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Baupreise in Niedersachsen - Informationen für Auskunftgebende

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Geschäftsfrau im Hintergrund schreibt mit einem Kugelschreiber "Information" in den Vordergrund. Bildrechte: LSN

Informationen für Auskunftspflichtige für die Bauleistungspreisstatistik

Die gesetzliche Grundlage für die Statistik der Bauleistungspreise bildet das Preisstatistikgesetz (PreisStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG). Die Erhebung wird vom Landesamt für Statistik Niedersachsen vierteljährlich als Stichprobenerhebung bei rund 500 Unternehmen durchgeführt.

Auskunftspflichtig sind die Unternehmen und selbstständig tätigen Personen des Werk- und Dienstleistungsbereichs sowie Behörden und Einrichtungen.

Nach § 11a Bundesstatistikgesetz müssen alle Berichtspflichtigen ihre Meldungen über Online-Verfahren an die Statistischen Ämter übermitteln.

Die Vordrucke stehen über das Onlinemeldeverfahren IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) unter www.idev.nrw.de zum Download bereit.
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