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Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im öffentlichen Dienst Niedersachsens - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Die Versorgungsempfängerstatistik ermittelt die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes, der Kommunen und der Sozialversicherungsträger in Niedersachsen, also die Leistungsbeziehenden des öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystems. Stichtag ist jährlich der 1. Januar.
Die Daten werden elektronisch an das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) übermittelt.
Plausibilisierung der Daten – Wie werden die Daten zu den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern weiterverarbeitet?
Die von den zentralen Versorgungskassen gelieferten Dateien werden im LSN daraufhin überprüft, ob die gelieferten Einzeldatensätze der vorgegebenen Struktur der Lieferdatei entsprechen. Wenn die einzelnen Satzstellen nicht übereinstimmen, kann sich der ganze Datensatz so verschieben, dass falsche Werte in den Feldern des Prüfprogramms stehen.
Im nächsten Schritt werden die Dateien in das Prüfprogramm eingelesen. Durch dieses Prüfprogramm können viele mögliche Fehler und Kombinationen von Fehlern herausgefiltert werden. Dieser Schritt wird auch Plausibilitätsprüfung genannt. Auftretende Fehler werden im LSN nach bestimmten Vorgaben bereinigt.
Geheimhaltungsverfahren
Statistische Ergebnisse sind zumeist Zusammenfassungen der Ausgangsdaten, die sich in den Personalstandstatistiken aus den Angaben zu den einzelnen Beschäftigten beziehungsweise Versorgungsempfängerinnen und -empfängern zusammensetzen. Dabei können bestimmte Felder in Zusammenfassungen auch Einzelangaben enthalten. Nach § 16 BStatG sind jedoch Einzelangaben grundsätzlich geheim zu halten, soweit dies durch besondere Rechtsvorschriften nicht anders bestimmt ist. Für die Ergebnisse der Personalstandstatistiken, also auch für die Versorgungsempfängerstatistik, wird deshalb bei Veröffentlichungen das Geheimhaltungsverfahren der sogenannten 5er-Rundung angewendet.
Bei der Anwendung der 5er-Rundung werden alle Tabellenfelder mit Fallzahlen zunächst ohne Rundung ermittelt. Anschließend wird jede Zahl für sich auf ein Vielfaches von 5 auf- oder abgerundet. Dieses Verfahren führt zu einem sehr geringen Informationsverlust, weil die Abweichung vom Echtwert je ausgewiesenem Datenfeld maximal 2 Personen (bzw. weniger als 2,5 Vollzeitäquivalente) beträgt.
Zu beachten ist allerdings, dass in den Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten können, wenn innerhalb einer Tabelle die gerundeten Werte aufsummiert werden. Der Wert „0“ in einer 5er-gerundeten Tabelle bedeutet, dass es sich um weniger als drei Beschäftigte oder 2,5 Vollzeitäquivalente handelt.
Bei der Berechnung von Durchschnitten werden die Echtwerte verwendet und in der Regel nicht mit voller Genauigkeit, also nicht mit allen Nachkommastellen veröffentlicht, da sonst Rückrechnungen möglich wären. Nur, wenn die Fallzahlen sehr groß und Rückrechnungen dadurch nicht möglich sind, können Nachkommastellen veröffentlicht werden. Basiert ein Durchschnittswert auf der Fallzahl oder dem gerundeten Wert von „0“, wird er nicht veröffentlicht, sondern ist geheim zu halten.
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