Frau Sturm
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Handel, Dienstleistungen und Gastgewerbe in Niedersachsen - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Konjunkturdaten
Die Konjunkturerhebungen im niedersächsischen Handel, der Dienstleistungsbranche und dem Gastgewerbe werden höchstens bei 45%der in
§ 3 Abs. 2 Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz (HdlDLStatG) genannten Einheiten durchgeführt.
Einbezogen werden folgende Einheiten:
- Kfz-Handel und die Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit mindestens 11 Millionen Euro Jahresumsatz oder mindestens 250 tätigen Personen,
- Einzelhandel mit mindestens 450.000 Euro Jahresumsatz,
- Gastgewerbe mit mindestens 165.000 Euro Jahresumsatz,
- bestimmte Dienstleistungsbereiche mit mindestens 15 Millionen Euro Jahresumsatz oder mindestens 250 tätigen Personen sowie
- Großhandel mit mindestens 20 Millionen Euro Jahresumsatz oder mindestens 100 tätigen Personen.
Die Grundgesamtheit aller Unternehmen enthält das statistikinterne Unternehmensregister. Dort sind für ganz Deutschland, also auch für Niedersachsen, die Anschriften und wichtige Betriebsmerkmale gespeichert. Hierauf können alle Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gemeinsam zugreifen. Dazu gehört auch der Wirtschaftszweig eines Unternehmens. Die Erhebungen erstrecken sich gem. § 3 Abs. 2 HdlDLStatG auf Erhebungseinheiten der folgenden Wirtschaftszweige (WZ 2008):
- Abschnitt G: Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
dazu zählen Fachgeschäfte, Discounter, Tankstellen, Möbelhäuser, Autohäuser, Werkstätten, Reifenhändler/-innen etc.,
- Abschnitt H: Verkehr und Lagerei
mit Speditionen, Taxiunternehmen, Umzugsunternehmen, Lagerhäusern, Post- und Kurierdiensten, Häfen etc.,
- Abschnitt I: Gastgewerbe
dazu gehören unter anderem Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Campingplätze, Ferienzentren, Restaurants, Imbisse, Bars, Kneipen, Diskotheken, Clubs, Kantinen, Caterer,
- Abschnitt J: Informationen und Kommunikation
wie Zeitungs- und Buchverlage, Softwarehersteller,
- Abschnitt L: Grundstücks- und Wohnungswesen
unter anderem Wohnungsgenossenschaften, Immobilienmakler/-innen und Hausverwaltungen,
- Abschnitt M: Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
wozu zum Beispiel Rechtsanwaltskanzleien, Notariate, Wirtschaftsprüfer/-innen, Steuerberater/-innen, Unternehmensberatungen, Architektur- und Ingenieurbüros, Innenarchitektinnen und -architekten, Vermessungsbüros, Forschung und Entwicklung, Werbeagenturen, Textil-, Schmuck- und Grafikdesign, Fotografen und Fotolabors, Dolmetscher/-innen, Tierärztinnen und Tierärzte zählen,
- Abschnitt N: Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
wie Baumaschinenvermietungen, Autovermietungen, Zeltverleihe, Videotheken, Schiffsvermietungen, Luftfahrzeugvermietungen, Arbeitnehmervermittlungsagenturen, Reisebüros, Reiseveranstalter, Callcenter, Copy-Shops, Garten- und Landschaftsbau, Gebäudereinigungen, Schädlingsbekämpfungen, Detekteien, Hausmeisterdienste, Sicherheitsdienste etc.
Strukturdaten
Die Erhebungen der Strukturdaten von Handel, Dienstleitungsbranche und dem Gastgewerbe in Niedersachsen erstrecken sich gem. § 3 Abs. 2 HdlDLStatG auf Erhebungseinheiten der oben genannten Wirtschaftszweige sowie zusätzlich der folgenden Abschnitte:
- Abschnitt K: Gruppe 66.2 – Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten
wie Versicherungsagenturen, Versicherungsmakler/-innen oder Finanzberatungen,
- Abschnitt P: Erziehung und Unterricht
zum Beispiel Kindergärten, Fahrschulen, Volksschulen, Schwimmschulen, Kampfsportschulen, Fahr- und Flugschulen, Tanzstudios, Musikschulen und Sprachschulen,
- Abschnitt Q: Gesundheits- und Sozialwesen
wozu unter anderem Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehakliniken, Alten- und Pflegeheime, Physiotherapiepraxen und die ambulante Pflege zählen. Ausgenommen ist die Gruppe 86.2 – Arzt- und Zahnarztpraxen – und die Unterklasse 86.90.1 – Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten,
- Abschnitt R: Kunst, Unterhaltung und Erholung
mit Kleinkunstbühnen, Schauspielhäusern, aber auch Selbstständigen: Schriftsteller/-innen, Komponistinnen und Komponisten, Bühnenbildner/-innen, Regisseurinnen und Regisseure, Chöre, Kapellen, Tanzensembles, Schauspieler/-innen, Artistinnen und Artisten, Journalistinnen und Journalisten, Bibliotheken, Museen, botanische und zoologische Gärten, Casinos, Spielbanken, Bowlingbahnen, Schwimmbäder, Sportvereine, Fitnesscenter oder Vergnügungsparks,
- Abschnitt S, Abteilung 95: Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern
wozu Reparaturwerkstätten aller Art gehören: für Handys, PCs, Haushaltsgeräte, Schuhe, Uhren, Schmuck etc.,
- Abschnitt S, Abteilung 96: Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen
zum Beispiel Wäschereien, chemische Reinigungen, Friseur- und Kosmetiksalons, Bestattungsinstitute, Friedhöfe, Krematorien, Saunen, Solarien, Tattoo-Studios oder Partnerschaftsvermittlungen.
Gem. § 11 a Bundesstatistikgesetz (BStatG) sind die Daten für die Konjunktur- und die Strukturstatistik elektronisch zu übermitteln. Die Auskunftspflichtigen nutzen bei der Datenübermittlung das sichere elektronische IDEV-Onlinemeldeverfahren. IDEV ist die Abkürzung für Internet Datenerhebung im Statistischen Verbund.
Die Fragebogen und die Unterrichtung nach § 17 Bundestatistikgesetz stehen als Download unter „Informationen für Auskunftgebende“ zur Verfügung.