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Verdienste in Niedersachsen - Gender Pay Gap in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Frauenhand hält Cent- und Zehn-Cent-Münzen, eine Männerhand Ein- und Zwei-Euro-Münzen in der Hand. Bildrechte: LSN

Der Gender Pay Gap beschreibt den geschlechtsspezifischen Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in Niedersachsen. Dabei wird zwischen dem unbereinigten und dem bereinigten Gender Pay Gap unterschieden.

Der unbereinigte Gender Pay Gap errechnet sich aus der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst ohne Sonderzahlungen der Männer und der Frauen im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst ohne Sonderzahlungen der Männer.

Basis für die Berechnung des unbereinigten Gender Pay Gap waren bis 2021 die Daten der alle vier Jahre stattfindenden Verdienststrukturerhebung. In den Jahren zwischen zwei Verdienststrukturerhebungen wurden die Ergebnisse mit den Werten der Vierteljährlichen Verdiensterhebung fortgeschrieben. Für die Berechnungen ab 2022 ist die Verdiensterhebung die neue Grundlage.
Unbereinigter Gender Pay Gap in Niedersachsen und Gesamtdeutschland von 2006 bis 2023 in Prozent.   Bildrechte: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) 2024.

Aufgrund der Umstellung auf die neue Verdiensterhebung wurden im Bereinigungsverfahren des Gender Pay Gap methodische Änderungen vorgenommen, womit eine Vergleichbarkeit der aktuellen Ergebnisse mit den Ergebnissen aus dem Vorjahr weiter erschwert wird. Die wichtigsten Änderungen betreffen den Austausch des Merkmals Leistungsgruppe (Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ähnlichem Qualifikationsprofil des Arbeitsplatzes) durch das Anforderungsniveau, die Verwendung der Wirtschaftszweigabteilungen (Zweisteller) anstatt der Wirtschaftszweiggruppen (Dreisteller), sowie den Verzicht auf das Merkmal differenzierter Regionstyp (ländlicher Raum/städtischer Raum).

Sofern nicht anders angegeben, werden abhängige Beschäftigungsverhältnisse aller Wirtschaftsabschnitte und Unternehmensgrößen in die Berechnung einbezogen. Ausgenommen sind die Wirtschaftsabschnitte "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei", "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung", "Private Haushalte mit Hauspersonal" und "Exterritoriale Organisationen und Körperschaften" sowie Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten.


Der bereinigte Gender Pay Gap wurde letztmalig im Jahr 2018 ebenfalls auf Basis der Verdienststrukturerhebung berechnet. Mit der neuen Verdiensterhebung kann der bereinigte Gender Pay Gap ab 2022 jährlich berechnet werden. Dabei werden jene Merkmale des Verdienstunterschieds herausgerechnet, die auf strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtergruppen zurückzuführen sind, wie

  • Unterschiede bei Berufen,
  • Branche
  • Beschäftigungsumfang,
  • Qualifikation und
  • Karrierelevel


Zur Ermittlung wird die Oaxaca-Blinder-Dekomposition verwendet. Durch den bereinigten Gender Pay Gap können so detailliertere Aussagen zu den Verdienstunterschieden von niedersächsischen Frauen und Männern in einer vergleichbaren Lage getroffen werden.

Der bereinigte Gender Pay Gap lag in den Jahren 2018 und 2022 in Niedersachsen bei 6%.

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap finden Sie in den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes auf der Internetseite in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ sowie in den Artikeln „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern und Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen – eine Ursachenanalyse auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2018 in der Zeitschrift WISTA – Wirtschaft und Statistik“ (Ausgaben 4/2018 und 4/2021). Des Weiteren steht ein Erklärvideo zum Unterschied zwischen dem bereinigten und unbereinigten Gender Pay Gap auf der Seite des Statistischen Bundesamt zur Verfügung.

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