Statistik der Sozialgerichte in Niedersachsen
Der Schutz der oder des Einzelnen vor sozialen Risiken wie Tod, Alter, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Armut und Ähnlichem in Form von Sozialleistungen wird in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Sozialstaatsprinzips nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz durch eine umfangreiche Gesetzgebung verwirklicht.
Die niedersächsischen Sozialgerichte sind für die Rechtskontrolle der Körperschaften, Anstalten und sonstigen Behörden, die Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch erbringen, zuständig. Sie entscheiden über sozialrechtliche Streitigkeiten insbesondere aus den Bereichen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenangelegenheiten sowie Angelegenheiten bezüglich der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsrechts.
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Zu welchen Rechtsstreitigkeiten liefert die Statistik der Sozialgerichte in Niedersachsen Informationen? Wie wird sie erstellt? Und wofür werden Daten zu Verfahren über Sozialversicherungs- oder Schwerbehindertenangelegenheiten benötigt? Diese und andere Fragen beantwortet der ausführliche Artikel. mehr
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Hier finden Sie unsere Fachbeiträge aus dem Online-Magazin „Statistisch gesehen“ oder den Statistischen Monatsheften des LSN zur Statistik der Sozialgerichte in Niedersachsen. mehr
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Die Tabellen bieten Informationen zu den Klagen an den niedersächsischen Sozialgerichten. mehr
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Wie wird die Statistik der Sozialgerichte in Niedersachsen erstellt? Wie sehen die Erhebungsinstrumente, die Datenaufbereitung und der Berichtsweg aus? Die methodischen Hinweise finden Sie hier. mehr