Herr Bock
Tel. 0511 9898-2418
Wasserwirtschaft in Niedersachsen - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Zu den Wassererhebungen gemäß §§ 7 - 9 Umweltstatistikgesetz (UStatG) gehören die Erhebungen über
- die öffentliche Wasserversorgung und öffentliche Abwasserentsorgung,
- die nichtöffentliche Wasserversorgung und nichtöffentliche Abwasserentsorgung,
- die der öffentlichen Abwasserentsorgung – Klärschlamm,
- die der öffentlichen Abwasserentgelte sowie
- die Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und der Unfälle bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe.
Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserentsorgung
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage bildet § 7 Umweltstatistikgesetz (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz.
Erhebungsinhalte
Die Erhebung erfasst Daten zur Wassergewinnung und -abgabe der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen in Niedersachsen, zum Anschluss der Bevölkerung an die öffentliche Wasserversorgung, Kanalisation und zentrale Kläranlagen, zur Abwassersammlung und -ableitung einschließlich der Mengen des in zentralen oder dezentralen Anlagen behandelten Abwassers nach Behandlungsverfahren.
Erhoben werden diese Merkmale:
für die Wassergewinnungsanlagen:
- Gewinnung von Grund-, Quell- und Oberflächenwasser jeweils nach Menge und Ort der Gewinnungsanlage;
für das jeweilige Versorgungsgebiet:
- Bezug von Wasser sowie Abgabe von Wasser nach Liefer- und Abnehmergruppen, Eigenbedarf und Messdifferenz jeweils nach Menge,
- Abgabe von Wasser zum Letztgebrauch nach der Menge und Zahl der versorgten Einwohner/-innen;
für das jeweilige Entsorgungsgebiet:
- Kanalnetz nach Art, Länge und Baujahr sowie Anzahl und Speichervolumen der Regenentlastungsanlagen jeweils nach Gemeinden,
- Art, Menge und Verbleib des gesammelten Schmutz-, Fremd- und Niederschlagswassers, Ort der Einleitstelle des Abwassers,
- Art der Behandlung von Schmutz-, Fremd- und Niederschlagswasser,
- Zahl der an Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossenen Einwohner/-innen und Einwohnergleichwerte und deren Schmutzwasser nach Gemeinden,
- Menge des nach der Behandlung in Abwasserbehandlungsanlagen oder unbehandelt eingeleiteten Abwassers, die Konzentrationen und Frachten an Schadstoffen und Schadstoffgruppen sowie Ort der Einleitstelle des Abwassers und
- Ausbaugröße der Anlagen;
bei den für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden
- Zahl der nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Einwohner/-innen,
- Zahl der nicht an öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossenen Einwohner/-innen.
Berichtskreis
Erfasst werden Einheiten der Wirtschaftsabteilung 36 (Wasserversorgung) und 37 (Abwasserentsorgung) nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ2008).
Ergebnisveröffentlichung
Länderergebnisse sind kostenfrei im Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder oder als Länderergebnisse in der Regionaldatenbank Deutschland abrufbar.
Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserentsorgung
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Statistik bildet § 8 Umweltstatistikgesetz (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz.
Erhebungsinhalte
Folgende Merkmale werden erhoben:
Wassergewinnung:
- Gewinnung von Wasser nach Wasserarten (z. B. Grundwasser, See- und Talsperrenwasser, Flusswasser) sowie Bezug und Abgabe von Wasser jeweils nach Menge,
- Verwendung von Wasser nach Menge, gegliedert nach Einsatzbereichen der Einfach-, Mehrfach- und Kreislaufnutzung,
- Herkunft und Verbleib des ungenutzten Wassers und Abwassers nach Menge und Ort der Einleitstelle des Abwassers.
Abwasserbehandlung:
- Art der Abwasserbehandlung,
- Menge des nach der Behandlung in Abwasseranlagen eingeleiteten oder unbehandelt eingeleiteten Abwassers, die Konzentrationen und Frachten an Schadstoffen/Schadstoffgruppen und Ort der Einleitstelle des Abwassers,
- Klärschlamm nach Menge, Behandlung und Verbleib.
Berichtskreis
Zum Berichtskreis gehören alle Betriebe des nichtöffentlichen Bereichs, die in Eigengewinnung jährlich mindestens 2.000 Kubikmeter Wasser gewinnen oder mindestens 2.000 Kubikmeter Wasser/Abwasser in ein Gewässer einleiten und nichtöffentliche Betriebe, die aus Fremdbezug jährlich mindestens 10.000 Kubikmeter Wasser beziehen.
Erfasst werden alle Betriebe des nichtöffentlichen Bereichs nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008), die die Bedingungen der Abschneidegrenzen erfüllen.
Ergebnisveröffentlichung
Länderergebnisse sind in der Regionaldatenbank Deutschland abrufbar.
Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung – Klärschlamm
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage der Erhebung bildet § 7 Abs. 2 Nr. 2 Umweltstatistikgesetz (UStatG) in der Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz.
Erhebungsinhalte
Die Erhebung über Klärschlamm ist Teil der Erhebung über die öffentliche Abwasserbehandlung und -entsorgung. Die Erhebung umfasst Mengenangaben über Verwertung und Verbleib des Klärschlamms aus der biologischen Abwasserbehandlung sowie Angaben zur Klärschlammbehandlung in Niedersachsen. Weiterhin werden Angaben über die Abgabe von Klärschlamm an andere Bundesländer oder das Ausland sowie die Aufnahme von Klärschlamm aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland erhoben.
Die direkte Klärschlammverwertung wird differenziert in eine stoffliche Verwertung und eine thermische Verwertung.
Die stoffliche Verwertung umfasst Mengenangaben zu den Kategorien:
- In der Landwirtschaft (nach der Klärschlammverordnung AbfKlärV)
- Landschaftsbauliche Maßnahmen
- Sonstige stoffliche Verwertung
Die thermische Verwertung umfasst Mengenangaben zu den Kategorien:
- Monoverbrennung
- Mitverbrennung
- Unbekannt
Berichtskreis
Erfasst werden Einheiten der Wirtschaftsabteilung WZ 37 Abwasserentsorgung nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008).
Ergebnisveröffentlichung
Länderergebnisse sind auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes Destatis beziehungsweise unter Genesis Online (Länderergebnisse) abrufbar.
Erhebung der Wasser- und Abwasserentgelte
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage bildet § 11 Abs. 2 Umweltstatistikgesetz (UStatG) in der Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz.
Erhebungsinhalte
In der Statistik erhoben werden Entgelte der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in Niedersachsen, unterteilt nach verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Entgelten.
Berichtskreis
Auskunft geben Anstalten, Körperschaften und Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung der Wirtschaftsabteilung 36 und der öffentlichen Abwasserentsorgung der Wirtschaftsabteilung 37 der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008).
Ergebnisveröffentlichung
Länderergebnisse sind kostenfrei auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes Destatis sowie in der Regionaldatenbank Deutschland abrufbar.
Erhebung der Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und der Unfälle bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage der Statistik bildet § 9 Abs. 1, 2 Umweltstatistikgesetz (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz.
Erhebungsinhalte
Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:
- Ort und Datum des Unfalls,
- Art der Anlage,
- Ursache des Unfalls,
- Art, Menge und maßgebende Wassergefährdungsklasse des ausgetretenen und wiedergewonnenen Stoffes,
- Unfallfolgen,
- Maßnahmen der Schadensbeseitigung.
Unfälle bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen:
- Ort und Datum des Unfalls,
- Art des Beförderungsmittels und Umschließung,
- Ursache des Unfalls,
- Art, Menge und maßgebende Wassergefährdungsklasse des beförderten, ausgetretenen und wiedergewonnenen Stoffes, unterteilt in Ladegut und Betriebsstoff des eingesetzten Fahrzeugs,
- Unfallfolgen,
- Maßnahmen der Schadensbeseitigung.
Berichtskreis
Die nach Landesrecht für die Entgegennahme der Anzeigen über die Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen zuständigen Behörden, in der Regel untere Wasserbehörden/Polizeidienststellen, sind für die Statistik auskunftspflichtig.
Ergebnisveröffentlichung
Länderergebnisse stehen kostenfrei auf der Webseite von Destatis zur Verfügung.
Das könnte auch interessant sein: