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Statistik der Strafgerichte in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Im Hintergrund ist ein unscharfes Gebäude. Im Vordergrund sind symbolisch ein Gerichtsgebäude und eine Person mit Kette am Bein zu sehen. Bildrechte: LSN

Strafgerichte in Niedersachsen: Statistik über Straf- und Bußgeldverfahren

Mit den Strafvorschriften verfolgt der Staat die Aufgabe, Güter der Gemeinschaft und von Einzelpersonen zu schützen. Dadurch soll ein harmonisches Zusammenleben in der Gesellschaft gesichert werden. Diese Aufgabe kann jedoch nur erfüllt werden, wenn die Vorschriften nicht nur "auf dem Papier" stehen, sondern im Falle eines Verstoßes auch durchgesetzt werden.

Die Abteilungen der Strafgerichte sind für Strafsachen und Bußgeldsachen, auch Ordnungswidrigkeiten genannt, zuständig, soweit diese in ein gerichtliches Verfahren übergehen. In dieser Hinsicht erfüllt die Strafgerichtsbarkeit die Aufgabe, die Strafvorschriften durchzusetzen, das heißt, einen entsprechenden Verstoß gegen Strafvorschriften zu verfolgen und die betreffenden Personen abzuurteilen. Dies geschieht im Strafverfahren. Dabei haben die Strafgerichte die Aufgabe, die Schuld oder Nichtschuld der Angeklagten festzustellen und aufgrund dessen ein gerechtes Urteil zu fällen.

Der Instanzenzug besteht in Deutschland aus den Amtsgerichten (Spruchkörper: Strafrichter/-innen oder Schöffengericht), Landgerichten (Spruchkörper: kleine oder große Strafkammer), den Oberlandesgerichten (Spruchkörper: Strafsenat) und dem Bundesgerichtshof (Spruchkörper: Strafsenat). Besondere Militärstrafgerichte gibt es in Deutschland nicht.

Eine eigene Strafgerichtsbarkeit auf suprainternationaler Ebene ist der Internationale Strafgerichtshof (ICC) mit Sitz in Den Haag.

Welche Daten werden in der Statistik der Strafgerichte in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?

Die Statistik der Strafgerichte, auch StP/OWi-Statistik genannt, erfasst für

Straf- und Bußgeldverfahren in Niedersachsen

  • Art der Einleitung,
  • Art der Erledigung,
  • Sachgebiet,
  • Hauptverhandlungen und
  • Verfahrensdauer sowie

für die Strafverfahren zusätzlich

  • Beschuldigte,
  • Beteiligte,
  • Streitwert,
  • Parteien,
  • Prozesserfolg,
  • Termine,
  • Verfahrensdauer,
  • Prozesskostenhilfe und
  • anwaltliche Vertretung.

Für sonstige Geschäfte werden

  • die Art des Verfahrens und
  • der Geschäftsanfall

erhoben.

Die Statistik der Strafgerichte ist eine Sekundärerhebung auf der Basis der Verwaltungsdaten in den niedersächsischen Gerichten.

Die Statistikdaten werden von den Geschäftsstellen der Gerichte nach Erledigung des Verfahrens aus den Verwaltungsdaten ausgesteuert und als summarische Monatserhebung in elektronischer Form an das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) übermittelt.

Bei der Statistik handelt es sich um eine Vollerhebung. Weitere Informationen zur Datengewinnung erhalten Sie in den methodischen Hinweisen.

Wie oft werden die Daten der Statistik der Strafgerichte in Niedersachsen aktualisiert?

Die Veröffentlichung im Bund erfolgt jährlich. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Bundesergebnisse regelmäßig seit 1975.

Wozu dient die Statistik der Strafgerichte in Niedersachsen?

Die Ergebnisse der Statistik der Strafgerichte stellen Geschäftsanfall und -erledigung bei den niedersächsischen Strafgerichten dar. Damit liefert die Statistik Informationen sowohl für die Kapazitätsplanung der Justizverwaltungen als auch für die Bewertung und Weiterentwicklung des strafrechtlichen Instrumentariums und der Gesetzgebung des Straf- und Strafprozessrechts in Niedersachsen.

Zu den Hauptnutzenden der Statistik der Strafgerichte zählen die Organe der Justizverwaltungen wie beispielsweise die Gerichte sowie die Rechtspolitik des Landes. Weiterhin werden die Daten in der justiziellen Praxis, also durch Richterinnen und Richter, die wissenschaftliche Forschung und Lehre sowie – in begrenztem Umfang – die Informationsdienstleister und Medien genutzt.

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