Herr Woisch
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Haushalte und Familien - Mikrozensus in Niedersachsen - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Was ist der Mikrozensus?
Der Mikrozensus ist die größte regelmäßige amtliche Haushaltsbefragung und wird in Deutschland seit 1957 durchgeführt. 1% der deutschen Bevölkerung werden jährlich unter anderem zu Einkommen, Familie, Lebenssituation und Beruf befragt. Genutzt werden die Daten von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Beim Mikrozens gibt es grundsätzlich eine Auskunftspflicht für alle Befragungsprogramme. Eine Ausnahme stellt der Erhebungsteil zur Internetnutzung dar.
Was ist der integrierte Mikrozensus?
Zum Berichtsjahr 2020 wurde der Mikrozensus neu geregelt, Grund dafür waren gestiegene Anforderungen an die Datenqualität sowie der gestiegene Bedarf an arbeitsmarktpolitisch- und sozialpolitisch-relevanten Indikatoren. Des Weiteren sollten die Daten international und vor allem europaweit vergleichbarer und vereinheitlicht werden. Die Länder der Europäischen Union sind zur einheitlichen Erhebung bestimmter Informationen gesetzlich verpflichtet.
Im Mikrozensusgesetz (zuletzt geändert: Dezember 2016) werden neben der Festlegung der Merkmale und Unterstichproben in der Gesamterhebung des Mikrozensus auch die Neuregelungen mit der Integration der Erhebungsteile Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) und Internetnutzung (IKT) ab 2020 dargestellt. Die beiden Erhebungsteile wurden inhaltlich mit dem bekannten Kernprogramm des Mikrozensus verzahnt, sodass es sich beim Mikrozensus ab 2020 um eine Mehrthemenbefragung handelt. Eine weitere rechtliche Grundlage für die Neugestaltung des Mikrozensus ist auch die Verabschiedung der europäischen Rahmenverordnung zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte (Integrated European Social Survey – IESS).
Die Befragungen zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) sowie zur Internetnutzung (IKT), die vorher als freiwillige Haushaltsbefragungen durchgeführt wurden, sind seit 2020 bzw. 2021 nun Teil des Mikrozensus. Durch die Erweiterung der Erhebungsteile steigt der Anteil der gemeinsam erhobenen Merkmale und somit auch das Analysepotenzial. Die Ergebnisse des integrierten Mikrozensus dienen auf internationaler Ebene unter anderem der gerechten Verteilung finanzieller Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der EU. Auf nationaler Ebene werden die Daten zum Beispiel für die Analyse von Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben und der Geschlechtergleichstellung sowie für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung, für die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie den Rentenbericht der Bundesregierung genutzt.
Welche Erhebungsteile gibt es?
Beim Mikrozensus ab 2020 handelt es sich um eine Mehrthemenbefragung.
Die Kernmerkmale des Mikrozensus werden seit 2017 nur noch bei Personen in Privathaushalten erhoben, Personen in Gemeinschaftsunterkünften, wie zum Beispiel in Pflegeheimen, erhalten einen reduzierten Merkmalskatalog, den die Leitung der Gemeinschaftsunterkunft ausfüllt.
Neben dem Kernprogramm gehören folgende Erhebungsteile zum Integrierten Mikrozensus:
MZ-LFS – Beim Labour Force Survey, kurz LFS, handelt es sich um den Erhebungsteil zur Arbeitsmarktbeteiligung, also die Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union. Diese ist bereits seit 1968 in den Mikrozensus integriert und generiert differenzierte Daten zur Erwerbstätigkeit auf EU-Ebene. Dieser Erhebungsteil dient vor allem der Arbeitsmarktberichterstattung und dem Vergleich von Beschäftigungssituationen und vertieft die Merkmale zur Arbeitsmarktbeteiligung im Kernprogramm. Um saisonale Schwankungen besser abbilden zu können, wurde dieser Erhebungsteil durch die Einführung eines unterjährigen Rotationsschemas ergänzt.
MZ-SILC – Beim Erhebungsteil zu Einkommen und Lebensbedingungen handelt es sich um eine Panelerhebung. Das bedeutet, dass Haushalte dieser Unterstichprobe im Zeitverlauf weiterverfolgt werden. Mit Umzug und dem Erlöschen der Auskunftspflicht ist eine freiwillige Teilnahme für Haushalte auch weiterhin möglich. Mit den Daten dieses Erhebungsteils werden europaweit vergleichbare Indikatoren ermittelt, anhand derer zum Beispiel die Armutsgefährdungsquote berechnet wird. Haushalte werden in diesem Erhebungsteil zu Lebensbedingungen, Gesundheit, Wohnverhältnissen und dem Einkommen befragt. Durch die Integration der ehemals freiwilligen Haushaltsbefragung „Leben in Europa“ werden nun deutlich größere Fallzahlen erhoben, sodass Auswertungen auch auf tieferer regionaler Ebene möglich sind.
MZ-IKT – Ab 2021 ist auch die Erhebung zu Informations- und Kommunikationstechnologien in Privathaushalten Teil des integrierten Mikrozensus. Ziel ist die Darstellung der Art, Häufigkeit und des Zwecks der Internetnutzung sowie von Hindernissen und Bedenken bei Aktivitäten im Internet. Die Auskunftspflicht bezieht sich hier nicht auf alle Merkmale des Erhebungsteils, sondern primär auf die Fragen nach dem Internetzugang und der Internetnutzung des Haushalts.
MZ-Zusatzprogramme – Zu den Zusatzprogrammen im Mikrozensus zählen unter anderem das Zusatzprogramm zu Schichtarbeit und zum Gesundheitszustand sowie zum Pendlerverhalten und zum Krankenversicherungsschutz. Diese Programme werden nicht jedes Jahr, sondern jeweils alle 4 Jahre abgefragt und an die Unterstichprobe zur Arbeitsmarktbeteiligung angehängt. Das bedeutet, dass auch von den Zusatzprogrammen nicht die gesamte Stichprobe betroffen ist, sondern maximal bis zu 45% der Auskunftspflichtigen. Dem Zusatzprogramm zur Wohnsituation kommt aufgrund der wohnungspolitischen Bedeutung ein besonderer Stellenwert zu. Aus diesem Grund wird dieses Zusatzprogramm an das Kernprogramm und somit an die gesamte 1%-Stichprobe angehängt.
Wie ist die Teilnahme am Mikrozensus möglich?
Eine Teilnahme am Mikrozensus ist über verschiedene Erhebungsmodi möglich. Über den Selbstausfüller-Fragebogen in Papierform sowie das Online-Instrument (CAWI) können Auskunftsgebende eigenständig ihre Daten an das Landesamt übermitteln. CAWI ermöglicht eine erste Plausibilisierung der Daten und die automatische Steuerung durch das Frageprogramm, sodass die Beantwortung der Fragen erleichtert wird, außerdem entfällt so die Versendung über den Postweg.
Wie auch schon vor der Umstellung auf den integrierten Mikrozensus können Haushalte außerdem telefonisch über ein analog gestaltetes computergestütztes Telefoninterview (CATI) oder auch persönlich über eine computergestützte persönliche Befragung (CAPI) bei einem Erhebungsbeauftragen Auskunft geben. Unterschiedliche Haushaltmitglieder können verschiedene Erhebungsmodi nutzen, die Daten werden dann im Landesamt auf Haushaltsebene zusammengeführt.
Wie oft muss teilgenommen werden?
Das bisher bekannte Kernprogramm wurde um die Erhebungsteile zur Arbeitsmarkbeteiligung, Einkommen und Lebensbedingungen sowie zu Informations- und Kommunikationstechnologien erweitert. Die Erhebungsteile werden dabei jedoch nicht als einzelne Module abgefragt, sondern inhaltlich miteinander verzahnt. Die Fragen des Kernprogramms werden jedem auskunftspflichtigen Haushalt gestellt. Das Befragungsprogramm zur Arbeitsmarktbeteiligung erhalten hingegen nur bis zu 45% der Haushalte. Lediglich bis zu 12% der Haushalte nehmen an der Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen und bis zu 3,5% der Haushalte an der Befragung zur Internetnutzung teil. Die einzelnen Erhebungsteile bilden für sich also einzelne Unterstichproben der 1%-Mikrozensusstichprobe. Zusammen bilden die Unterstichproben die gesamte amtliche Haushaltsstatistik, also den Mikrozensus.
Die Daten des Kernprogramms und zur Arbeitsmarktbeteiligung werden ganzjährig erhoben, für die Daten der Erhebungsteile zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zu Informations- und Kommunikationstechnologien trifft dies nicht zu. Der Erhebungsteil MZ-SILC wird nur zwischen Februar und Juli durchgeführt und der Erhebungsteil MZ-IKT nur in den Monaten März bis Juli.
Maximal nehmen ausgewählte Haushalte in 5 aufeinanderfolgenden Jahren bis zu viermal an der Erhebung teil. Dabei wird den Haushalten für jeden Befragungsteil eine feste Berichtswoche zugeteilt, für die sie Auskunft geben müssen. Die mehrmalige Befragung der Haushalte dient dazu, statistische Ergebnisse über Veränderungen von Lebensverhältnissen über mehrere Jahre darstellen zu können.
Wie werden die Befragten ausgewählt?
Bei der Auswahl der Befragten für den Mikrozensus handelt es sich um eine geschichtete Klumpen-Zufallsstichprobe, bei der der Stichprobenumfang 1% der Grundgesamtheit über das gesamte Kalenderjahr beträgt. Dieser Auswahlsatz von 1% wird auf die Länder, Regionen, Regierungsbezirke und nach Möglichkeit auch auf tieferliegende Regionen bezogen. Das bedeutet, dass in Niedersachsen 1% der Bevölkerung ausgewählt und befragt wird. Seit 2016 basiert die Stichprobe auf den Daten des Zensus 2011.
Bei den Auswahleinheiten handelt es sich nicht um einzelne Personen oder Haushalte, sondern um Auswahlbezirke. Dies sind künstlich abgegrenzte Flächen, die sich aus ganzen Gebäuden oder Gebäudeteilen zusammensetzen und aus denen bestimmte Gebäude für die Teilnahme an der Erhebung ausgewählt werden. Somit ist die Auswahl der Haushalte zufällig und überschneidungsfrei.
Die Gebäude selbst werden anhand der Zahl der Wohnungen in drei Größenklassen beziehungsweise Schichten aufgeteilt. Für jede Gebäudegrößenklassenschicht werden unterschiedliche Auswahlbezirksgrößen erstellt, über alle Schichten hinweg ergibt sich ein durchschnittlicher Wert von 9 Wohnungen je Auswahlbezirk.
- Gebäude mit 1 bis 4 Wohnungen werden zu Auswahlbezirken zusammengefasst, die den Richtwert von 12 Wohnungen haben. Dabei wird nach der Reihenfolge der Hausnummern innerhalb einer Straße bzw. auch straßenübergreifend vorgegangen.
- Gebäude mit 5 bis 10 Wohnungen zählen als mittlere Gebäude und jeweils als eigene Auswahlbezirke.
- Gebäude mit mehr als 11 Wohnungen werden wiederum in Auswahlbezirke mit der Richtgröße von 6 Wohnungen zerlegt.
Gemeinschaftsunterkünfte werden als eine Sonderschicht betrachtet und mit der Richtgröße von 15 Personen in Auswahleinheiten unterteilt.
Um die Auswahlbezirke und die fachliche Schichtung zu bilden, nutzt der Mikrozensus das Datenmaterial und damit die anschriftenbezogenen Angaben über die Zahl von Wohnungen und Personen aus dem Zensus, also die Ergebnisse der großen Volkszählung.
Bis zur Einführung des integrierten Mikrozensus schied jedes Jahr ein Viertel der befragten Haushalte aus der 1%-Stichprobe aus und wurde durch ein Viertel neuer Haushalte ersetzt, die in jenem und den darauffolgenden Jahren befragt wurden. Die Grundauswahl wurde darüber hinaus jedes Jahr durch eine Auswahl der in der Bautätigkeitsstatistik gemeldeten Neubauten ergänzt.
Mit der Einführung des integrierten Mikrozensus wird ein neues unterjähriges Rotationsschema für den Erhebungsteil zur Arbeitsmarktbeteiligung genutzt. Die Unterstichproben für diesen Erhebungsteil werden seit 2020 nach einem 2-2-2-Schema befragt. Das bedeutet, dass Haushalte in dem jeweiligen Auswahlbezirk zwei Quartale hintereinander befragt werden, dann zwei Quartale pausieren und schließlich noch einmal 2 Quartale hintereinander in der Befragung sind. Für die Unterstichproben des Kernprogramms, Einkommen und Lebensbedingungen sowie für den Erhebungsteil zu Informations- und Kommunikationstechnologien, gilt nach wie vor das ursprüngliche Rotationsschema.
Wie werden die Daten aufbereitet und anonymisiert?
Alle Angaben, die Haushalte im Mikrozensus an die Landesämter geben, unterliegen der statistischen Geheimhaltung und der Datenschutzgrundverordnung. Aus diesem Grund werden die Hilfsmerkmale von den für den Mikrozensus relevanten Erhebungsdaten getrennt und vernichtet. Dadurch sind eine Zuordnung der erhobenen Daten bzw. Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Haushalte nicht möglich. Zu den Hilfsmerkmalen zählen zum Beispiel Name und Anschrift der auskunftsgebenden Personen. Sind die Häufigkeiten der Merkmalsausprägungen sehr gering, werden die Daten aufgrund ihrer niedrigen Belastbarkeit nicht oder nur eingeschränkt in den Ergebnistabellen ausgewiesen. In Niedersachsen zählen dazu Werte unter 5.000, Werte zwischen 5.000 und 10.000 erhalten aufgrund der eingeschränkten Aussagekraft eine Klammer.
Vor der Veröffentlichung der im Mikrozensus erhobenen Daten werden diese in zwei Schritten letztendlich auf die Gesamtbevölkerung in Niedersachsen hochgerechnet. Im ersten Schritt findet die sogenannte Kompensation statt. Dabei wird ein Ausgleich der bekannten Ausfälle vorgenommen, indem anhand von Informationen über die ausgefallenen Haushalte sogenannte Kompensationsfaktoren berechnet werden. Die ermittelten Merkmale der 1%-Stichprobe werden dann anhand von personen- bzw. haushaltsgebundenen Hochrechnungsfaktoren hochgerechnet. Im zweiten Schritt findet eine Abstimmung und Hochrechnung der Stichprobendaten mit den Daten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 statt. Für die einzelnen Unterstichproben und Merkmale werden unterschiedliche Hochrechnungsfaktoren verwendet, sodass die Daten nach der Hochrechnung auf Ebene der Gesamtbevölkerung aussagekräftig sind.
Was wird veröffentlicht?
Mit der Einführung des integrierten Mikrozensus geht auch eine Neukonzeption der Veröffentlichungen einher. Ab dem Berichtsjahr 2020 werden die Grunddaten des Mikrozensus jährlich in rund 200 Standardtabellen der Öffentlichkeit zugängig gemacht. Diese Standardtabellen enthalten wesentliche Themenbereiche des Mikrozensus auf Bundes- und Landesebene. Um die Daten schneller zur Verfügung stellen zu können und die europaweit festgelegten Liefertermine von Eurostat einhalten zu können, erfolgt ab 2020 zunächst die Erstellung einer Erstveröffentlichung und später dann die Publikation der Endergebnisse. Die Erstveröffentlichung soll künftig bereits drei bis vier Monate nach Ende eines Berichtsjahres vorliegen.
Sonderauswertungen sind wie bisher auf Wunsch möglich. Diese werden von den einzelnen Landesämtern nach Eingang eines Auftrags individuell angefertigt und sind auf den verschiedenen regionalen Ebenen möglich. Für die Wissenschaft besteht der Zugang zu den faktisch anonymisierten Daten weiterhin über die Forschungsdatenzentren sowie GESIS-Leibniz Institut für Sozialwissenschaften.
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