Herr Brunotte
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Gewerbeanzeigen in Niedersachsen - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Die Gewerbeanzeigenstatistik wird auf der Basis von Verwaltungsdaten erstellt.
Die niedersächsischen Gewerbeämter übermitteln an das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) alle Gewerbean-, Gewerbeab- und Gewerbeummeldungen.
Da alle Gewerbean- und -abmeldungen statistisch aufbereitet werden, ist die Gewerbeanzeigenstatistik eine Totalerhebung.
Seit 2002 werden allerdings die Gewerbeummeldungen, welche Informationen zu Änderungen der gewerblichen Tätigkeiten innerhalb einer Gemeinde beinhalten, nicht mehr in der Gewerbeanzeigenstatistik dargestellt.
Die Daten werden von den Gewerbeämtern anhand eines festgelegten IT-Standards (https://xgewerbeanzeige.de) fortlaufend elektronisch an das Landesamt für Statistik Niedersachsen gesendet.
Die Ergebnisse der Gewerbeanzeigenstatistik werden monatlich für Niedersachsen veröffentlicht. Nach Abschluss eines Erhebungsjahres können die Daten fachlich und regional tiefer gegliedert für Niedersachsen veröffentlicht werden.
Grenzen der Gewerbeanzeigenstatistik
Bei der Interpretation der Gewerbeanzeigenstatistik ist zu beachten, dass die Gewerbeanmeldung eine Absichtserklärung ist, ein Gewerbe zu betreiben. Nicht jeder Betrieb wird dann tatsächlich wirtschaftlich aktiv, wird entsprechend der Anmeldung gegründet oder in der angemeldeten wirtschaftlichen Ausrichtung geführt.
Die freien Berufe, die Land- und Forstwirtschaft und der Bergbau sowie die Versicherungen unterliegen nicht der Anzeigepflicht laut Gewerbeordnung. Erfolgen hierzu Meldungen seitens der Gewerbeämter, werden diese in den statistischen Tabellen ausgewiesen. Da für diesen Bereich dementsprechend jedoch nicht alle Neugründungen und Stilllegungen vorliegen, ist von einer sogenannten Untererfassung auszugehen.
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