Frau Karaman
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Die Statistik zu den Trägern der Jugendhilfe, den dort tätigen Personen und deren Einrichtungen mit Ausnahme der Tageseinrichtungen in Niedersachsen wird als zweijährliche Vollerhebung mit Stichtag 15. Dezember des jeweiligen Berichtsjahres in den geraden Kalenderjahren durchgeführt. Die Erhebung erstreckt sich auf alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wahrnehmen. Die Rechtsgrundlage für diese Erhebung bilden die §§ 98 bis 103 des SGB VIII in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BstatG).
Die bisherige Statistik der „Einrichtungen und tätigen Personen in der Kinder- und Jugendhilfe“ wurde zum Berichtsjahr 2022 neu konzipiert. Die neue Statistik der „Träger der Jugendhilfe, die dort tätigen Personen und deren Einrichtungen mit Ausnahme der Tageseinrichtungen“ findet seitdem zum Stichtag 15. Dezember statt.
Im Zentrum der Neukonzeption stand die Anforderung, ein vollumfängliches Bild der niedersächsischen Träger in der Kinder- und Jugendhilfe zu erheben, den Aufwand für die Berichtspflichtigen zu verringern sowie gleichzeitig die Vielfalt der Jugendhilfelandschaft besser abzubilden. Eine wesentliche Änderung war dabei die Neuordnung der Auskunftspflicht, die vor 2022 bei den einzelnen Einrichtungsleitungen lag. Ab 2022 sind die Träger auskunftspflichtig und melden gesammelt für alle Einrichtungen. Dies ermöglicht es, das Personal und die Betätigungsfelder des Trägers systematisch und überschneidungsfrei zu erfassen, ohne jede Person einer Einrichtung, Geschäftsstelle oder Untergliederung zuordnen zu müssen.
Zudem sind ab 2022 alle öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII wahrnehmen, Teil der Erhebung. Somit sind fortan auch Träger auskunftspflichtig, die ausschließlich Kindertageseinrichtungen betreiben oder Jugendarbeit anbieten. Diese Träger waren bisher nicht Teil der Erhebung. Eine Liste der erhebungsrelevanten Tätigkeiten nach der Neukonzeption finden Sie unter „Informationen für Auskunftgebende“.
Weitere Informationen zu den Erhebungsmerkmalen finden Sie in den Artikeln „Informationen für Auskunftgebende“ und „Methodische Hinweise“.
Die Ergebnisse vor und ab 2022 sind aufgrund der umfassenden Überarbeitungen der Auskunftspflicht und Inhalte der Erhebung nicht mehr vergleichbar.
Die neue Statistik ermöglicht detailliertere Auswertungen zu Aspekten der Kinder- und Jugendhilfe wie beispielsweise der Anzahl der Träger nach ihrer Größe und ihren Tätigkeitsbereichen, dem Personalschlüssel in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen sowie tatsächlich belegten Plätzen.
Die Daten geben einen Überblick über die institutionelle und personelle Situation in der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen und sich Grundlage für die Planung von Jugendhilfeeinrichtungen auf örtlicher und überörtlicher Ebene.
Zu den Hauptnutzenden der Statistik zählen die Ministerien des Bundes und der Länder, die Kommunalverwaltungen, Forschungsinstitute und Universitäten.