Herr Schünemann
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Viehbestandserhebung Rinder in Niedersachsen - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Die Erhebung über die Rinderbestände in Niedersachsen erfasst halbjährlich jeweils zu den Stichtagen 3. Mai und 3. November eines Jahres die Bestände an Rindern gegliedert nach Alter, Geschlecht, Nutzungszweck und Rasse.
Die Erhebung der Rinderbestände im Rahmen der Viehbestandserhebung erfolgt als sogenannte Sekundärstatistik. Dies bedeutet, dass keine direkte Erhebung bei den Betrieben durchgeführt wird. Die Informationen stammen aus vorhandenen Verwaltungsdaten. Grundlage für diese Statistik ist das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT).
Das HIT dient zur Rückverfolgbarkeit von landwirtschaftlichen Nutztieren. Alle Rinderhalter in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Rinderbestand auf Einzeltierbasis im HIT anzugeben. Jeweils 4 bis 5 Wochen nach dem Erhebungsstichtag wird ein Auszug der HIT-Datenbank erstellt und den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder zu Auswertungszwecken zur Verfügung gestellt. Auf der Grundlage dieser Daten werden Tabellen zu Beständen, Rassen und Herdengrößen in der jeweiligen Haltung veröffentlicht. Da in den Datenbeständen der HIT alle landwirtschaftlichen Betriebe mit Rinderhaltung enthalten sind, handelt es sich bei der Viehbestandserhebung Rinder praktisch um eine Totalerhebung.
Veröffentlichung der Ergebnisse
Die Ergebnisse werden etwa zwei Monate nach dem jeweiligen Stichtag auf Gemeindeebene veröffentlicht. Die Ergebnisse beziehen sich jeweils auf den Stichtag und stellen alle Betriebe mit Rinderhaltung in Niedersachsen dar.