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Methodische Hinweise für die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Konzept der Datengewinnung

Die Datenerhebung für die Statistik der Staatsanwaltschaften (StA-Statistik) erfolgt in der Regel elektronisch aus den Geschäftsstellenautomationsprogrammen der niedersächsischen Staatsanwaltschaften. Diese Programme werden im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Justizverwaltung gepflegt. Die StA-Statistik ist somit eine Sekundärerhebung auf der Basis von Verwaltungsdaten.

Bei der StA-Statistik handelt es sich um eine Vollerhebung.

Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung

Der Geschäftsanfall, also die Anzahl der neuen Verfahren bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen, wird in den Geschäftsstellen der Staatsanwaltschaften über sogenannte Monatserhebungen erfasst. Im Wesentlichen handelt es sich um die Erfassung der Differenz aus Anfangs- und Endbestand im jeweiligen Berichtszeitraum für die einzelnen Geschäftsarten.

Für Ermittlungsverfahren werden darüber hinaus nach Eingang des Verfahrens bei der Staats-/Amtsanwaltschaft eigene Papierbelege (sogenannte Zählkarten) bzw. Datensätze angelegt. Nach der Erledigung des Verfahrens in der Instanz werden die für die Statistik erforderlichen weiteren Angaben aus der Vorgangsverwaltung in der Regel automatisiert herausgelesen. Nach Ende des Berichtszeitraums werden einerseits die summarischen Monatserhebungen zum Geschäftsanfall sowie die verfahrensbezogenen Angaben zu abgeschlossenen Ermittlungsverfahren an das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) übermittelt. Die Datenlieferung erfolgt in der Regel auf elektronischem Wege. Eine Beschreibung des jeweils aktuellen Lieferdatensatzes kann aus der nach EVAS-Nummern gegliederten Erhebungsdatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder heruntergeladen werden.

Datenaufbereitung

Grundlage für die Statistik der Staatsanwaltschaften sind die vom LSN plausibilisierten Einzeldaten der Staatsanwaltschaften, welche mit IT-Werkzeugen und -Programmen in allen Ländern einheitlich aufbereitet werden. Nach den Vorgaben der Justizministerien der Länder werden die Statistikergebnisse bundeseinheitlich in Tabellen aufbereitet. Das LSN übersendet die finalen Daten an die niedersächsischen Justizverwaltungen und das Statistische Bundesamt. Zusätzlich werden dem Statistischen Bundesamt plausibilisierte Einzeldaten übermittelt, welche als Grundlage für Sonderauswertungen dienen.

Beantwortungsaufwand

Auskunftspflichtig sind die Geschäftsstellen der Staats- bzw. Amtsanwaltschaften, aus deren Verwaltungsunterlagen die für die StA-Statistik relevanten Daten bereitgestellt werden. Deren Belastung durch die Datenübersendung an die Statistischen Ämter der Länder geht mit dem steigenden Automatisierungsgrad der Geschäftsstellen zurück.

Weitere methodische Hinweise finden Sie im Qualitätsbericht des Statistischen Bundesamtes.

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