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Gewerbeanzeigen in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Im Vordergrund ist ein Antrag einer Gewerbeanmeldung zu sehen, im Hintergrund füllt eine Frau diesen aus. Bildrechte: LSN

Die Gewerbeanzeigenstatistik stellt das niedersächsische Gewerbemeldegeschehen dar.

Sie liefert Informationen zu den Gründungen, Fortzügen und Stilllegungen von Unternehmen und Betrieben in Niedersachsen, die bei den zuständigen Gewerbeämtern angezeigt werden.

Wer muss in Niedersachsen ein Gewerbe anmelden?

Gewerbetreibende sind verpflichtet, vor dem Beginn einer gewerblichen Tätigkeit, eine Meldung beim zuständigen Gewerbeamt abzugeben. Gleiches gilt auch bei der Veränderung des bestehenden Gewerbes sowie bei der Beendigung der gewerblichen Tätigkeit. Die Anzeigepflicht besteht für natürliche und juristische Personen, deren Gewerbe dauerhaft mit dem Zweck der Gewinnerzielung betrieben wird. Ausnahmen bilden die freien Berufe wie beispielsweise Ärztinnen, Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie die Land- und Forstwirtschaft, der Bergbau und Versicherungen. Sie unterliegen keiner Anzeigepflicht laut Gewerbeordnung.

Welche Daten werden in der Gewerbeanzeigenstatistik erfasst?

Die Gewerbeanzeigenstatistik erfasst alle Gewerbean- und Gewerbeabmeldungen, die bei einem Gewerbeamt in Niedersachsen eingehen. Informationen über das Verfahren bieten die methodischen Hinweise.

Die Auswertungen beinhalten genaue Informationen darüber, ob es sich bei den Gewerbeanmeldungen in Niedersachsen um Neuerrichtungen, Neugründungen, Umwandlungen, Zuzüge, Übernahmen oder Rechtsformwechsel handelt.

Analog hierzu wird bei den Gewerbeabmeldungen unterschieden, ob eine vollständige Aufgabe, Umwandlung, Abspaltung, Fortzug, Verkauf, Verpachtung oder Gesellschafteraustritt vorliegt.

Eine Gewerbeummeldung erfolgt unter anderem bei Änderung der gewerblichen Tätigkeit wie beispielsweise einer Umwandlung eines Kiosks in einen Imbiss oder bei der Verlegung des Betriebs innerhalb einer Gemeinde. Die Gewerbeummeldungen werden in Niedersachsen seit 2002 statistisch nicht mehr erfasst.

Eine Übersicht über die Gliederung der einzelnen Meldearten liefert folgendes Schaubild:

Gliederung Meldearten Gewerbeanzeigenstatistik   Bildrechte: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)

Die Gewerbeanzeigen werden in Niedersachsen nach Wirtschaftszweigen, Rechtsformen, Beschäftigtengrößenklassen und Art der Niederlassung untergliedert. Bei Gewerbeabmeldungen wird außerdem die Ursache der Abmeldung erfasst.

Bei Einzelunternehmen, Gesellschafterinnen und Gesellschaftern findet zusätzlich eine Unterscheidung nach der Staatsangehörigkeit des/der Gewerbetreibenden sowie dem Geschlecht statt. So kann das LSN beispielsweise auswerten, wie viele Frauen in Niedersachsen ein Unternehmen oder einen Betrieb gegründet beziehungsweise ein Gewerbe angemeldet haben.

Die Ergebnisse der Gewerbeanzeigenstatistik in Niedersachsen liegen nach Statistischen Regionen, Kreisen und kreisfreien Städten vor.

Wie oft werden die Daten aktualisiert?

Bei der Gewerbeanzeigenstatistik handelt es sich um eine Vollerhebung mit Monatsergebnissen. Die Zusammenfassung der Monatsergebnisse ergibt das Jahresergebnis.

Wo liegen die Grenzen der Gewerbeanzeigenstatistik Niedersachsen?

Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu beachten, dass die Gewerbeanmeldung eine Absichtserklärung ist, ein Gewerbe betreiben zu wollen. Nicht jeder angemeldete Betrieb ist tatsächlich wirtschaftlich aktiv, wird entsprechend der Anmeldung gegründet oder entsprechend der angemeldeten wirtschaftlichen Ausrichtung geführt.

Häufig nachgefragt werden Zahlen zu „Existenzgründungen“. Dieser Begriff wird in der Gewerbeanzeigenstatistik nicht verwendet. Am ehesten sind die Auswertungen zu den „Neugründungen“ in Niedersachsen mit dem Begriff der „Existenzgründung“ gleichzusetzen.

Von hoher Bedeutung sind auch Auswertungen zum Migrationshintergrund der Gewerbetreibenden. Die Gewerbeanzeigenstatistik kann jedoch nur Zahlen nach der Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Gewerbemeldung ausweisen.

Die freien Berufe, die Urproduktion wie Land- und Forstwirtschaft oder Bergbau sowie die Versicherungen unterliegen nicht der Anzeigepflicht laut Gewerbeordnung. Erfolgen hierzu Meldungen seitens der Gewerbeämter werden diese in den statistischen Tabellen ausgewiesen. Da für diesen Bereich nicht alle Neugründungen und Stilllegungen erfasst werden, ist von einer sogenannten Untererfassung auszugehen.

Wozu dient die Gewerbeanzeigenstatistik?

Die Gewerbeanzeigenstatistik ist ein wichtiger Wirtschaftsindikator, der Informationen zu den Gründungen und Stilllegungen von Unternehmen und Betrieben in Niedersachsen liefert. Die Gewerbeanzeigenstatistik dient damit als erster Anhaltspunkt für wirtschaftliche Entwicklungen. Hauptnutzer sind Ministerien, Institutionen zur Gründungsförderung, Wirtschaftsverbände oder Gewerkschaften.

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