Herr Woisch
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Migration in Niedersachsen
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Wie vielen Menschen in Niedersachsen ein Migrationshintergrund oder eine Migrationserfahrung zugeschrieben wird, kann anhand des Mikrozensus festgestellt werden, denn seit 2005 beinhaltet diese amtliche Haushaltsbefragung auch Fragen zur Migration.
In der Wissenschaft und Politik wird der Begriff „Migrationshintergrund“ immer wieder diskutiert. Es herrscht dabei durchaus Uneinigkeit darüber, wem ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird und wem nicht und anhand welcher Kriterien dieser abgegrenzt wird.
Im Mikrozensus wird der Migrationshintergrund und auch die Migrationserfahrung einer Person anhand verschiedener Variablen abgeleitet: Anhand der Zuwanderung, Staatsangehörigkeit, dem Geburtsland und der Einbürgerung sowie entsprechender Angaben zu den Eltern wird die „Bevölkerung mit Migrationshintergrund“ bestimmt. Diese Personengruppe impliziert nicht nur zugewanderte Menschen, sondern auch ihre in Deutschland geborenen Nachkommen.
Die Definition des Migrationshintergrundes sollte so umfassend und gleichzeitig so eng wie möglich gestaltet sein. Aus diesem Grund wird dieser im Mikrozensus folgendermaßen definiert:
„Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt.“
Das umfasst verschiedene Personengruppen:
- Zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer/-innen,
- zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte,
- (Spät-)Aussiedler/-innen,
- Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption durch einen deutschen Elternteil erhalten haben und
- mit deutscher Staatsangehörigkeit geborene Kinder der vier zuvor genannten Gruppen.
Der Migrationshintergrund wird im Mikrozensus noch einmal unterteilt in den „Migrationshintergrund im engeren Sinne“ und den „Migrationshintergrund im weiteren Sinne“. Wird vom „Migrationshintergrund im engeren Sinne“ gesprochen, werden nur die Eltern der befragten Personen betrachtet, wenn sie im selben Haushalt leben. Beim „Migrationshintergrund im weiteren Sinne“ werden auch Informationen zu den Eltern genutzt, wenn diese nicht mit im Haushalt leben. Letztere Informationen lagen vor 2017 lediglich alle vier Jahre vor, so dass in längeren Zeitreihen zur besseren Vergleichbarkeit teilweise noch der „Migrationshintergrund im engeren Sinne“ Verwendung findet.
Ist eine Person im Ausland geboren und zugewandert, wird von einer Migrationserfahrung gesprochen. Die Migrationserfahrung deutet aber nicht automatisch auf den Migrationshintergrund einer Person hin. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Migration und Integration von Destatis.
Welche Daten erhebt der Mikrozensus zur Migration in Niedersachsen? Wie oft findet die Erhebung statt?
Der Mikrozensus ist eine Erhebung, die jährlich stattfindet. Mit ihr sollen die Bevölkerungsstruktur und die wirtschaftliche und soziale Lage der Menschen in Deutschland und Niedersachsen im Zeitverlauf festgehalten und Veränderungen und Entwicklungen festgestellt werden. Deshalb befragt das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) Haushalte nicht nur einmal, sondern bis zu vier Mal in Folge. Mehr Informationen finden Sie in den methodischen Hinweisen.
Um die Migration in Niedersachsen analysieren zu können, wird im Mikrozensus im Allgemeinen nach der Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsdauer der Haushaltsmitglieder gefragt. Aufgrund der Ableitung des Migrationshintergrundes einer Person anhand verschiedener Variablen wird nach dem Geburtsort, den Gründen für den Zuzug nach Deutschland, der im Haushalt gesprochenen Sprache, der spezifischen Staatsangehörigkeit und Einbürgerung sowie der Staatsangehörigkeit und dem Zuzug und Geburtsort der Eltern gefragt.
Was geschieht mit den Daten zur Migration in Niedersachsen und wer nutzt sie?
Die Ergebnisse des Mikrozensus in Niedersachsen nutzen vor allem Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Medien und die Öffentlichkeit. Sie dienen dabei als Grundlage für Entscheidungen, Analysen und zur objektiven Meinungsbildung. Die anonymisierten Antworten aller Befragten werden zusammengefügt, ausgewertet und auf die Bevölkerung der einzelnen Länder sowie die Gesamtbevölkerung Deutschlands hochgerechnet. Rückschlüsse auf einzelne Personen sind aufgrund der Sperrung geringer Fallzahlen, der Anonymisierung, Zusammenfassung und Hochrechnung nicht möglich.
Veröffentlicht werden die Ergebnisse in Form von Tabellen, Pressemitteilungen, Berichten und grafischen Darstellungen auf den Webseiten der Statistischen Landesämter und des Statistischen Bundesamtes. Sie lassen sich auch in der Datenbank GENESIS-Online abfragen.