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Ausbaugewerbe in Niedersachsen – Struktur- und Investitionsdaten

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Ein Handwerker verlegt Parkettboden und schlägt die Dielen mit dem Hammer und dem Schlagklotz zusammen. Bildrechte: ©Anselm - stock.adobe.com

Um in einem Gebäude angemessen Wohnen oder Arbeiten zu können, reichen ein Dach und vier Wände in der Regel nicht aus. Vielmehr braucht es noch Elektrizität, fließend Wasser, eine Heizung oder sogar einen Aufzug. Die hierzu notwendigen Gewerke wie Elektroinstallation, Gasinstallation, Wasserinstallation, Heizungsinstallation, Lüftungsinstallation, Klimainstallation und Wärmedämmung werden im Wirtschaftszweig 43.2 Bauinstallation abgebildet. In dieser Gruppe werden die Betriebe erfasst, die den Einbau entsprechender technischer Anlagen vornehmen, damit ein Gebäude überhaupt nutzbar ist: zum Beispiel Heizungsbau-, Klempner- und Elektrotechnik-Betriebe.

Ein Gebäude benötigt unter anderem aber noch Fenster, Türen, verputzte Wände, Einbauküche, Treppen, eingebaute Decken, bewegliche Trennwände, Teppich- oder Parkettböden, Wand- und Bodenfliesen, Tapeten sowie einen Innen- und Außenanstrich. Diese Arbeiten übernehmen Malerinnen und Maler, Lackiererinnen und Lackierer sowie Glaserinnen und Glaser. Die entsprechenden Gewerke werden im Wirtschaftszweig 43.3 Sonstiger Ausbau erfasst. In diese Gruppe gehören unter anderem

  • Gipserinnen und Gipser,
  • Verputzerinnen und Verputzer,
  • Bautischlerinnen und -tischler,
  • Bauschlosserinnen und -schlosser,
  • Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerinnen und -leger sowie
  • Tapeziererinnen und Tapezierer.

Das Ausbaugewerbe ist neben dem Bauhauptgewerbe ein Teil des Baugewerbes. Im Rahmen der Statistik zum Ausbaugewerbe in Niedersachsen werden zusätzlich auch die Bauträger im Bereich der Erschließung von Grundstücken befragt. So wird im Wirtschaftszweig 41.10 die Erschließung unbebauter Grundstücke im Rahmen von Bauvorhaben zum späteren Verkauf durch Sicherstellung der Finanzierung und technischen Ausführung erfasst. Dies kann sowohl Nichtwohngebäude als auch Wohngebäude betreffen.

Welche Strukturdaten werden in den Statistiken des Ausbaugewerbes erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?

Die Erhebung zum Ausbaugewerbe erfolgt für Zwecke der Beobachtung der strukturellen Entwicklung einmal jährlich für das zweite Quartal eines Jahres. Die Bezeichnung lautet „Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern“. Die jährliche Erhebung umfasst die Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes und anderer Wirtschaftszweige mit 10 und mehr tätigen Personen.

Zudem werden im Baugewerbe für Zwecke der Wirtschaftsanalyse sowie der Strukturbeobachtung neben den Betrieben einmal jährlich auch die Unternehmen befragt, die mindestens 20 Beschäftigte haben und ausschließlich oder überwiegend im Ausbaugewerbe wirtschaftlich tätig sind (Haupttätigkeit). Die Bezeichnung der Erhebung lautet „Jahreserhebung einschließlich Investitionserhebung bei Unternehmen des Ausbaugewerbes und bei Bauträgern“.

Daneben gibt es auch die vierteljährliche Erhebung im niedersächsischen Ausbaugewerbe, welche der Beobachtung der Konjunktur im Ausbaugewerbe dient.

Zum Erhebungsprogramm der Jahreserhebung im Ausbaugewerbe für Betriebe in Niedersachsen gehören die Merkmale

  • tätige Personen zu Ende Juni sowie
  • jeweils für den Zeitraum des Berichtsvierteljahres April bis Juni (2. Quartal) die Entgelte, geleisteten Arbeitsstunden sowie der Umsatz.

Zudem ist der Umsatz auch noch in Gänze für das gesamte Vorjahr anzugeben. Des Weiteren hat im Rahmen der Befragung eine (eigene) Zuordnung der hauptsächlich ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit (entsprechend der WZ 2008) zu erfolgen.

Erhobene Merkmale auch auf Ebene des Unternehmens sind jährlich

  • die tätigen Personen zu Ende September des Geschäftsjahres,
  • die Entgelte im Geschäftsjahr,
  • der Umsatz im Geschäftsjahr sowie
  • die Investitionen nach Arten, gemietete und gepachtete Sachanlagen und Verkaufserlöse aus dem Abgang von Sachanlagen im Geschäftsjahr.

Anhand der Daten lässt sich beispielsweise ablesen, wie viele Betriebe in Niedersachsen im Maler- und Lackierergewerbe nach Beschäftigtengrößenklassen tätig sind (für Unternehmen ab 10 tätigen Personen).

Es handelt sich jeweils um Totalerhebungen mit Abschneidegrenze. Das bedeutet, dass ausnahmslos alle Unternehmen beziehungsweise Betriebe von Unternehmen, welche die Kriterien erfüllen, befragt werden.

Wie oft werden die Daten aktualisiert?

Die Strukturstatistiken zum Ausbaugewerbe in Niedersachsen werden einmal im Jahr durchgeführt. Sie liefern wichtige Daten zur Struktur der Wirtschaftsbereiche sowie der regionalen und sektoralen Strukturpolitik einmal auf Ebene der Betriebe jeweils auf Basis des 2. Quartals sowie für Unternehmen auf Basis des Kalenderjahres.

Was wird nicht in den Statistiken zur Struktur und den Investitionen des niedersächsischen Ausbaugewerbes erfasst? Wo liegen die Grenzen?

Aufgrund der Abschneidegrenze „ab 10 tätige Personen“ kann keine Aussage über die Beiträge kleinerer Betriebe zur Wirtschaftsleistung in diesem Wirtschaftsbereich aus der Strukturstatistik getroffen werden. Es liegen allerdings unterjährig auf Basis der Vierteljahreserhebung zum Ausbaugewerbe Ergebnisse für alle Betriebe im Ausbaugewerbe in Form von Indexwerten für die Merkmale Umsatz und Beschäftigte u. a. auch über Verwaltungsdaten vor (Mixmodell).

Nicht in die Statistik einbezogen werden zudem im Ausland gelegene Unternehmensteile.

Wozu dienen die Strukturstatistiken des Ausbaugewerbes in Niedersachsen und wer nutzt sie?

Die Zusatzerhebung im Ausbaugewerbe liefert wichtige Daten zur Struktur dieses Wirtschaftszweiges. Die Investitionserhebung liefert Informationen über die tätigen Personen, Entgelte, Umsatzerlöse und Investitionen der Unternehmen im Ausbaugewerbe in Niedersachsen nach Branchen und Unternehmensgröße.

Für die Arbeit der gesetzgebenden Körperschaften, der Bundes- und Landesregierung, der Bau- und Handwerksverbände sowie der Kammern stellen die Erhebungen damit unverzichtbare Informationen zur Verfügung. Sie ist eine unentbehrliche Grundlage für zahlreiche Entscheidungen auf dem Gebiet der gesamten Wirtschaftspolitik – vor allem der Baupolitik.

Hauptnutzende sind Ministerien, Wirtschaftsverbände, Bundesbank, OECD, EUROSTAT, UN, Unternehmen, Forschungsinstitute, Handelskammern, Universitäten, Studierende sowie die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.

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