Frau Eigendorf
Tel. 0511 9898-3325
Bautätigkeit: Bauen in Niedersachsen - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Datengewinnung: Baugenehmigungen in Niedersachsen - Wer ist berichtspflichtig und wie werden die Daten erhoben?
Die Statistik der Baugenehmigungen ist eine Totalerhebung, das heißt die betroffene Gesamtheit wird grundsätzlich lückenlos befragt. Diese Erhebung wird monatlich vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) bei den Bauaufsichtsbehörden sowie gegebenenfalls bei den Bauherrinnen und Bauherren durchgeführt. Bei der Beantragung einer Baugenehmigung oder der Anzeige einer Baumaßnahme muss zusätzlich ein Statistikbogen ausgefüllt werden, so dass alle Baugenehmigungen und diesen gleich gestellte Baumaßnahmen erfasst werden. Dies kann über einen Papierfragebogen oder im Internet über das Verfahren Bautätigkeit-Online (BT) geschehen.
Die aus dem Papierfragebogen sowie über das Verfahren BT-Online gewonnenen Daten werden im LSN auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Sollten Angaben zu einzelnen Merkmalen fehlen, werden diese bei den Berichtspflichtigen nachgefragt. Im Anschluss findet im LSN eine Aggregierung der Daten zu Summensätzen statt sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse für Niedersachsen. Das Statistische Bundesamt erhält die Ergebnisse von Niedersachsen für das Bundesergebnis.
Datengewinnung: Baufertigstellungen in Niedersachsen
Was wurde bereits fertiggebaut?
Die Statistik der Baufertigstellungen ist eine Totalerhebung und wird durch das LSN jährlich bei den Bauaufsichtsbehörden und den Bauherrinnen und Bauherren durchgeführt. Die Statistik der Baufertigstellungen setzt unmittelbar auf der Statistik der Baugenehmigungen auf, da für alle Baugenehmigungen sowie diesen gleich gestellte Baumaßnahmen bei Fertigstellung der Baumaßnahme auch eine Meldung zur Statistik der Baufertigstellungen zu erfolgen hat.
Sobald das Gebäude/die Baumaßnahme bezugsfertig ist, hat die Bauherrin/der Bauherr die Pflicht, die Fertigstellung zu melden. Die entsprechende Meldung wird spätestens über die Statistik des Bauüberhangs sichergestellt. Die Bauämter leiten die Statistikbogen an das LSN weiter. Dort werden die Daten ausgewertet, geprüft, eventuelle Änderungen in der Bauausführung eingepflegt und die Daten zu Summensätzen aggregiert. Die Ergebnisse werden für Niedersachsen veröffentlicht und an das Statistische Bundesamt für das Bundesergebnis weitergeleitet.
Datengewinnung: Bauüberhang in Niedersachsen
Was wurde bereits genehmigt, aber noch nicht fertiggebaut?
Die Statistik des Bauüberhangs stellt dar, welche Bauten genehmigt, aber noch nicht fertiggestellt worden sind. Auch diese Statistik ist eine sogenannte Totalerhebung, bei der alle Berichtspflichtigen auskunftspflichtig sind.
Die Erhebung wird jährlich durch das LSN bei den Bauaufsichtsbehörden und den Bauherrinnen/Bauherren sowie den Gemeinden und Gemeindeverbänden durchgeführt. Das Erhebungsprogramm des Bauüberhangs erfasst Angaben zum Baufortschritt am Jahresende. Berichtspflichtige für die Statistik des Bauüberhangs sind beispielsweise diejenigen, die eine Baugenehmigung erhalten haben, deren Baumaßnahme bis Jahresende jedoch noch nicht fertig gestellt wurde. Es wird unterschieden, ob das Bauvorhaben begonnen wurde, wie weit der Bauzustand (unter Dach oder noch nicht unter Dach) fortgeschritten ist oder ob die Baugenehmigung erloschen ist.
Die im Erhebungsvordruck Bauüberhang genannten Angaben werden im Allgemeinen direkt an das LSN weitergeleitet. Dieses veröffentlicht regelmäßig die aggregierten Ergebnisse. Zudem werden die Ergebnisse an das Statistische Bundesamt weitergegeben für das Bundesergebnis.
Datengewinnung: Bauabgänge in Niedersachsen
Was ist nicht mehr nutzbar bzw. wird nun anders genutzt?
Auch die Statistik des Bauabgangs ist eine Totalerhebung. Die Erhebung wird jährlich durch das LSN bei den Bauaufsichtsbehörden, Eigentümern, Gemeinden und Gemeindeverbänden durchgeführt. Im Rahmen der Statistik des Bauabgangs werden Gebäude und Gebäudeteile erfasst, die durch ordnungsbehördliche Maßnahmen, Schadensfälle oder Abbruch der Nutzung entzogen worden sind oder deren Nutzung sich zwischen Wohn- und Nichtwohnzwecken (mit und ohne Baumaßnahmen) geändert hat.
Sobald ein Gebäude/ein Gebäudeteil abgebrochen wird, hat der Eigentümer die Pflicht, den Abgang an das zuständige Bauamt entsprechend der landesrechtlichen Vorschriften zu melden und den ausgefüllten Statistikbogen an das LSN weiterzuleiten. Dort werden die Daten ausgewertet, geprüft und zu Summensätzen aggregiert und an das Statistische Bundesamt weitergeleitet, welches ein Bundesergebnis erstellt.
Folgende Merkmale werden zu Abgängen von Gebäuden/Gebäudeteilen u. a. erhoben:
- Angaben zum Eigentümer,
- Art und Alter des Gebäudes,
- Umfang des Bauabgangs, Art und Ursache des Bauabgangs,
- sowie Größe des Bauabgangs.
Datengewinnung: Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes in Niedersachsen Wie viele Wohnungen und welcher Wohnraum stehen zur Verfügung?
Unter Heranziehung der oben genannten Statistiken – insbesondere der Ergebnisse aus den Baufertigstellungen sowie den Bauabgängen – wird auf Basis der jeweils letzten allgemeinen Gebäude- und Wohnungszählung der Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen jährlich fortgeschrieben.
Die allgemeine Gebäude- und Wohnungszählung (GEZ) ist ein Teil des Zensus und wird im Abstand von 10 bis 11 Jahren bundesweit und entsprechend auch in Niedersachsen durchgeführt.
Bauen in Niedersachsen: Wesentliche Begriffe der Bautätigkeitsstatistik
Gebäude
Ein Gebäude ist ein selbständig benutzbares, überdachtes Bauwerk, das auf Dauer errichtet ist und von Menschen betreten werden kann. Es dient dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen. Ein Bauwerk kann auch ein Gebäude sein, wenn es keine umschließenden Wände hat – die Überdachung allein ist ausreichend. Dies gilt zum Beispiel für ein unterirdisches Bauwerk wie eine Tiefgarage.
Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die zu mehr als 50% eine Nutzungsfläche aufweisen, die nicht zum Wohnen dient, und damit überwiegend zu Nichtwohnzwecken genutzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, Betriebsgebäude, Schulgebäude, Kindertagesstätten und Sporthallen. Um eine genaue Signierung vornehmen zu können, ist daher die Art der Nutzung genau anzugeben.
Wohngebäude
Wohngebäude sind Gebäude, deren Flächen mindestens zur Hälfte Wohnzwecken dienen. Hierunter fallen insbesondere Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Doppelhaushälften sowie Wohnheime. Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser mit einer Mindestgröße von 50 m2 Wohnfläche rechnen ebenfalls dazu, soweit sie vom Eigentümer selbst genutzt werden.
Wohnheime
Wohnheime sind Wohngebäude, in denen bestimmte Personengruppen gemeinschaftlich wohnen. Sie dienen hauptsächlich dem Wohnen und besitzen Gemeinschaftseinrichtungen (Gemeinschaftsküchen, Gemeinschaftsräume usw.) wie z. B. Studentenwohnheime.
Wohnungen
Eine Wohnung besteht aus nach außen abgeschlossenen Räumen, die zu Wohnzwecken bestimmt sind und in der Regel zusammenliegen. Diese ermöglichen die Führung eines eigenen Haushalts und verfügen über einen eigenen Eingang (vom Freien, vom Treppenhaus oder über einen Vorraum). Hierzu können auch zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume gehören.
In den Tabellen der Bautätigkeitsstatistik finden sich Angaben zur Zahl der Wohnungen in den jeweiligen Gebäuden, den Flächen sowie dem Rauminhalt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Geschosswohnungen, Wohnungen in Nichtwohngebäuden oder in Einfamilienhäusern handelt.