Logo Landesamt für Statistik Niedersachsen - Link zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Wohnungen in Niedersachsen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Die Fortschreibung des niedersächsischen Wohngebäude- und Wohnungsbestandes ist keine eigene Erhebung. Vielmehr ist diese Statistik ein Rechenmodell, das bereits vorliegende Statistiken nutzt. Die Basis der Berechnung bildet die jeweils letzte allgemeinen Gebäude- und Wohnungszählung, die im Rahmen des Zensus etwa alle 10 Jahre durchgeführt wird. Ausgehend vom Bestand der letzten allgemeine Gebäude- und Wohnungszählung werden anhand von Zu- und Abgängen des Berichtsjahres, jeweils ermittelt aus der Statistik der Baufertigstellungen sowie der Statistik des Bauabgangs, die Bestandsdaten in Niedersachsen zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahrs berechnet.

Die wichtigsten Begriffsbestimmungen im Überblick

Was zählt zu den Wohngebäuden?

Wohngebäude sind Gebäude, deren Fläche mindestens zur Hälfte Wohnzwecken dient. Hierunter fallen insbesondere Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Doppelhaushälften sowie Wohnheime. Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser in Niedersachsen mit einer Mindestgröße von 50 m2 Wohnfläche zählen ebenfalls dazu, soweit sie von der Eigentümerin oder vom Eigentümer selbst genutzt werden.

Was zählt als Wohnung?

Eine Wohnung besteht aus nach außen abgeschlossenen Räumen, die zu Wohnzwecken bestimmt sind und in der Regel zusammenliegen. Diese ermöglichen die Führung eines eigenen Haushalts und verfügen über einen eigenen Eingang vom Freien, vom Treppenhaus oder über einen Vorraum. Hierzu können auch zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume gehören.

Welche Räume umfasst die Zahl der Räume?

Die Zahl der Räume umfasst alle Wohn-, Ess- und Schlafzimmer sowie weitere Räume wie bewohnbare Keller- und Bodenräume, sofern diese mindestens 6 m² groß und separiert sind. Dazu zählen ebenfalls abgeschlossene Küchen – egal wie groß diese sind. Demgegenüber zählen Badezimmer, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume grundsätzlich nicht zu den Räumen in diesem Sinne. Sofern ein Raum ein Wohnzimmer mit einer Essecke, Schlafnische oder Kochnische beinhaltet, ist dies als ein Raum zu werten. Bestehen in einer Wohnung keine baulichen Trennungen der einzelnen Wohnbereiche (z. B. Loftwohnungen) so beinhaltet diese entsprechend einen einzigen Raum.

Was zählt zur Wohnfläche?

Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen sämtlicher Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Eingerechnet werden entsprechend die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (z. B. Dielen, Abstellräume und Bad) innerhalb der Wohnung. Demgegenüber umfasst die Wohnfläche eines Wohnheims die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln