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Statistik der Träger der Jugendhilfe, die dort tätigen Personen und deren Einrichtungen mit Ausnahme der Tageseinrichtungen zum Stichtag 15.12. (Teil III.2)

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Ein kunterbuntes Gebäude einer Kindertageseinrichtung. Bildrechte: ©SGr - stock.adobe.com

Die Statistik zu den Trägern der Jugendhilfe, den dort tätigen Personen und deren Einrichtungen mit Ausnahme der Tageseinrichtungen in Niedersachsen wird als zweijährliche Vollerhebung mit Stichtag 15. Dezember des jeweiligen Berichtsjahres in den geraden Kalenderjahren durchgeführt. Die Erhebung erstreckt sich auf alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wahrnehmen. Die Rechtsgrundlage für diese Erhebung bilden die §§ 98 bis 103 des SGB VIII in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BstatG).

Zum Berichtsjahr 2022 erfolgte eine Neukonzeption der Statistik, in deren Zentrum die Anforderung stand, ein vollumfängliches Bild der Träger in der Kinder- und Jugendhilfe zu erheben. Zudem wurde durch die Einführung einer gemeinsamen Meldung eines Trägers für seine Einrichtungen (vor 2022 für jede Einrichtung separat) auch der Aufwand für die Berichtspflichtigen verringert.

Aufgrund der Neukonzeption der Statistik wird dieser Beitrag erst im Laufe des Jahres 2023 vervollständigt.

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