Herr Martins
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Strafverfolgung, Strafvollzug und Bewährungshilfe in Niedersachsen - Methodische Hinweise für die Strafrechtspflegestatistiken in Niedersachsen
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Konzept der Datengewinnung
Die Datenerhebung für die Strafrechtspflegestatistiken erfolgt elektronisch aus den Geschäftsstellenautomationsprogrammen der niedersächsischen Gerichte (Strafverfolgung) bzw. den Dienststellen der Bewährungshelferinnen und -helfer, die bei den Landgerichten angesiedelt sind, sowie den Justizvollzugsanstalten, aus deren Verwaltungsunterlagen die für die Stichtagserhebung im Strafvollzug relevanten Daten bereitgestellt werden.
Die Belastung dieser Berichtsstellen durch die Datenübersendung an die Statistischen Ämter der Länder geht mit dem steigenden Automatisierungsgrad der Geschäftsstellen zurück. Die entsprechenden Programme werden im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Justizverwaltung gepflegt. Die Strafrechtspflegestatistiken sind somit Sekundärerhebungen auf Basis von Verwaltungsdaten.
Bei den Strafrechtspflegestatistiken handelt es sich um Vollerhebungen.
Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung
Strafverfolgungsstatistik
Die Verwaltungsdaten der Strafvollstreckungsbehörden, auf denen die Strafverfolgungsstatistik basiert, werden nach rechtskräftigem Abschluss des Straf- bzw. Strafbefehlsverfahrens aus den Verfahrensakten entnommen und nach Abschluss eines Kalendermonats an das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) übersandt.
Strafvollzugsstatistik
Nach Antritt einer Freiheits-, Jugendstrafe oder Sicherungsverwahrung wird aus den Verwaltungsdaten der erstaufnehmenden Justizvollzugsanstalt ein Papierbeleg (sog. Zählkarte) angelegt, der bei möglichen Verlegungen mit der/dem Gefangenen weitergegeben wird. Jeweils zum Stichtag 31.3. eines jeden Kalenderjahres werden die Verfahrensübersichten/Datensätze von der Justizvollzugsanstalt, in der die Personen mit Freiheits-, Jugendstrafe oder Sicherungsverwahrung einsitzen, an das LSN übermittelt.
Bewährungshilfestatistik
Mit der Unterstellung einer Probandin oder eines Probanden wird von der zuständigen Dienststelle für Bewährungshilfe eine Zählkarte angelegt, die auf den dort verfügbaren Verwaltungsdaten basiert. Mit der Beendigung der Unterstellung wird die Zählkarte abgeschlossen. In der Regel nach Abschluss eines Kalendermonats werden einerseits die bestehenden Unterstellungen sowie die beendeten Unterstellungen gemeldet.
Grundlage für die Strafrechtspflegestatistiken sind die vom LSN plausibilisierten Einzeldaten der Gerichte, welche in allen Ländern einheitlich aufbereitet werden. Nach den Vorgaben der Justizministerien der Länder werden die Statistikergebnisse bundeseinheitlich in Tabellen aufbereitet. Das LSN übersendet Tabellen oder auswertbare Excel-Daten an die niedersächsischen Justizverwaltungen sowie das Statistische Bundesamt zur Erstellung eines Bundesergebnisses. Zusätzlich werden dem Statistischen Bundesamt plausibilisierte Einzeldaten übermittelt, welche als Grundlage für Sonderauswertungen dienen.