Frau Starck
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Straßenverkehrsunfälle in Niedersachsen
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Wie viele Unfälle passieren im Straßenverkehr Niedersachsens? Wie viele Menschen wurden im vergangenen Jahr verletzt oder sogar getötet? Die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst die von der Polizei aufgenommenen Unfälle auf öffentlichen Wegen und Plätzen in Niedersachsen.
Erhebungsinhalte der Straßenverkehrsunfallstatistik sind Angaben zu den Unfällen, Beteiligten, Fahrzeugen, Verunglückten und Unfallursachen. Außerdem wird die Zahl der Benutzer bei unfallbeteiligten Fahrzeugen erfasst.
Welche Daten werden zu den Straßenverkehrsunfällen in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?
Zu den Erhebungsinhalten der Straßenverkehrsunfallstatistik in Niedersachsen zählen u. a.:
- Angaben zu Unfällen (z. B. mit Personenschaden, schwerwiegenden Sachschaden im engeren Sinne, sonstige Schadensunfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wie Alkohol, Drogen oder Rauschgift, übrige Schadensunfälle oder Alleinunfälle),
- Beteiligte (Hauptverursacherinnen und -verursacher und Fahrzeugbenutzer),
- Art der Verkehrsbeteiligung (z. B. Motorräder, Kfz, Lkw, Busse, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer oder Fußgängerinnen und Fußgänger),
- Verunglückte (Getötete, Schwer- und Leichtverletzte),
- Unfallursachen (z. B. allgemeine Ursachen wie Straßenverhältnisse, Witterungseinflüsse oder Hindernisse und personenbezogenes Fehlverhalten wie Vorfahrtsmissachtung, nicht angepasste Geschwindigkeit, ungenügender Abstand, Fahren unter Alkoholeinfluss),
- Unfalltyp (z. B. Fahr- oder Abbiege-Unfall) sowie
- Unfallart (z. B. Zusammenstoß mit anderen Fahrzeugen oder Aufprall auf ein Hindernis auf der Fahrbahn).
Grundbegriffe der Verkehrsunfallstatistik finden Sie auf der Website von Destatis zum Download.
Die Statistik der Straßenverkehrsunfälle wird als Vollerhebung durchgeführt. Auskunftspflichtig sind alle niedersächsischen Polizeidienststellen, deren Beamtinnen und Beamte einen Unfall aufgenommen haben. Die Dienststellen melden ihre Angaben elektronisch an das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN), das aus den Unfallzahlen monatlich eine Schnellmeldung sowie endgültige Jahresergebnisse erstellt.
Was wird nicht in der niedersächsischen Straßenverkehrsunfallstatistik erfasst? Wo liegen die Grenzen?
Die niedersächsische Straßenverkehrsunfallstatistik erfasst nur Unfälle, die von der Polizei aufgenommen worden sind. In der Regel sind das Unfälle mit schwereren Folgen. Kleine Verkehrsunfälle fließen in die Statistik meist nicht ein, zum Beispiel wenn bei kleineren Sachschäden (sogenannte Bagatellunfälle) eine Einigung zwischen den Verkehrsteilnehmern erfolgt oder wenn Unfälle mit sehr leichten Verletzungen der Polizei nicht angezeigt werden. Des Weiteren werden sonstige geschädigte Personen im öffentlichen Raum, die Sachschäden erlitten haben, nicht in der Unfallstatistik mitgezählt, wenn sie nicht als Verkehrsteilnehmer in einen Unfall verwickelt waren (z. B. Hundebesitzer usw.).
Zu Abweichungen von bis zu 5% kann es zwischen den Ergebnissen der Schnellmeldungen und den endgültigen Ergebnissen des Jahresberichts kommen. So zählen als Verkehrstote die Personen, die innerhalb von 30 Tagen an den Folgen eines Straßenverkehrsunfalls verstorben sind. Daraus resultieren Nachmeldungen von den Krankenhäusern an die Polizei. Diese Todesfälle durch Verkehrsunfälle werden in einigen Fällen nicht rechtzeitig zur Bearbeitung des aktuellen Berichtsmonats an das LSN gemeldet und fließen dann erst in das Jahresergebnis ein.
Wozu dient die Statistik zu den Verkehrsunfällen in Niedersachsen und wer nutzt diese?
Die Statistik zu den Verkehrsunfällen in Niedersachsen dient dem Zweck, zuverlässige, umfassende, aktuelle und vergleichbare Daten zur Verkehrssicherheitslage zu gewinnen. Die Ergebnisse zum Unfallgeschehen bieten eine Grundlage für verschiedene Maßnahmen im Bereich der Gesetzgebung, der Verkehrserziehung, des Straßenbaus oder der Fahrzeugtechnik.
Hauptnutzer der Statistik sind die Ministerien des Bundes und der Länder, die Bundesanstalt für Straßenwesen, Polizei und Gemeinden, Straßenbaubehörden, die Fahrzeugindustrie und die Versicherungswirtschaft, Justizbehörden sowie Forschungseinrichtungen, die sich mit dem Thema Verkehr und Verkehrssicherheit beschäftigen. Aber auch Automobilklubs, Interessenvertretungen und Medien nutzen die Ergebnisse der niedersächsischen Straßenverkehrsunfallstatistik.
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