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Verdienste in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Gehaltsabrechnung liegt zwischen 50-Euro-Scheinen Bildrechte: LSN

Der Verdienst ist für viele Menschen die wichtigste Einkommensquelle. Durch die Höhe der Einkünfte und die Verdienstentwicklung werden beispielsweise der Lebensstil, die Kaufkraft sowie die gesellschaftliche Teilhabe beeinflusst.

Die Verdienststatistik stellt unter anderem Daten zu Bruttomonatsverdiensten und Arbeitszeiten in Niedersachsen zur Verfügung. Die Höhe der Verdienste ist von verschiedenen Faktoren wie Tarifbindung, Branchen und Arbeitszeit abhängig.

Neben den Verdienstunterschieden zwischen Männern und Frauen, dem sogenannten Gender Pay Gap, kann mithilfe der Daten aus der Verdienststatistik die Entwicklung der Nominal- und Reallöhne in Niedersachsen aufgezeigt werden.

Die Vierteljährliche Verdiensterhebung, die Verdienststrukturerhebung und die freiwillige Verdiensterhebung wurden zu einer Verdiensterhebung zusammengefasst. Diese wurde einmalig für den Berichtsmonat April 2021 und wird seit Januar 2022 monatlich durchgeführt.

Die Daten für die Vierteljährliche Verdiensterhebung wurden in Niedersachsen letztmalig für das 4. Quartal 2021 erhoben. Die Verdienststrukturerhebung ist bereits nach der Erhebung im Jahr 2018 eingestellt worden. Die freiwillige Verdiensterhebung wurde im Jahr 2019 zum letzten Mal durchgeführt.

Was beinhaltet die Verdiensterhebung?

Die Verdiensterhebung umfasst die Wirtschaftsbereiche Landwirtschaft, das Produzierende Gewerbe und den Dienstleistungsbereich (Wirtschaftszweige A bis S der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008). Monatlich werden die Arbeitnehmermerkmale für sämtliche Beschäftigte der Betriebe erfragt. Neben den Verdienstangaben, den bezahlten Arbeitsstunden und dem Beschäftigungsbeginn gehören auch die sozioökonomischen Merkmale wie Geschlecht, Geburtsmonat und Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit oder der Tätigkeitsschlüssel der Bundesagentur für Arbeit zum Erhebungsumfang.

Die Verdiensterhebung wird in Deutschland bei höchstens 58.000 ausgewählten Betrieben durchgeführt, die nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählt werden. Es handelt sich also um eine sogenannte repräsentative Stichprobe. In Niedersachsen befragt das LSN rund 4.600 Betriebe.

Die Merkmale der Verdiensterhebung entsprechen den Vorgaben der Entgeltbescheinigungsverordnung. Diese Daten liegen in der Lohnabrechnungssoftware und als Personalstammdaten in den Betrieben vor. Der große Vorteil der Verdiensterhebung ist, dass die Daten 1:1 aus dem betrieblichen Lohnabrechnungswesen entnommen und dann über das Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core monatlich automatisiert an das LSN übermittelt werden können. Auch eine Datenübermittlung über das Online-Verfahren InternetDatenErhebung im Verbund (IDEV) ist möglich.

Wozu wird die Verdienststatistik benötigt?

Durch die niedersächsische Verdiensterhebung stehen Daten zum durchschnittlichen Verdienstniveau in Niedersachsen zur Verfügung, ebenso Informationen zur Anzahl der vom Mindestlohn betroffenen Personen und zum Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern (Gender Pay Gap).

Mithilfe des Nominallohnindex ist durch die verschiedenen Gliederungsebenen (Branchen, Gebietsstand, Beschäftigungsart, Geschlecht, Qualifikationsprofil des Arbeitsplatzes) eine genauere Analyse der Verdienstentwicklungen möglich.

Aussagen zur realen Entwicklung der Verdienste in Niedersachsen unter Berücksichtigung der Entwicklung der Verbraucherpreise bietet hingegen der Reallohnindex.

Die Ergebnisse der Erhebung dienen vor allem der laufenden Wirtschaftsbeobachtung und bilden damit eine der Grundlagen für wirtschafts-, sozial- und konjunkturpolitische Entscheidungen sowie zur Klärung lohn- und tarifpolitischer Fragen. Ferner fließen die Ergebnisse der Verdiensterhebung in die Berechnungen mehrerer Konjunktur- und Strukturstatistiken auf europäischer und nationaler Ebene ein, zum Beispiel in die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und den Arbeitskostenindex.

Alle diese Daten benötigen Regierungen auf Bundes- und Landesebene, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, die Mindestlohnkommission, die regionalen Vertretungen der gewerblichen Wirtschaft, die wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Forschung sowie Versicherungsunternehmen zur Beurteilung des aktuellen Arbeitsmarktes und für politische Entscheidungen bezüglich Tarifvereinbarungen und der Festlegung von Mindestlöhnen.

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