Statistik der Staatsanwaltschaften in Niedersachsen
Als eigenständige Justizbehörde ist die Staatsanwaltschaft vom Gericht unabhängig. Sie ist Anklagebehörde und hat die Leitungs- und Entscheidungsbefugnis im Ermittlungsverfahren. Somit stellt sie ein wichtiges Element rechtsstaatlicher Strafrechtspflege dar. Die Staatsanwaltschaft ist dazu verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, sobald konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Die Ermittlungen kann die Staatsanwaltschaft entweder eigenständig vornehmen oder sie lässt diese durch Polizei oder andere Behörden durchführen. Ziel des Ermittlungsverfahrens ist die Erforschung des angezeigten Sachverhalts.
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Welche Daten werden in der Statistik der Staatsanwaltschaften erfasst? Wie wird die Statistik durchgeführt? Wer nutzt sie? Und wofür werden die Informationen zu den Verfahren bei den Staats- und Amtsanwaltschaften benötigt? Diese und weitere Fragen beantwortet der ausführliche Artikel. mehr
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Wie wird die Statistik der Staatsanwaltschaften in Niedersachsen erstellt? Wie sehen die Erhebungsinstrumente, der Berichtsweg und die Datenaufbereitung aus? Die methodischen Hinweise finden Sie hier. mehr