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Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im öffentlichen Dienst Niedersachsens - Informationen für Auskunftgebende

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Geschäftsfrau im Hintergrund schreibt mit einem Kugelschreiber "Information" in den Vordergrund. Bildrechte: LSN

Online-Verfahren

Nach § 11 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes (FPStatG) besteht eine Auskunftspflicht für die Erhebungen dieses Gesetzes. Außerdem ist im Gesetz festgelegt, dass die Übermittlung der Daten nach den Vorgaben des jeweiligen Statistischen Landesamtes elektronisch erfolgen soll.

Für die Versorgungsempfängerstatistik wird hierfür das Online-Meldeverfahren IDEV (Internet-Datenerhebung im Verbund) bereitgestellt.

Zusätzlich wird die Übermittlung der Daten über die Webanwendung eSTATISTIK.core (kurz: .CORE) angeboten.

Für die IDEV-Meldung

Für die .CORE-Webanwendung

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