Frau Prinz
Tel. 0511 9898-2216
Elterngeld in Niedersachsen - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Statistik zum Elterngeld seit dem 1. Januar 2013
Ab 2008 wurden die Elterngeldbezüge in der Statistik über die beendeten Leistungsbezüge erfasst. Diese Statistik ermittelte die Elterngeldbezüge für Kinder, die bis Ende 2012 geboren worden sind. In dieser inzwischen eingestellten Statistik erfolgte eine Meldung zur Statistik erst nach Abschluss eines Leistungsbezuges.
Zum 1. Januar 2013 wurde die Statistik zum Elterngeld eingeführt. In dieser neuen Statistik, einer sogenannten Bestandsstatistik, stehen die aktuell laufenden Leistungsbezüge im Vordergrund. Erfasst werden alle Angaben nach dem jeweils zum Berichtszeitpunkt bekannten Bearbeitungsstand – unabhängig von eventuellen, nicht voraussehbaren späteren Änderungen. So wird zum Beispiel die von den Eltern beantragte voraussichtliche Bezugsdauer erhoben.
Die Rechtsgrundlage der Bundesstatistik zum Elterngeld ist § 22 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG). Die Bundesstatistik zum Elterngeld ist eine Vollerhebung mit Auskunftspflicht und zählt zu den Sekundärstatistiken. Berichtspflichtig sind alle Elterngeldstellen im jeweiligen Land.
Quartals- und Jahresergebnisse
Die Statistik über die Leistungsbezüge von Elterngeld wird vierteljährlich jeweils zum Quartalsende für die vorangegangenen drei Kalendermonate als Totalerhebung durchgeführt. Hieraus werden zunächst die Quartalsergebnisse erstellt.
Grundlage zur Berechnung des Jahresergebnisses sind die vier Quartalsmeldungen der Elterngeldstellen aus einem Kalenderjahr. Im Jahresergebnis zur Elterngeldstatistik werden alle Personen gezählt, die im Laufe des Kalenderjahres Elterngeld bezogen haben. Beim Jahresergebnis handelt es sich jedoch nicht um die Summe der Quartale, da Personen, die in mehreren Quartalen gemeldet wurden, im Jahresergebnis nur einmal aufzuführen sind.
Spätere Auswertungen nach Geburtsjahrgängen durch Elterngeld Plus
Die maximale Bezugsdauer von Elterngeld für vor dem 1. Juli 2015 geborene Kinder betrug 14 Monate (frühere Rechtslage). Daher konnten in der Vergangenheit die Ergebnisse über Elterngeldbezüge grundsätzlich fünf Quartale nach Ablauf des zu betrachtenden Geburtszeitraums abgeschlossen werden.
Für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, besteht die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von Basiselterngeld (früheres Elterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren (neue Rechtslage). Die Bezugsdauer kann sich hierdurch erheblich verlängern, denn aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus Monate. Wenn beide Elternteile gleichzeitig für vier Monate jeweils zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche arbeiten, gibt es außerdem einen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlus Monaten pro Elternteil. Nach der neuen Rechtslage beträgt die maximale Bezugsdauer eines Leistungsbeziehers nun 32 Monate. Für die Auswertung aller abgeschlossenen Leistungsbezüge zu einem bestimmten Geburtszeitraum müssen daher inzwischen elf Quartalsergebnisse nach Ablauf dieses Geburtszeitraums mit einbezogen werden.