Herr Martins
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Bundestagswahlen in Niedersachsen - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Allgemeine Wahlstatistiken
Die allgemeine Wahlstatistik einer Wahl ist eine Totalerhebung und nutzt als Datenquelle amtliche Niederschriften und Unterlagen der Wahlorgane (Sekundärerhebung).
Eine gesonderte Vorbereitung der Datengewinnung für die allgemeine Wahlstatistik ist nicht erforderlich. Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt anhand der Vorgaben der Wahlordnungen.
Vereinfacht dargestellt verläuft sie wie folgt:
Über das Wahlergebnis im Wahlbezirk fertigt nach der Wahlhandlung jede Schriftführerin beziehungsweise jeder Schriftführer eines Wahlvorstandes eine Niederschrift an. Die Niederschrift nebst Anlagen wird an die Gemeindebehörde übergeben. Die Gemeindebehörde übersendet der Kreiswahlleitung die Wahlniederschriften ihrer Wahlvorstände. Diese stellt nach den Niederschriften wahlbezirksweise das endgültige Ergebnis tabellarisch zusammen. Anhand dessen stellt der Kreiswahlausschuss das Wahlergebnis im Wahlkreis fest und übersendet die Niederschrift an die Landeswahlleitung. Die Landeswahlleitung stellt anhand der Wahlniederschriften der Kreiswahlausschüsse das Landesergebnis zusammen. Daraus stellt der Landeswahlausschuss das Wahlergebnis im Land fest und übersendet ggf. die Niederschrift an die Bundeswahlleiterin.
Für Bundestags- und Europawahlen gilt zudem:
Die Bundeswahlleiterin stellt anhand der Wahlniederschriften der Landeswahlausschüsse das Bundesergebnis zusammen. Der Bundeswahlausschuss stellt das Gesamtergebnis für das Wahlgebiet fest.
Für die allgemeine Wahlstatistik werden insbesondere die Niederschriften der Kreiswahlausschüsse herangezogen, da diese noch für jeden einzelnen Wahlbezirk das Wahlergebnis enthalten. Die Statistischen Landesämter – für Niedersachsen das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) – bereiten nach einer einheitlichen Datensatzbeschreibung die Ergebnisse der Wahlbezirke in ihrem Land auf und übersenden die Daten der Bundeswahlleiterin.
Die Bundeswahlleiterin prüft die Ländertabellen und stellt die Ergebnisse in einer Datei zusammen. Bei gemeindeübergreifenden Briefwahlbezirken wird eine eindeutige Schlüsselnummer ergänzt, aus der hervorgeht, welche Gemeinden dem Briefwahlbezirk zugehörig sind.
Repräsentativstatistiken
Bei der repräsentativen Wahlstatistik handelt es sich um eine Stichprobenerhebung. Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke trifft die Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern. Es dürfen nicht mehr als 5% der Wahlbezirke und der Briefwahlbezirke des Bundesgebietes sowie nicht mehr als 10% der Wahlbezirke und der Briefwahlbezirke eines Landes an der repräsentativen Wahlstatistik teilnehmen.
Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgt durch eine Ziehung nach dem Zufallsprinzip auf Basis mathematischer Grundsätze. Dadurch sind zum einen die Objektivität des Auswahlvorgangs und die daraus resultierende Akzeptanz der Stichprobe sichergestellt. Zum anderen kann nur so die Präzision der Ergebnisse zuverlässig abgeschätzt werden.
Als Auswahlgrundlage für die Ziehung der Stichprobenwahlbezirke für die repräsentative Wahlstatistik dient die allgemeine Wahlbezirksstatistik vorheriger Wahlen.
Im Vorfeld einer Wahl werden in Zusammenarbeit mit den Statistischen Landesämtern die zu erhebenden Geburtsjahresgruppen festgelegt. Bei der Bestimmung der Geburtsjahresgruppen ist möglichst darauf zu achten, dass die Vergleichbarkeit im Zeitverlauf sichergestellt ist.
In den ausgewählten Stichprobenwahlbezirken wird die Wahl ausschließlich mit amtlichen Stimmzetteln durchgeführt, die mit Unterscheidungsaufdrucken versehen sind und – je nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe – entsprechend an die Wählerinnen und Wähler ausgegeben werden. Diese Stimmzettel werden nach der Ermittlung des Wahlergebnisses für die Repräsentativstatistik gesondert statistisch ausgewertet.
Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik lassen sich drei thematischen Gruppen zuordnen:
- Schätzung der Anzahl der Wahlberechtigten, der Wahlscheinvermerke und der Beteiligung an der Wahl in Abhängigkeit von Geschlecht und zehn Geburtsjahresgruppen.
- Ermittlung des Wahlverhaltens in Abhängigkeit von Geschlecht und sechs Geburtsjahresgruppen.
- Aufschlüsselung der Häufigkeit ungültiger Stimmen nach Art und Geschlecht.
Die Angaben über die Wahlberechtigten, Wählerinnen und Wähler beziehungsweise Nichtwählerinnen und -wähler nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen werden nach der Wahl anhand der Wählerverzeichnisse gewonnen. In den Wählerverzeichnissen sind die Wahlberechtigten eingetragen. Haben sie einen Wahlschein erhalten, ist im Verzeichnis ein entsprechender Vermerk gesetzt. Bei Wahlberechtigten ohne Wahlscheinvermerk wird eingetragen, wenn sie ihre Stimmen abgegeben haben (= Stimmvermerk).
Dem Inhalt der Wählerverzeichnisse entsprechend können folgende Zahlen ermittelt werden:
- Wahlberechtigte insgesamt, davon ohne und mit Wahlscheinvermerk,
- Wählerinnen und Wähler ohne Wahlschein, die in dem jeweiligen Wahlbezirk ihre Stimme abgegeben haben sowie
- Nichtwählerinnen und -wähler ohne Wahlschein, das heißt Wahlberechtigte ohne Wahlscheinvermerk, die in dem jeweiligen Wahlbezirk ihre Stimme nicht abgegeben haben.
Die Auszählung der Wählerverzeichnisse erfolgt durch die jeweilige Gemeinde – in diesem Fall in Niedersachsen – in der der Stichprobenwahlbezirk liegt. Das ausgezählte Ergebnis übermittelt sie dem LSN.
Für die Ermittlung der nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen differenzierten Stimmabgabe werden alle in den ausgewählten Wahlbezirken abgegebenen Stimmzettel herangezogen. Das heißt sowohl die Stimmzettel der im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten ohne Wahlscheinvermerk als auch die Stimmzettel der Personen mit Wahlschein, die nicht per Briefwahl, sondern in den jeweiligen Urnenwahlbezirken gewählt haben. Im Allgemeinen ist daher die Gesamtanzahl der aufgrund der Stimmzettel ermittelten abgegebenen Stimmen höher als die Anzahl der Wählerinnen und Wähler ohne Wahlschein.
Ausgezählt wird je Geschlecht und Geburtsjahresgruppe die gegebene oder ungültige Stimme. Bei ungültigen Stimmen wird außerdem der Grund der Ungültigkeit (Stimmenseite leer, durchgestrichen, mehrere Kreuze oder sonstige Ursachen wie z. B. eine Kennzeichnung mit Symbolen wie Smileys oder schriftlichen Zusätzen) festgehalten.
Die Auszählung der Stimmzettel nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen darf ausschließlich durch das LSN oder durch Gemeinden mit einer eigenen abgeschotteten Statistikstelle erfolgen. Sofern eine Gemeinde mit einer eigenen Statistikstelle die Stimmzettel auszählt, übermittelt diese das Ergebnis dem LSN.
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen leitet die ausgezählten Ergebnisse an das Statistische Bundesamt zur weiteren Datenaufbereitung weiter.
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