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Lohn- und Einkommensteuer in Niedersachsen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Datengewinnung

Ausgewählte Daten der Einkommensteuerveranlagungen werden vom Rechenzentrum der Landesfinanzbehörde an das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) übermittelt. Die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen der Bruttolohnempfänger, für die keine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt wurde, werden hingegen von der Finanzverwaltung aus dem ElsterLohn-Datenspeicher bereitgestellt. Die gesamten zur Verfügung gestellten Daten übernimmt das LSN in die Lohn- und Einkommensteuerstatistik.

Grundlage ist dabei ein mit der Finanzverwaltung vereinbarter einheitlicher Datensatz. Er basiert auf den Vordrucken zur Einkommensteuer (diese sind z. B. unter www.finanzamt.de abrufbar) und den im Veranlagungsverfahren ermittelten Werten.

Datenaufbereitung

Die Daten werden im LSN aufwendigen Plausibilitätsprüfungen und einer Doppelfallprüfung unterzogen. Dabei lassen sich Massenfehler automatisch korrigieren und doppelte Datensätze löschen. Zur Klärung von unplausiblen Einzelfällen wird bei der Finanzverwaltung rückgefragt. Nach der Datenaufbereitung liefert das LSN die aggregierten Landesergebnisse sowie die Einzelangaben an das Statistische Bundesamt. Das Statistische Bundesamt stellt aus den Landesergebnissen Bundesergebnisse zusammen.

Geheimhaltungsverfahren

In den Tabellen werden solche Ergebnisse geheim gehalten, bei denen das Steuer- oder Statistikgeheimnis verletzt wäre (primäre Geheimhaltung). Um sicherzustellen, dass durch Summen- oder Differenzrechnung die geheim gehaltenen Ergebnisse nicht errechnet werden können, finden deshalb Sperrungen von weiteren Tabellenfeldern statt (sekundäre Geheimhaltung). Dabei wird darauf geachtet, dass der Informationsverlust durch die sekundär gesperrten Tabellenfelder möglichst gering ist.

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