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Der Registerzensus in Niedersachsen
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Für den zukünftigen Registerzensus sollen nicht wie bisher Personen befragt, sondern Daten aus vorhandenen Quellen der Verwaltung und Statistik genutzt werden. Aktuell wird dazu die Methode des Zensus schrittweise zu einem registerbasierten Verfahren weiterentwickelt. Ziel ist neben der Entlastung der Bevölkerung das Erfüllen der steigenden Anforderungen der nationalen und europäischen Datennutzerinnen und -nutzer. Die so erzeugten Ergebnisse sind frequenter, aktueller und tiefer regional untergliedert.
Erste Erprobungsphase startet 2024
Im Jahr 2024 startet die erste Erprobungsphase der neuen Methoden für den Registerzensus, der sogenannte Methodentest. Dieser ist durch das Registerzensuserprobungsgesetz (RegZensErpG) gesetzlich verankert. Er dient der fachlichen Erprobung der Methode, dem technischen Test neu entwickelter IT-Fachanwendungen und der Abschätzung der zukünftigen Aufwände. Ziel ist es, die Qualität der neuen Methode zu evaluieren. Die Anforderung dabei lautet, dass die neue Methode mindestens so gut sein muss wie die bisherige Zensusmethode – unter den Nebenbedingungen, dass der Registerzensus belastungsärmer und günstiger für die Gesellschaft wird.
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