Herr Hartwig
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Arbeitskosten in Niedersachsen - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Die Arbeitskostenerhebung wird alle vier Jahre durchgeführt. Sie ist zweistufig organisiert: Eine sogenannte Vorbefragung bei den auskunftspflichtigen Betrieben findet vor der Haupterhebung statt.
Die Vorbefragung dient dazu, im Vorfeld der Arbeitskostenerhebung wichtige Informationen zu klären. Dazu gehört zum Beispiel die Überprüfung des aktuellen Adressbestandes. Im Rahmen der Vorbefragung werden deshalb die Adresse, der Wirtschaftszweig und die Beschäftigtenzahl (die Abschneidegrenze liegt bei zehn Beschäftigten) geprüft. Durch diese Vorarbeiten lassen sich im Rahmen der Haupterhebung beim Eingang der Erhebungsbögen die weiteren Arbeitsschritte effektiver gestalten.
In Deutschland wird die Arbeitskostenerhebung für die Unternehmen als Stichprobenerhebung durchgeführt, dadurch ist nur ein Teil der Unternehmen auskunftspflichtig. Einbezogen werden also nicht alle, sondern deutschlandweit etwa 34.000; in Niedersachsen sind es rund 3.000 repräsentativ ausgewählte Unternehmen mit zehn und mehr Beschäftigten.
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