Herr Martins
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Statistik der Zivilgerichte in Niedersachsen
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Sie haben Streitigkeiten mit Handwerkerinnen oder Handwerkern oder mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter? Ihnen ist jemand ins Auto gefahren und zahlt nicht? Sie haben etwas gekauft, das einen Fehler hat? Solche und vergleichbare Fälle werden vor Gericht in Zivilprozessen behandelt. Wenn also zwei Privatpersonen oder sogenannte juristische Personen wie zum Beispiel Gesellschaften, Streit miteinander haben, können sie diesen bei den Zivilgerichten klären lassen. Das Verfahren richtet sich nach der Zivilprozessordnung (ZPO).
Die Ziviljustiz umfasst neben den genannten privatrechtlichen Rechtsstreitigkeiten auch Familiensachen, zu denen unter anderem Scheidungs-, Unterhalts- oder Sorgerechtsverfahren zählen und die Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit wie Grundbuch- oder Nachlasssachen.
In Niedersachsen üben 80 Amtsgerichte, elf Landgerichte und drei Oberlandesgerichte die Ziviljustiz aus. Oberste Instanz ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Welche Daten werden in der Statistik der Zivilgerichte in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?
Die niedersächsische Statistik der Zivilgerichte (ZP-Statistik) enthält unter anderem Merkmale zu Verfahrensdauern, Verfahrensgegenständen, Einleitungs- und Erledigungsarten, Entscheidungen sowie Sachgebiete der gerichtlich erledigten Verfahren.
Für Zivilprozesse werden folgende Daten erhoben:
- Art der Einleitung,
- Art des Verfahrens/Sachgebiet,
- Art der Erledigung,
- Streitwert,
- Parteien,
- Prozesserfolg,
- Termine,
- Verfahrensdauer,
- Prozesskostenhilfe und
- anwaltliche Vertretung.
Für die sonstigen Zivilsachen erfasst das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
- die Art des Verfahrens und
- den Geschäftsanfall.
Die ZP-Statistik wird als Sekundärerhebung auf der Basis der Verwaltungsdaten in den Gerichten erstellt. Die Daten werden dabei von den Geschäftsstellen der niedersächsischen Gerichte nach Erledigung des Verfahrens aus den Verwaltungsdaten extrahiert und als summarische Monatserhebung in elektronischer Form an das LSN übermittelt. Bei der ZP-Statistik handelt es sich um eine Vollerhebung.
Wie oft werden die Daten über die Zivilgerichte aktualisiert?
Die Veröffentlichung im Bund erfolgt jährlich. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Bundesergebnisse regelmäßig seit 1975.
Was wird nicht in der Statistik der Zivilgerichte in Niedersachsen erfasst? Wo liegen die Grenzen?
Innerhalb der Zivilgerichte gibt es das Familiengericht und das Insolvenzgericht als spezialisierte Abteilungen – sie sind aber Teil der Zivilgerichtsbarkeit mit bestimmten Besonderheiten des Verfahrensablaufs:
Das Familiengericht hat für viele Menschen eine persönliche Bedeutung, wenn es nämlich zu Trennung und Scheidung kommt. Diese Familiensachen wie Ehescheidungen, Unterhaltsklagen, elterliche Sorge, Umgangsregelungen, Versorgungsausgleich, Ehewohnung und Hausrat oder Kindschaftssachen werden in einer eigenen Statistik, der Statistik der Familiengerichte in Niedersachsen (F-Statistik), behandelt.
Während die ZP-Statistik unter anderem über den Geschäftsanfall der niedersächsischen Zivilgerichte an Insolvenzverfahren bzw. die Arbeitsbelastung der Gerichte berichtet, fokussiert die Insolvenzstatistik das Insolvenzgeschehen aus konjunktureller Sicht. Sie beschreibt die Insolvenzen in Niedersachsen nach Höhe der Forderungen, Art der Schuldnerinnen und Schuldner sowie bei Unternehmensinsolvenzen nach dem Alter der Unternehmen und deren Rechtsform. Diese Daten sind entsprechend nicht in der ZP-Statistik zu finden.
Wozu dient die Statistik der Zivilgerichte in Niedersachsen und wer nutzt sie?
Die Ergebnisse der ZP-Statistik stellen Geschäftsanfall und -erledigung bei den niedersächsischen Zivilgerichten dar. So liefert die Statistik den Justizverwaltungen Informationen für die Kapazitätsplanung. Weiterhin dienen die Daten der Bewertung und Weiterentwicklung des zivilrechtlichen Instrumentariums sowie für die Einschätzung der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Zivil- und Zivilprozessrechts.
Zu den Hauptnutzenden der Statistik zählen die Organe der Justizverwaltungen wie beispielsweise die Gerichte sowie die Rechtspolitik auf Länder- und Bundesebene. Weiterhin nutzen Richterinnen und Richter als auch die wissenschaftliche Forschung und Lehre die Daten.
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