Themenbereich: Rechtspflege - Übersicht
Zu den wichtigsten Aufgaben eines Rechtsstaates zählen die Verwirklichung und Einhaltung des von der Volksvertretung gesetzten Rechts. Die amtliche Statistik betrachtet dabei im Wesentlichen:
- Die ordentliche Gerichtsbarkeit
Zu ihr gehören die Zivil- und Strafgerichte sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit (auch vorsorgende Rechtspflege genannt. Sie umfasst z. B. Betreuungs-, Grundbuch-, Nachlass- und Registersachen wie Vereinsregister, Handelsregister. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik „Freiwillige Gerichtsbarkeit“ im Landesjustizportal.
- Die Fachgerichtsbarkeit mit den Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichten,
- sowie die auf Personen bezogenen Statistiken der Strafrechtspflege betreffend: Die Strafverfolgungs-, Strafvollzugs- und Bewährungshilfestatistik.
Kriminalstatistiken
Die statistische Erfassung der Kriminalität erfolgt jährlich durch die Polizeiliche Kriminalstatistik der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts. Diese weist alle bekannt gewordenen Straftaten und aufgeklärten Fälle sowie die Anzahl der Tatverdächtigen aus.
Bei den polizeilich aufgeklärten Fällen kann die Staatsanwaltschaft Anklage erheben.
Die Statistiken der Abgeurteilten und Verurteilten werden dann durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder in der Strafverfolgungsstatistik aufbereitet. Durch die Strafverfolgungsstatistik können Erkenntnisse über die Zahl der Verurteilten, die Art der Straftaten sowie die Art der Strafe gewonnen werden.
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen veröffentlicht hierzu den Statistischen Bericht
Ausführliche Informationen zur Polizeilichen Kriminalstatistik für Niedersachsen erhalten Sie auf der Internetseite des Landeskriminalamtes Niedersachsen.