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Industrie in Niedersachsen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Die niedersächsische Industrie wird hinsichtlich ihrer Konjunktur sowie ihrer Struktur in der amtlichen Statistik insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe abgebildet. Des Weiteren werden in den entsprechenden Erhebungen auch Betriebe und Rechtliche Einheiten im Bereich des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden befragt. Bezüglich weitergehender Detailinformationen zu den Erhebungen sprechen Sie uns bitte an und/oder rufen Sie die entsprechenden Qualitätsberichte bei Destatis ab (siehe rechte Seite). Einige Begrifflichkeiten sind für die Erhebungen in diesem Bereich von besonderer Relevanz und werden daher im Folgenden aufgeführt.

Die wichtigsten Begriffsbestimmungen im Überblick

Erhebungsbereich

Der Erhebungsbereich wird auf Grundlage der EU-einheitlichen Wirtschaftszweiggliederung NACE – in Deutschland: Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 – abgegrenzt und umfasst die Abschnitte B „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ sowie C „Verarbeitendes Gewerbe“.

Grundgesamtheit

Befragt werden in der Regel Rechtliche Einheiten und Betriebe mit mindestens 20 bzw. 50 tätigen Personen, so dass die Frequenz der Auskunftserteilung vielfach an die Betriebsgröße gekoppelt ist. Es handelt sich hierbei um eine Totalerhebung mit Abschneidegrenze. Das bedeutet, dass ausnahmslos alle Betriebe bzw. Rechtlichen Einheiten befragt werden, die unter die besagten Größenkriterien fallen.

Tätige Personen

Zu den tätigen Personen zählen alle am Monatsende bzw. Ende September des Berichtsjahres im Betrieb tätigen Personen, die in einem vertraglichen Arbeits- bzw. Dienstverhältnis stehen, einschließlich der tätigen Inhaberinnen/Inhaber, unbezahlt mithelfenden Familienangehörigen soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind, an andere Unternehmen überlassene Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Heimarbeiterinnen/Heimarbeiter. Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer werden nicht als tätige Personen erfasst.

Umsatz

Von Relevanz ist der Umsatz aus eigener Erzeugung, der auch als Umsatz der fachlichen Betriebsteile bezeichnet wird. Des Weiteren ist der Umsatz aus Handelsware und sonstigen nichtindustriellen/nichthandwerklichen Tätigkeiten (z. B. Erlöse aus Lizenzverträgen) entsprechend anzugeben.

Auftragseingang

Der Auftragseingang umfasst den Wert aller im jeweiligen Berichtsmonat von den Betrieben fest akzeptierten Aufträge auf Lieferung selbst hergestellter oder in Lohnarbeit gefertigter Erzeugnisse ohne Umsatzsteuer.

Auftragsbestand

Der Auftragsbestand umfasst die Summe der Auftragseingänge am Ende des Berichtsmonats, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu Umsätzen geführt haben und die nicht storniert wurden.

Fachliche Betriebsteile

Im Monatsbericht sind die Erhebungsmerkmale zu

  • A tätigen Personen,
  • B Umsatz,
  • C Auftragseingang sowie
  • D Auftragsbestand

aufgegliedert auf die im Betrieb ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten, die sogenannten fachlichen Betriebsteile gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008, anzugeben. Die Summe der Merkmale über diese Betriebsteile einschließlich der „sonstigen Betriebsteile“ muss den jeweiligen Merkmalswert für den gesamten Betrieb ergeben.

Wirtschaftliche Tätigkeit

Eine wirtschaftliche Tätigkeit wird ausgeführt, wenn durch den kombinierten Einsatz von Produktionsfaktoren, wie zum Beispiel Anlagegüter, Arbeit, Herstellungsverfahren oder Zwischenerzeugnisse, bestimmte Waren oder Dienstleistungen produziert werden, also ein Zusammenwirken von Produktionsfaktoren und Produktionsverfahren zu einem Produktionsergebnis erfolgt. Eine wirtschaftliche Tätigkeit kann dabei auch aus einer Reihe von Teilverfahren bestehen, die in verschiedene Kategorien der Klassifikation der Wirtschaftszweige einzuordnen ist. Ist das Herstellungsverfahren als integrierte Reihe von Einzeltätigkeiten innerhalb ein- und derselben statistischen Einheit (Betrieb, Rechtliche Einheit oder Unternehmen) organisiert, so wird die gesamte Kombination als eine Tätigkeit angesehen.

Produktionsindex

Der Produktionsindex zeigt kurzfristig die Entwicklung der Produktionsleistung der einzelnen Wirtschaftszweige und des gesamten Verarbeitenden Gewerbes in Niedersachsen auf.

Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) und Hauptgruppen. Die Berechnung des Produktionsindex basiert im Wesentlichen auf den Ergebnissen der monatlichen Produktionserhebung bei niedersächsischen Betrieben mit mindestens 50 Beschäftigten.

Aus den gemeldeten Produktionsdaten werden zunächst Messzahlen der Produktion bezogen auf den Monatsdurchschnitt des Basisjahres 2015 gebildet. Die Wertangaben werden dabei einer Preisbereinigung mit den Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte unterzogen. Dann werden diese Messzahlen mit Bruttoproduktionswertanteilen zu Wirtschaftszweigindizes in der Abgrenzung der Klassifikation der Wirtschaftszweige verdichtet.

Für die Zusammenfassung der vierstelligen Wirtschaftszweigindizes zu höheren Aggregaten wie Zweistellern, Hauptgruppen, etc. wird der Anteil der Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten eines jeden Wirtschaftszweiges am Gesamtwert des Verarbeitenden Gewerbes im Basisjahr 2015 zur Gewichtung herangezogen. Veröffentlicht wird der preisbereinigte kalendermonatliche Index für Niedersachsen. Das heißt, kalenderbedingte Einflüsse auf die Zahl der Arbeitstage eines Monats werden in den Indizes nicht ausgeschaltet.

Auftragseingangsindex

Auftragseingang und Umsatz werden in der Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), nach fachlichen Betriebsteilen erfasst und ausgewertet. Die Auftragseingänge werden für ausgewählte Wirtschaftszweige in Niedersachsen erhoben und dargestellt. Der Umsatzindex dagegen wird in der vollständigen Abgrenzung der WZ 2008 berechnet und enthält somit alle verfügbaren Wirtschaftszweige.

Neben den Angaben für die Wirtschaftsgliederungen der WZ 2008 werden auch Ergebnisse für die Hauptgruppen Vorleistungsgüter und Energie, Investitionsgüter, Gebrauchsgüter und Verbrauchsgüter veröffentlicht.

Beide Indizes werden in jeweiligen Preisen als Wertindizes und preisbereinigt als Volumenindizes berechnet.

Grundlage der Indexberechnung ist die Wertsumme für die in einem Berichtsmonat getätigten Umsätze beziehungsweise festakzeptierten Aufträge. Diese werden nach den Absatzrichtungen Inland und Ausland unterschieden. Die Wertsumme wird dann zu dem entsprechenden Ergebnis für den Monatsdurchschnitt im Basisjahr in Beziehung gesetzt und bildet den Wertindex für einen Wirtschaftszweig. Zur Berechnung des Volumenindex wird noch eine Deflationierung mit den Erzeugerpreisindizes bzw. den Ausfuhrpreisindizes vorgenommen.

Preisbereinigung

Unter einer Preisbereinigung wird das Herausrechnen von Preiseinflüssen verstanden. Dafür werden die Wirtschaftszweigindizes durch passende Preisindizes deflationiert. Im Verarbeitenden Gewerbe werden für die Preisbereinigung die Erzeugerpreisindizes beziehungsweise die Ausfuhrpreisindizes auf Bundesebene verwendet. Im Ergebnis steht ein Volumenindex der reinen Mengenveränderung, Preiseffekte werden so ausgeschaltet.

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