Herr Heldt
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Berufsbildende Schulen in Niedersachsen
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Zu den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen ermittelt die Schulstatistik Daten zur Anzahl der Schulen, Klassen, Schülerinnen und Schüler, Absolventinnen und Absolventen, Abgängerinnen und Abgänger aus dem In- und Ausland sowie zu den Lehrkräften.
Die Berufsausbildung in Niedersachsen erfolgt überwiegend im dualen System. Dies bedeutet, dass die Ausbildung in einem Betrieb, in der Verwaltung oder in Praxen freier Berufe und in der Berufsschule stattfinden. Geführt wird die Berufsschule in Form von Teilzeit- oder Vollzeitunterricht. Teilzeitform heißt dabei, dass der Unterricht ein- bis zweimal wöchentlich neben der betrieblichen Ausbildung stattfindet.
Die Rechtsgrundlage der Berufsschule ist das Niedersächsische Schulgesetz. Hier ist die Berufsschulpflicht die wichtigste Bestimmung. Grundsätzlich müssen alle Auszubildenden die Berufsschule besuchen, unabhängig davon, ob die allgemeine 12-jährige Schulpflicht bereits erfüllt ist oder nicht.
Welche Daten werden zu den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?
Bei der Schulstatistik handelt es sich um eine Erhebung mit Auskunftspflicht für alle Berufsschulen in Niedersachsen. Die Daten der berufsbildenden Schulen werden vom Niedersächsischen Kultusministerium erhoben, an das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) übermittelt und dort gesammelt, überprüft und aufbereitet.
Zum Erhebungsprogramm der Schulstatistik gehören Angaben über Berufsschulen, Klassen, deutsche und ausländische Schülerinnen und Schüler, Absolventinnen und Absolventen, Abgängerinnen und Abgänger sowie Lehrkräfte in Niedersachsen. Die Statistik liefert somit jährlich ausführliche Informationen über die Entwicklung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach Klassenstufen und Schularten, der Absolventinnen und Absolventen nach Abschlussarten und der Lehrkräfte nach Alter und erteilten Unterrichtsstunden.
Die berufsbildenden Schulen ermöglichen auch den Erwerb schulischer Abschlüsse und befähigen, nach Maßgabe dieser Abschlüsse, den Bildungsweg im Sekundarbereich II sowie an einer Fachhochschule oder Universität fortzusetzen. Erworben werden können:
- der Hauptschulabschluss,
- der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss,
- der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,
- der erweiterte Sekundarabschluss I,
- die Fachhochschulreife,
- die fachgebundene Hochschulreife sowie
- die allgemeine Hochschulreife.
Wie oft werden die Daten der Schulstatistik aktualisiert?
Die Statistik wird jährlich durchgeführt. Das Berufsschuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres. Die statistischen Daten für den Schulbereich werden zu einem Stichtag erhoben, der für die berufsbildenden Schulen im November des jeweiligen Jahres liegt.
Wozu dient die Statistik zu den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen und wer nutzt sie?
Die Statistik hat die Aufgabe, aussagefähige Daten zur Situation und Entwicklung im niedersächsischen Berufsschulbereich bereitzustellen. Die beim Statistischen Bundesamt vorliegenden Ergebnisse ermöglichen außerdem einen Vergleich der Ländersituation beziehungsweise der Länderentwicklungen, da hierfür Ergebnisse der Ländererhebungen einheitlich abgegrenzt zur Verfügung gestellt werden.
Die Nutzerbedarfe liegen unter anderem beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, der Kultusministerkonferenz, den Länderministerien, Eurostat, Verbänden, sonstigen Wirtschaftsvereinigungen sowie Hochschulen, Instituten, Kommunen und Medien.
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