Herr Martins
Tel. 0511 9898-1534
Statistik der Verwaltungsgerichte in Niedersachsen
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Die Verwaltungsgerichte sind für Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und Behörden andererseits zuständig, soweit nicht besondere Verwaltungsgerichte wie die Finanz- und Sozialgerichte, die ordentliche Gerichtsbarkeit, also das Staatshaftungsrecht oder die Verfassungsgerichte zuständig sind.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz Einzelner gegen rechtswidrige Maßnahmen der Verwaltung. Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm oder ihr gemäß Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes der Rechtsweg offen.
Die Rechtsbereiche, mit denen sich das Verwaltungsgericht befasst, sind beispielsweise das Polizei-, Kommunal-, Schul- und Hochschulrecht, das Beamtenrecht und das sonstige Recht des öffentlichen Dienstes, das öffentliche Bau- und Wohnungsrecht, das Ausländer- und Asylrecht sowie das Straßenverkehrsrecht.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Niedersachsen gliedert sich in die sieben Verwaltungsgerichte in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Stade, das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Welche Daten werden in der Statistik der Verwaltungsgerichte in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen sie?
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) erfasst in der Statistik der Verwaltungsgerichte (VwG-Statistik) folgende Daten:
- Art der Einleitung,
- zuständige Kammer,
- Sachgebiet,
- Art der Erledigung,
- Inhalt der Entscheidung,
- Verfahrensbeteiligte,
- Verfahrensdauer,
- Beweiserhebung und
- Zuständigkeit für Entscheidung.
Die VwG-Statistik ist eine Sekundärerhebung auf der Basis der Verwaltungsdaten in den Gerichten. Die Statistikdaten werden von den Geschäftsstellen der Gerichte nach Erledigung des Verfahrens aus den Verwaltungsdaten ausgesteuert und als summarische Monatserhebung in elektronischer Form an das LSN übermittelt. Bei der VwG-Statistik handelt es sich um eine Vollerhebung.
Wie oft werden die Daten der Statistik der Verwaltungsgerichte aktualisiert?
Die Veröffentlichung erfolgt jährlich im Bund. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Bundesergebnisse regelmäßig seit 1983.
Was wird nicht in der Statistik der Verwaltungsgerichte in Niedersachsen erfasst? Wo liegen die Grenzen?
Vor einem Verwaltungsgericht werden nur diejenigen Streitigkeiten behandelt, für die sich nicht schon eine Zuständigkeit der Finanz- oder Sozialgerichte ergibt. Entsprechend finden sich Daten für Letztere in eigenen Statistiken.
Wozu dient die Statistik der Verwaltungsgerichte in Niedersachsen und wer nutzt sie?
Die Ergebnisse der VwG-Statistik stellen Geschäftsanfall und -erledigung bei den niedersächsischen Verwaltungsgerichten dar. So liefert die Statistik den Justizverwaltungen Informationen für die Kapazitätsplanung. Außerdem dienen die Daten der Bewertung und Weiterentwicklung des verwaltungsrechtlichen Instrumentariums, zum Beispiel dem Erlass von Verwaltungsakten sowie der Einschätzung der Gesetzgebung auf dem Gebiet des niedersächsischen Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrechts.
Zu den Hauptnutzenden der Statistik zählen die Organe der Justizverwaltungen, wie Gerichte, sowie die Rechtspolitik des Landes. Weiterhin werden die Daten durch die justizielle Praxis, also Richterinnen und Richter sowie die wissenschaftliche Forschung und Lehre genutzt.