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Umweltökonomie in Niedersachsen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Die umweltökonomischen Erhebungen nach dem Umweltstatistikgesetz umfassen

Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz im Produzierenden Gewerbe

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung bildet § 11 Abs. 1 Nr. 1 Umweltstatistikgesetz (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG).

Erhebungsinhalte

Die Statistik erfasst

  • Investitionen in Sachanlagen, den Wert der erstmalig gemieteten und gepachteten neuen Sachanlagen sowie

  • Investitionen in immaterielle Vermögenswerte für den Umweltschutz von Unternehmen und Betrieben in Niedersachsen

gegliedert nach Wirtschaftszweig, Umweltbereichen sowie Beschäftigten- und Umsatzgrößenklassen.

Zu den Umweltbereichen gehören:

  • Abfallwirtschaft,
  • Abwasserwirtschaft,
  • Lärmbekämpfung,
  • Luftreinhaltung,
  • Arten- und Landschaftsschutz,
  • Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie
  • Klimaschutz.

Berichtskreis

Es werden Unternehmen und Betriebe im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) erhoben. Das Produzierende Gewerbe umfasst die Wirtschaftsbereiche Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe, Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), Wirtschaftsabschnitte B bis E der WZ 2008.

Ergebnisveröffentlichung

Länderergebnisse sind kostenfrei im Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder abrufbar.

Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung bildet § 12 Umweltstatistikgesetz (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG).

Erhebungsinhalte

Herstellung von Gütern und Erbringung von Leistungen für den Umweltschutz nach Umweltbereichen differenziert (Struktur der Umweltschutzwirtschaft); umweltbezogene Umsätze sowie umweltbezogene Beschäftigung in Vollzeiteinheiten.

Zu den Umweltbereichen gehören:

  • Abfallwirtschaft,
  • Abwasserwirtschaft,
  • Lärmbekämpfung,
  • Luftreinhaltung,
  • Arten- und Landschaftsschutz,
  • Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie
  • Klimaschutz.

Berichtskreis

Zum Berichtskreis der Erhebung gehören nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), alle Wirtschaftszweige.

Ausgenommen von der Erhebung ist der Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (Wirtschaftsabschnitt A der WZ 2008).

Derzeit werden Betriebe aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe und Dienstleistungen befragt. Seit dem Berichtsjahr 2016 sind Betriebe ausgenommen, die dem Produzierenden Gewerbe angehören und weniger als 20 tätige Personen haben und reine Dienstleistungsbetriebe mit weniger als einer Million Euro Umsatz.

Definition Umweltschutz

Unter Gütern und Leistungen für den Umweltschutz sind Waren, Bau- und Dienstleistungen zu verstehen, die der Emissionsminderung dienen. Die Emissionsminderung umfasst dabei die Vermeidung, Verminderung bzw. Beseitigung von schädigenden Einflüssen aus Produktion und Konsum auf die Umwelt.

Ergebnisveröffentlichung

Länderergebnisse sind kostenfrei auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes DESTATIS abrufbar.

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