Herr Hartwig
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Verdienste in Niedersachsen - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
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Seit dem Jahr 2022 bildet die Verdiensterhebung die Datengrundlage für die Berechnung des Nominallohnindex in Niedersachsen. Diese Erhebung löste die bisherige Vierteljährliche Verdiensterhebung ab. Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungskonzepte sind die Ergebnisse für das Jahr 2022 nur eingeschränkt mit früheren Ergebnissen vergleichbar.
Alle Verdienstindizes wurden auf die Basis 2022 = 100 umgestellt und neu berechnet (=Revision). Werte vor 2022 sind rein rechnerisch umbasiert. Veränderungsraten für zurückliegende Zeiträume vor 2022 können rundungsbedingt von den bisherigen Veröffentlichungen abweichen.
Ab dem Berichtsjahr 2023 decken die Verdienstindizes und deren Veränderungsraten die Gesamtwirtschaft in Niedersachsen umfassender ab. Denn die neue Verdiensterhebung erfasst zum Beispiel auch kleinere Betriebe ab einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Neben den Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten werden zudem alle weiteren Beschäftigungsarten wie zum Beispiel Auszubildende und Altersteilzeitbeschäftigte abgebildet. Zusätzlich zu den Wirtschaftsbereichen B bis S (Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich) wird nun auch der Wirtschaftsabschnitt A (Landwirtschaft) erhoben (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)).
In die Berechnung des Nominallohnindex fließen die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste (einschließlich Sonderzahlungen) aller vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein.
Der Nominallohnindex wird als Laspeyres-Kettenindex berechnet. Bei der Indexberechnung nach Laspeyres wird die Arbeitnehmerstruktur aus dem jeweiligen Vorjahr übernommen.
Die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt nach Wirtschaftszweigen, Beschäftigungsumfang, beruflichem Ausbildungsabschluss und Geschlecht für alle Berichtszeiträume identisch, nur die Verdienste weichen ab. Somit kann durch den Laspeyres-Kettenindex gezeigt werden, wie sich die durchschnittlichen Bruttoverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verändert hätten, wenn im jeweiligen Vergleichszeitraum die gleiche Struktur der Arbeitnehmerschaft wie im Vorjahr bestanden hätte.
In die Berechnung des Reallohnindex fließen der Nominallohnindex und der Verbraucherpreisindex ein. Der Verbraucherpreisindex gibt die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen wieder, die private Haushalte für Konsumzwecke erwerben. Der Reallohnindex entspricht dem Quotienten aus dem Nominallohnindex geteilt durch den Verbraucherpreisindex. Das bedeutet, die Entwicklung der Verdienste wird der Entwicklung der Preise gegenübergestellt. Durch den Reallohnindex können somit Aussagen über die Kaufkraftentwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Niedersachsen getätigt werden.
Wenn der Reallohnindex positive Veränderungsraten aufweist, sind die Verdienste stärker gestiegen als die Preise. Eine negative Veränderungsrate beim Reallohnindex sagt aus, dass die Preiserhöhungen stärker ausfielen, als die Zunahme der Verdienste.