Herr Peters
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Lohn- und Einkommensteuer in Niedersachsen
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Lohnsteuer zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf ihren Arbeitslohn aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie ist keine eigenständige Steuer, sondern eine Form der Einkommensteuer, die sich lediglich durch ihre Erhebungsform von dieser unterscheidet. Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, die beispielsweise auf Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Renten erhoben wird.
Zur Beurteilung von Struktur und Wirkungsweise der Steuern und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung werden Bundesstatistiken über verschiedene Steuerarten durchgeführt. Aufgrund ihrer Datenvielfalt bietet die Lohn- und Einkommensteuerstatistik zahlreiche Analysemöglichkeiten.
Die Ergebnisse dieser Statistik haben unmittelbare finanzielle Auswirkungen auf die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. So werden zum Beispiel die Grundlagen für Steuerverteilungen zur Verfügung gestellt, etwa im Rahmen der Lohnsteuerzerlegung oder der Berechnung der Schlüsselzahlen für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.
Welche Daten werden zur Lohn- und Einkommensteuer in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?
Die jährliche Lohn- und Einkommensteuerstatistik umfasst die Einkommensteuerveranlagungen der steuerpflichtigen natürlichen Personen in Niedersachsen, die bis 2 ¾ Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraums durchgeführt wurden. Weiterhin enthält die Lohn- und Einkommenssteuerstatistik die Lohnsteuerbescheinigungen von den Steuerpflichtigen, die keine Einkommensteuerveranlagung durchführen.
Die Statistik erhebt umfangreiche Angaben, die im Rahmen des Besteuerungsverfahrens festgestellt werden. Hierzu gehören
- Bruttolohn,
- Einkünfte (zum Beispiel aus Vermietung oder Verpachtung),
- Einkommen,
- zu versteuerndes Einkommen,
- Sondervergünstigungen,
- Lohn-, Einkommen- und Kirchensteuer,
- vermögenswirksame Leistungen einschließlich Arbeitnehmer-Sparzulage,
- sonstige aus dem Einkommensteueraufkommen gezahlte Zulagen,
- Lohn- und Einkommensersatzleistungen mit den im Besteuerungsverfahren festgestellten Angaben Geschlecht, Geburtsjahr, Religion, Stellung im Beruf, Kinderfreibeträge, Kindergeld, Wohnsitzgemeinde, Wirtschaftszweig/Art des freien Berufs, Art der Steuerpflicht, Steuerklasse und Veranlagungsart.
Es handelt sich bei der niedersächsischen Lohn- und Einkommensteuerstatistik um eine Sekundärerhebung, da auf Daten anderer Behörden zurückgegriffen werden kann, ohne die steuerpflichtigen Personen mit einer Erhebung zu belasten. Die ausgewählten Daten der Einkommensteuerveranlagungen übermittelt das Rechenzentrum der Landesfinanzbehörde an das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN).
Die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen der Bruttolohnempfängerinnen und -empfänger, für die keine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt wurde, werden von der Finanzverwaltung aus dem ElsterLohn-Datenspeicher bereitgestellt und in die Lohn- und Einkommensteuerstatistik übernommen.
Insgesamt weist die Lohn- und Einkommensteuerstatistik als sogenannte Vollerhebung, bei der die Daten aller steuerpflichtigen Personen einfließen, eine hohe Qualität und Abdeckung auf.
Wozu dienen die Daten zur Lohn- und Einkommensteuer in Niedersachsen und wer nutzt sie?
Aufgrund der Angaben aus der niedersächsischen Lohn- und Einkommensteuerstatistik sind vielfältige und fundierte Berechnungen zu den Auswirkungen von geplanten Steuerrechtsänderungen für den Fiskus und die Steuerpflichtigen möglich. Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik ist zur Weiterentwicklung des Steuersystems absolut unverzichtbar.
Die Ergebnisse gehen zudem in Berichte der Bundesregierung (z. B. Armuts- und Reichtumsbericht, Bericht zur Lage der freien Berufe) ein.
Zu den Hauptnutzern der Lohn- und Einkommensteuerstatistik zählen die Bereiche Steuerpolitik, Wirtschafts- und Sozialpolitik, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, wirtschaftswissenschaftliche Institute, Verbände und Tarifpartner und die Medien.