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Belastungspotenzial der Luft in Niedersachsen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage bildet § 10 Abs. 1 Umweltstatistikgesetz (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz.

Erhebungsinhalte

Die Erhebung umfasst bestimmte klimawirksame Stoffe. Hierzu zählen ausschließlich Fluor-Derivate der aliphatischen und cyclischen Kohlenwasserstoffe mit bis zu zehn Kohlenstoffatomen. Die Stoffe werden als Kältemittel, Treibmittel in Aerosolerzeugnissen und bei der Verschäumung von Kunst- und Schaumstoffen verwendet und tragen zum Treibhauseffekt bei.

Erhoben wird die Verwendung nach Einsatzbereichen und Stoffarten in Niedersachsen. Zudem werden Blends erfasst. Blends sind Gemische oder Zubereitungen aus zwei oder mehr Stoffen, die mindestens einen klimawirksamen Stoff enthalten. Sie werden als Ersatzstoffe für die verbotenen Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) eingesetzt.

Berichtskreis

Befragt werden Unternehmen in Niedersachsen, die diese Stoffe und Gemische herstellen, ein- oder ausführen oder in Mengen von mehr als 20 Kilogramm pro Stoff und Jahr zur Herstellung, Instandhaltung und Wartung oder Reinigung von Erzeugnissen verwenden.

Zum Berichtskreis der Erhebung gehören nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), alle Wirtschaftszweige. Erhoben werden insbesondere Unternehmen in den Bereichen Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen.

Ergebnisveröffentlichung

Länderergebnisse sind kostenfrei auf den Seiten des Statistikportals abrufbar.

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