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Statistik des Finanzgerichtes in Niedersachsen - Methodische Hinweise für die Justizgeschäftsstatistiken der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Fachgerichtsbarkeit

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Die im Folgenden dargestellten Methoden der Datenerhebung und -aufbereitung gelten gleichermaßen für die folgenden Bereiche:

Justizgeschäftsstatistiken der ordentlichen Gerichtsbarkeit:

  • Familiengerichtsbarkeit,
  • Strafgerichtsbarkeit und
  • Zivilgerichtsbarkeit



sowie für die Fachgerichte:

  • Arbeitsgerichte,
  • Finanzgericht,
  • Sozialgerichte und
  • Verwaltungsgerichte.

Konzept der Datengewinnung

Die Datenerhebung für die Justizgeschäftsstatistiken erfolgt in der Regel elektronisch aus den Geschäftsstellenautomationsprogrammen der niedersächsischen Gerichte. Diese Programme werden im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Justizverwaltung gepflegt. Die Justizgeschäftsstatistiken sind somit Sekundärerhebungen auf der Basis von Verwaltungsdaten.

Bei den Justizgeschäftsstatistiken handelt es sich um Vollerhebungen.

Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung

Der Geschäftsanfall, also die Anzahl der neuen Verfahren bei den Gerichten in Niedersachsen, wird in den Geschäftsstellen der Gerichte über sogenannte Monatserhebungen erfasst. Im Wesentlichen handelt es sich um die Erfassung der Differenz aus Anfangs- und Endbestand im jeweiligen Berichtszeitraum für die einzelnen Geschäftsarten. Dazu zählen zum Beispiel

  • Urteilsverfahren,
  • Beschlussverfahren und der
  • sonstige Geschäftsanfall wie
    • Mahnverfahren,
    • Amts- und Rechtshilfeersuchen,
    • Klagen auf Aufhebung von Schiedssprüchen oder
    • Kostensachen.

Darüber hinaus werden für die Klagen und die Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz sowie für die Berufungen und die Beschwerden vor den niedersächsischen Landesgerichten nach Verfahrenseingang bei Gericht Datensätze angelegt, früher waren es Papierbelege, sogenannte Zählkarten. Nach der Erledigung des Verfahrens in der Instanz werden die für die jeweilige Justizgeschäftsstatistik erforderlichen Angaben aus der Vorgangsverwaltung automatisiert herausgelesen.

Nach Ende des Berichtszeitraums übermitteln die Gerichte die summarischen Monatserhebungen zum Geschäftsanfall sowie die verfahrensbezogenen Angaben zu den erledigten Verfahren für die entsprechende Gerichtsstatistik an das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN). Die Datenlieferung erfolgt in der Regel auf elektronischem Wege. Eine Beschreibung des jeweils aktuellen Lieferdatensatzes kann aus der nach EVAS-Nummern gegliederten Erhebungsdatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder heruntergeladen werden.

Datenaufbereitung

Grundlage für die Justizgeschäftsstatistiken sind die vom LSN plausibilisierten Einzeldaten der Gerichte, welche mit IT-Werkzeugen und -Programmen in allen Ländern einheitlich aufbereitet werden. Nach den Vorgaben der Justizministerien der Länder werden die Statistikergebnisse bundeseinheitlich in Tabellen aufbereitet. Das LSN übersendet die finalen Daten an die niedersächsischen Justizverwaltungen und das Statistische Bundesamt. Zusätzlich werden dem Statistischen Bundesamt plausibilisierte Einzeldaten übermittelt, welche als Grundlage für Sonderauswertungen dienen.

Beantwortungsaufwand

Auskunftspflichtig sind die Geschäftsstellen der niedersächsischen Gerichte, aus deren Verwaltungsunterlagen die für die Justizgeschäftsstatistik relevanten Daten bereitgestellt werden. Ihre Belastung durch die Datenübersendung an das LSN verringert sich mit steigender Automatisierung der Geschäftsstellen.

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