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Bauhauptgewerbe in Niedersachsen – Strukturdaten und Investitionen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Mehrere Sicherheitshelme liegen aufeinander. Im Hintergrund ist ein Gebäude und ein Kran zu sehen. Bildrechte: ©lovelyday12 - stock.adobe.com

Als bedeutender Wirtschaftszweig ist das Bauhauptgewerbe landschaftsprägend. Ob Straße, Wohnhaus oder Kanal – all dies erstellt das Bauhauptgewerbe in Niedersachsen.

Nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008 (WZ 2008) unterteilt sich das Baugewerbe in die beiden Teilbereiche Bauhaupt- und Ausbaugewerbe.





Das Bauhauptgewerbe fächert sich wiederum in die folgenden Teilbereiche auf:

  • Hochbau, mit den Schwerpunkten
    • Wohnungsbau und
    • sonstiger Hochbau

  • und dem Tiefbau mit Hauptaugenmerk auf
    • dem Straßenbau und
    • dem übrigen Tiefbau.
Die Grafik zeigt die Untergliederung des Bauhauptgewerbes in den Hochbau mit dem Wohnungsbau und dem sonstigen Hochbau und den Tiefbau mit dem Straßenbau und dem übrigen Tiefbau mit Beispielen für die einzelnen Bereiche auf.   Bildrechte: LSN

Welche Strukturdaten werden in den niedersächsischen Statistiken zum Bauhauptgewerbe erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?

Grundsätzlich werden im Bauhauptgewerbe zwei Erhebungen unterschieden, welche der Beobachtung der strukturellen Entwicklung dienen: Zum einen die „Jahreserhebung einschließlich Investitionserhebung im Bauhauptgewerbe“, welche Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten und einer Hauptwirtschaftstätigkeit entsprechend ihrer Wertschöpfung im Bauhauptgewerbe befragt. Bei dieser Erhebung handelt es sich also um eine Erhebung mit Abschneidegrenze. Zum anderen gibt es die „Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe“, welche sämtliche Betriebe des Bauhauptgewerbes befragt und eine Totalerhebung ohne Abschneidegrenze darstellt.

Die Beschränkung der Befragung auf größere baugewerbliche Unternehmen soll die Entlastung kleinerer Firmen sicherstellen.

In der Jahreserhebung einschließlich Investitionserhebung bei Unternehmen des Baugewerbes in Niedersachsen werden

  • die tätigen Personen,
  • die geleisteten Bruttoentgelte,
  • der Umsatz,
  • die Investitionen nach Arten,
  • gemietete und gepachtete Sachanlagen und
  • die Verkaufserlöse aus dem Abgang von Sachanlagen bei den Unternehmen (Berichtseinheit)

für das jeweilige Jahr (Berichtszeitraum) erfasst. Bei den Unternehmen des Bauhauptgewerbes wird zudem die Jahresbauleistung erfragt.

Als Investitionen gelten die im Geschäftsjahr aktivierten

  • Bruttozugänge an Sachanlagen (Bruttoanlageinvestitionen) und
  • der Wert der im Geschäftsjahr neu gemieteten und gepachteten neuen Sachanlagen.

Dazu zählen auch sogenannte Leasing-Güter, die bei der Leasing-Nehmerin und dem Leasing-Nehmer zu aktivieren sind (Finanzierungsleasing). Einbezogen sind ferner die noch im Bau befindlichen Anlagen, also angefangene Arbeiten für betriebliche Zwecke, soweit aktiviert.

Die Bruttoanlageinvestitionen werden nach Anlagearten gegliedert in:

  1. Bebaute Grundstücke und Bauten, d. h. Grundstücke mit Geschäfts-, Fabrik-, Wohn- und anderen Bauten (einschließlich Gleisanlagen, Kanalbauten, Parkplätzen usw. sowie einschließlich Bauarbeiten auf bereits bebauten Grundstücken) sowie Bauten auf fremden Grundstücken,

  2. Grundstücke ohne Bauten (einschließlich Grundstücksaufschließungskosten u. ä.),

  3. Maschinen und maschinelle Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (einschließlich Werkzeugen, aktivierter geringwertiger Wirtschaftsgüter, Fahrzeugen und Schiffen).

Außerdem wird der Wert der für eigene Rechnung selbsterstellten Anlagen, zu denen auch Gebäude zählen, die in den Gesamtanlageinvestitionen enthalten sind, getrennt nachgewiesen.

Die Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe ist eine jährliche Totalerhebung bei Betrieben des Bauhauptgewerbes. Hierin werden alle bauhauptgewerblichen Betriebe in Niedersachsen zum Berichtsmonat Juni befragt. Es handelt sich um eine Totalerhebung ohne Abschneidegrenze. Das heißt, dass Betriebe in den Wirtschaftszweigen des Bauhauptgewerbes (nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008 [WZ 2008]) aus den Untergruppen

  • 41.2 Bau von Gebäuden,
  • 42.1 Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken,
  • 42.2 Leitungstiefbau und Kläranlagenbau,
  • 43.1 Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten und
  • 43.9 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten

ab einer tätigen Person auskunftspflichtig sind. Tätige Person meint in diesem Fall nicht sozialversicherungspflichtig im Sinne der Bundesagentur für Arbeit, sondern unberührt von der Art der Anstellung im Betrieb tätig.

Erhoben werden hier für den Berichtsmonat Juni die tätigen Personen nach Tätigkeit im Betrieb, die für diese Personen gezahlten Entgelte sowie die geleisteten Arbeitsstunden und Umsätze nach den verschiedenen Bauarten. Des Weiteren wird noch der Vorjahresumsatz erfragt, der getrennt nach baugewerblichem und sonstigem Umsatz anzugeben ist.

Befragt werden als Berichtseinheit die jeweiligen Betriebe für die Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe in Niedersachsen, jahresweise, für den Berichtszeitraum Juni.

Welche Aussagen lassen sich anhand der Daten treffen?

Die Merkmale werden jährlich veröffentlicht – teilweise auch untergliedert nach Betriebsgrößenklassen und Wirtschaftszweig. Zur Darstellung der Entwicklung werden auch Veränderungsraten im Vorjahresvergleich dargestellt.

So lässt sich zum Beispiel aus der Ergänzungserhebung für Betriebe des Bauhauptgewerbes ablesen, wie viele Betriebe im Wirtschaftszweig „41.2 Bau von Gebäuden“ in der Bauart „Wohnungsbau“ im Juni jeweils tätig waren. Des Weiteren lässt sich in der Jahreserhebung für Unternehmen einschließlich Investitionen ablesen, wie hoch der Betrag ist, der in die Bruttoanlageinvestitionen beispielsweise in Maschinen und maschinelle Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung von Unternehmen im Wirtschaftszweig „42.1 Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken“ im vergangenen Kalenderjahr geflossen ist.

Wie oft werden die Daten aktualisiert?

Die Strukturstatistiken zum Baugewerbe in Niedersachsen werden einmal im Jahr durchgeführt. Sie liefern wichtige Daten zur Struktur der Wirtschaftsbereiche sowie der regionalen und sektoralen Strukturpolitik einmal auf Ebene der Betriebe jeweils auf Basis des Berichtsmonats Juni sowie für Unternehmen auf Basis des vorherigen Kalenderjahres.

Was wird nicht in den Strukturdaten des Baugewerbes erfasst? Wo liegen die Grenzen?

Erfasst werden in der Jahreserhebung einschließlich Investitionserhebung Unternehmen mit dem Schwerpunkt im Bauhauptgewerbe und mindestens 20 tätigen Personen. Kleinere Unternehmen werden nicht im Rahmen der Investitionserhebung befragt. Lediglich die Ergänzungserhebung befragt vornehmlich für den Berichtsmonat Juni alle Betriebe des Bauhauptgewerbes.

Wozu dienen die Strukturdaten des Bauhauptgewerbes in Niedersachsen?

Für die Arbeit der gesetzgebenden Körperschaften, der Bundes- und Landesregierung, der Bau- und Handwerksverbände sowie der Kammern stellen die Erhebungen unverzichtbare Informationen zur Verfügung. Sie bilden die Grundlage für zahlreiche Entscheidungen auf dem Gebiet der gesamten Wirtschaftspolitik – vor allem der Baupolitik.

Hauptnutzende sind Ministerien, Wirtschaftsverbände, Bundesbank, OECD, EUROSTAT, UN, Unternehmen, Forschungsinstitute, Handelskammern, Universitäten, Studierende sowie die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.

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