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Statistik der Staatsanwaltschaften in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Im Hintergrund ist ein unscharfes Gebäude. Im Vordergrund sind symbolisch ein Gerichtsgebäude und eine Waage zu sehen. Bildrechte: LSN

Als eigenständige Justizbehörde ist die Staatsanwaltschaft vom Gericht unabhängig. Sie ist Anklagebehörde und hat die Leitungs- und Entscheidungsbefugnis im Ermittlungsverfahren. Somit stellt sie ein wichtiges Element rechtsstaatlicher Strafrechtspflege dar.

Die Staatsanwaltschaft ist dazu verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, sobald konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Die Ermittlungen kann die Staatsanwaltschaft entweder eigenständig vornehmen oder sie lässt diese durch Polizei oder andere Behörden durchführen. Die Staatsanwaltschaft ist bei ihren Ermittlungen zur Objektivität verpflichtet. Sie ermittelt somit nicht nur belastende, sondern auch entlastende Umstände. Ziel des Ermittlungsverfahrens ist die Erforschung des angezeigten Sachverhalts.

Wenn ein hinreichender Tatbestand besteht und eine Verurteilung wahrscheinlich ist, erhebt die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage. Ist dies nicht der Fall, wird das Ermittlungsverfahren eingestellt. Bei unbeträchtlichen Straftaten kann das Verfahren mit oder ohne Auflagen eingestellt werden.

Nur die Staatsanwaltschaft ist zur Erhebung der öffentlichen Klage befugt. Eine Ausnahme bilden nur Privatklagedelikte, bei denen das Opfer einer Straftat die Strafverfolgung selbst betreiben kann. Man spricht daher vom „Anklagemonopol“ der Staatsanwaltschaft.

Als Vollstreckungsbehörde nimmt die Staatsanwaltschaft zudem eine weitere wichtige Aufgabe wahr, damit Strafen nicht nur von den Gerichten verhängt, sondern auch vollstreckt werden. Als sogenannte Gnadenbehörde entscheidet die Staatsanwaltschaft zudem, ob Ausnahmen von einem Gesetzesvollzug möglich sind.

Vorgesetzte Behörde aller Staatsanwaltschaften im Bezirk des ihr zugeordneten Oberlandesgerichts ist die Generalstaatsanwaltschaft. Das Land Niedersachsen verfügt entsprechend der bestehenden Oberlandesgerichte über insgesamt drei Generalstaatsanwaltschaften. Zudem üben elf nachgeordnete Staatsanwaltschaften nebst einer Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Lüneburg in Celle ihre Aufgaben in Niedersachsen aus.

Welche Daten werden in der Statistik der Staatsanwaltschaften in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?

Für Ermittlungsverfahren bei den Staats- und Amtsanwaltschaften erhebt das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) in der Statistik der Staatsanwaltschaften (StA-Statistik)

  • Art der Einleitung,
  • Art der Erledigung,
  • Sachgebiet,
  • Verfahrensdauer,
  • von Ermittlungsverfahren betroffene Personen und
  • Zeitaufwand für einzelne Ermittlungstätigkeiten.

Für sonstige Verfahren werden

  • Art des Verfahrens und
  • Geschäftsanfall erfasst.

Die Statistik der Staatsanwaltschaften beschreibt den Verfahrenszugang der Strafgerichte in Niedersachsen, soweit ein Ermittlungsverfahren durch Anklage abgeschlossen wurde. Für diese Teilmenge der Verfahren zeigen Statistik der Staatsanwaltschaften und die Statistik der Strafgerichte zeitlich aufeinanderfolgende Abschnitte im Strafverfolgungsprozess.

Die Datenerhebung zur Statistik der Staatsanwaltschaften erfolgt für administrative Zwecke, in der Regel elektronisch aus den Verwaltungsdaten der Staatsanwaltschaften, die von den jeweiligen Justizverwaltungen gepflegt werden. Die Statistik der Staatsanwaltschaften ist eine Sekundärerhebung auf der Basis dieser Verwaltungsdaten in den Geschäftsstellen. Es handelt sich dabei um eine Vollerhebung. Mehr Informationen erhalten Sie in den methodischen Hinweisen.

Wie oft werden die Daten über die Staatsanwaltschaften aktualisiert?

Die Statistik der Staatsanwaltschaften wurde 1976 zunächst nur in einigen Ländern des früheren Bundesgebiets eingeführt; seit 1989 liegen flächendeckende Ergebnisse für das frühere Bundesgebiet vor. Seit 1992 wurde die Statistik der Staatsanwaltschaften sukzessive in den neuen Ländern eingeführt. Seit 1995 liegen vollständige Ergebnisse für Deutschland vor. Die Aufbereitung und Veröffentlichung erfolgen jährlich im Bund. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Ergebnisse seit 1981.

Wozu dient die Statistik der Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?

Die Ergebnisse der Statistik der Staatsanwaltschaften stellen Geschäftsanfall und -erledigung bei den Staats- und Amtsanwaltschaften dar. Damit liefert die Statistik den Justizverwaltungen Informationen für die Kapazitätsplanung. Außerdem dienen die Daten der Bewertung und Weiterentwicklung des strafrechtlichen Instrumentariums sowie der Einschätzung der Gesetzgebung auf dem Gebiet des niedersächsischen Straf- und Strafprozessrechts.

Zu den Hauptnutzenden der Statistik der Staatsanwaltschaften zählen die Organe der Justizverwaltungen sowie die Rechtspolitik des Landes. Weiterhin nutzen die justizielle Praxis, also Richterinnen und Richter sowie die wissenschaftliche Forschung und Lehre die Daten.

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