Logo Landesamt für Statistik Niedersachsen - Link zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Träger der Jugendhilfe, die dort tätigen Personen und deren Einrichtungen in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Ein kunterbuntes Gebäude einer Kindertageseinrichtung. Bildrechte: ©SGr - stock.adobe.com

Die Statistik zu den Trägern der Jugendhilfe, den dort tätigen Personen und deren Einrichtungen mit Ausnahme der Tageseinrichtungen in Niedersachsen wird als zweijährliche Vollerhebung mit Stichtag 15. Dezember des jeweiligen Berichtsjahres in den geraden Kalenderjahren durchgeführt. Die Erhebung erstreckt sich auf alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wahrnehmen. Die Rechtsgrundlage für diese Erhebung bilden die §§ 98 bis 103 des SGB VIII in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BstatG).



Neukonzeption ab Berichtsjahr 2022

Die bisherige Statistik der „Einrichtungen und tätigen Personen in der Kinder- und Jugendhilfe“ wurde zum Berichtsjahr 2022 neu konzipiert. Die neue Statistik der „Träger der Jugendhilfe, die dort tätigen Personen und deren Einrichtungen mit Ausnahme der Tageseinrichtungen“ findet seitdem zum Stichtag 15. Dezember statt.

Im Zentrum der Neukonzeption stand die Anforderung, ein vollumfängliches Bild der niedersächsischen Träger in der Kinder- und Jugendhilfe zu erheben, den Aufwand für die Berichtspflichtigen zu verringern sowie gleichzeitig die Vielfalt der Jugendhilfelandschaft besser abzubilden. Eine wesentliche Änderung war dabei die Neuordnung der Auskunftspflicht, die vor 2022 bei den einzelnen Einrichtungsleitungen lag. Ab 2022 sind die Träger auskunftspflichtig und melden gesammelt für alle Einrichtungen. Dies ermöglicht es, das Personal und die Betätigungsfelder des Trägers systematisch und überschneidungsfrei zu erfassen, ohne jede Person einer Einrichtung, Geschäftsstelle oder Untergliederung zuordnen zu müssen.

Zudem sind ab 2022 alle öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII wahrnehmen, Teil der Erhebung. Somit sind fortan auch Träger auskunftspflichtig, die ausschließlich Kindertageseinrichtungen betreiben oder Jugendarbeit anbieten. Diese Träger waren bisher nicht Teil der Erhebung. Eine Liste der erhebungsrelevanten Tätigkeiten nach der Neukonzeption finden Sie unter „Informationen für Auskunftgebende“.

Welche Daten zu den Trägern der Jugendhilfe, den dort tätigen Personen und deren Einrichtungen in Niedersachsen werden erfasst?

Die Statistik liefert Angaben zu den Trägern der Jugendhilfe in Niedersachsen mit deren Betätigungsfeldern, den dort tätigen Personen sowie den betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Träger außer Tageseinrichtungen für Kinder. Welche Daten erhoben werden, ist in § 99 Absatz 9 SGB VIII festgelegt. Die Statistik gliedert sich in vier Bestandteile:
  1. Art, Verbandszugehörigkeit und Rechtsform des Trägers,
  2. Aufgabenbereiche und Personalausstattung (Soll-Stellen),
  3. Ist-Personal des Trägers und der Einrichtungen,
  4. Betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen des Trägers.
Zu den betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen wird die jeweilige Betreuungsform und die Anzahl der genehmigten und tatsächlich belegten Plätze erhoben, die für die Betreuung junger Menschen am Stichtag zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen zu den Erhebungsmerkmalen finden Sie in den Artikeln „Informationen für Auskunftgebende“ und „Methodische Hinweise“.

Was wird nicht in der Statistik erfasst? Wo liegen die Grenzen?

Nicht erhoben werden Angaben zum Personal in den Kindertageseinrichtungen. Entsprechende Daten werden mit der Statistik zu Kindern und tätigen Personen in Tageseinrichtungen (Kita-Statistik, Teil III.1) erhoben. Zudem werden keine Angaben zu Trägern mit ausschließlich ehrenamtlichem Personal, also ohne bezahlte Personalstellen, ­­ erfasst.

Ab dem Berichtsjahr 2024 werden zudem keine Angaben mehr zu Kindertagespflegepersonen und Praxen nach § 35a SGB VIII (Logopädie, Dyskalkulie, Lerntherapie etc.) in der Statistik zu den Trägern der Jugendhilfe erhoben. Informationen zu Kindertagespflegepersonen finden Sie in der Erhebung zu Kindern und tätigen Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege (Teil III.3).

Die Ergebnisse vor und ab 2022 sind aufgrund der umfassenden Überarbeitungen der Auskunftspflicht und Inhalte der Erhebung nicht mehr vergleichbar.

Wie oft werden die Daten zu den Trägern der Jugendhilfe, den dort tätigen Personen und deren Einrichtungen in Niedersachsen aktualisiert und wozu werden diese genutzt?

Die Erhebung zu den Trägern der Jugendhilfe wird im zweijährigen Turnus als Vollerhebung für das jeweils gerade Berichtsjahr zum Stichtag 15. Dezember durchgeführt.

Die neue Statistik ermöglicht detailliertere Auswertungen zu Aspekten der Kinder- und Jugendhilfe wie beispielsweise der Anzahl der Träger nach ihrer Größe und ihren Tätigkeitsbereichen, dem Personalschlüssel in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen sowie tatsächlich belegten Plätzen.

Die Daten geben einen Überblick über die institutionelle und personelle Situation in der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen und sich Grundlage für die Planung von Jugendhilfeeinrichtungen auf örtlicher und überörtlicher Ebene.

Zu den Hauptnutzenden der Statistik zählen die Ministerien des Bundes und der Länder, die Kommunalverwaltungen, Forschungsinstitute und Universitäten.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln