Herr Hartwig
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Arbeitskosten in Niedersachsen
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Die Arbeitskostenerhebung ermittelt alle bei einem Unternehmen entstehenden Kosten für eine Arbeitskraft.
Die Erhebung bietet also Daten über die Höhe und die Zusammensetzung der gesamten Kosten des Produktionsfaktors Arbeit in Niedersachsen.
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) führt die Arbeitskostenerhebung alle vier Jahre durch.
Die Erhebung liefert Informationen zu den Arbeitnehmerentgelten – darunter fallen die Bruttoverdienste und die Sozialbeiträge der Arbeitgeber wie Entgeltfortzahlungen – und zu den Kosten für Aus- und Weiterbildung.
Was wird in der Arbeitskostenstatistik erfasst?
In der Arbeitskostenerhebung Niedersachsen erfasst das LSN detaillierte Angaben über alle Bestandteile der Arbeitskosten nach internationalen Standards. Die Arbeitskosten setzen sich dabei aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen.
Zu den Bestandteilen der Bruttoverdienste gehören zum Beispiel
- das Entgelt für die geleistete Arbeitszeit,
- Sonderzahlungen und
- vermögenswirksame Leistungen.
Zu den Lohnnebenkosten zählen
- die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (unter anderem die gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung),
- die Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung und
- sonstige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehen wie Berufskleidung und Anwerbungskosten sowie Steuern und Abgaben auf die Beschäftigung.
Die Arbeitskostenerhebung Niedersachsen bildet alle Branchen des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs ab. Die Arbeitskosten in den Wirtschaftszweigen O "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" sowie P "Erziehung und Unterricht" werden weitestgehend durch Verwaltungsdaten ermittelt ( Personalstandstatistik inklusive Beamtinnen und Beamte).
Als Maßeinheiten der Arbeitskosten in Niedersachsen werden primär Vollzeiteinheiten (Vollzeitäquivalente) und geleistete Arbeitsstunden verwendet.
- Zu den Vollzeiteinheiten zählen alle Vollzeitbeschäftigte sowie die entsprechend ihrer geleisteten Arbeitsstunden in Vollzeitarbeitsplätze umgerechneten Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende.
- Geleistete Arbeitsstunden sind jener Teil des Arbeitsvolumens, der von den Beschäftigten tatsächlich geleistet wurde. Dazu zählen nicht die bezahlten Ausfallstunden wie zum Beispiel für Urlaub oder Krankheit.
Die Berechnung der Arbeitskosten je geleistete Stunde ist der umfassendste und genaueste Ausdruck für den Preis, den die Unternehmen für den Einsatz von Arbeit effektiv zu zahlen haben. Weitere wichtige Indikatoren sind der Anteil der Lohnnebenkosten an den Arbeitskosten – insbesondere die gesetzlichen Lohnnebenkosten.
Wie werden die Arbeitskosten in Niedersachsen erhoben?
In Deutschland wird die Arbeitskostenerhebung als Stichprobenerhebung alle vier Jahre bei ausgewählten Unternehmen durchgeführt. Dafür wird aus allen Unternehmen mit zehn und mehr Beschäftigten eine einstufige, geschichtete Stichprobe gezogen. Schichtungsmerkmale sind Land, Wirtschaftszweig und Unternehmensgrößenklasse.
Für die Arbeitskostenerhebung im Jahr 2020 wurden deutschlandweit rund 34.000 Unternehmen und in Niedersachsen rund 3.000 Unternehmen ausgewählt.
Wozu dienen die Daten der Arbeitskosten in Niedersachsen?
Dem einzelnen Unternehmen eröffnen die Daten der Arbeitskostenerhebung die Möglichkeit, die Arbeitskosten des eigenen Unternehmens mit dem Durchschnittswert der Branche oder anderen Wirtschaftszweigen im In- und Ausland zu vergleichen. Die Ergebnisse der Arbeitskostenerhebung dienen:
- zur Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse in der deutschen Wirtschaft,
- zur Analyse in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik,
- bei Vertragsverhandlungen der Tarifparteien,
- bei wirtschafts-, sozial- und regionalpolitischen Fragestellungen.
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