teams und die daraus von Eurostat abgeleiteten konkreten Verbesserungsmaßnahmen in Bezug auf Deutschland wurden in einem Bericht veröffentlicht.