Herr Lehner
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Bauhauptgewerbe in Niedersachsen: Konjunkturdaten
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Das Baugewerbe prägt nicht nur Niedersachsens Erscheinungsbild wesentlich, sondern auch dessen Wirtschaft. Die Erhebungen des Baugewerbes bieten statistische Informationen über die konjunkturelle Situation und über die strukturelle Entwicklung der Bauwirtschaft. Sie gliedern sich auf in die Bereiche Bauhauptgewerbe und Ausbaugewerbe und werden zusätzlich nach Konjunktur- (unterjährig) und Strukturstatistiken (jährlich) unterschieden. Der statistische Abschnitt zum Bauhauptgewerbe umfasst insbesondere allgemeine und spezialisierte Hoch- und Tiefbautätigkeiten.
Im Rahmen dieser Tätigkeiten werden zum Beispiel Wohn-, Büro- und Geschäftsgebäude, öffentliche Gebäude, Gebäude der Versorgungswirtschaft sowie landwirtschaftliche Gebäude errichtet. Zum Baugewerbe zählen des Weiteren auch der Bau von Autobahnen, Straßen, Brücken, Tunneln, Bahnverkehrsstrecken, Rollbahnen, Häfen und anderen Wasserbauten, Bewässerungsanlagen, Kanalisationen, Industrieanlagen, Rohrleitungen und elektrischen Leitungen sowie Sportanlagen.
Eine Zuordnung von Betrieben und Unternehmen zum Baugewerbe erfolgt unabhängig davon, ob die Arbeiten auf eigene Rechnung oder im Lohnauftrag ausgeführt werden. So wird die gesamte praktische Arbeit oftmals auch an Subunternehmen vergeben. Einheiten, die die Gesamtverantwortung für ein Bauprojekt tragen, werden ebenfalls dem Baugewerbe zugeordnet.
In der amtlichen Statistik gliedert sich das Baugewerbe in das Bauhauptgewerbe sowie das Ausbaugewerbe. Dabei umfasst das Bauhauptgewerbe entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige die Gruppen
- 41.2 Bau von Gebäuden,
- 42.1 Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken,
- 42.2 Leitungstiefbau und Kläranlagenbau,
- 42.9 Sonstiger Tiefbau,
- 43.1 Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten sowie
- 43.9 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten.
Dem Ausbaugewerbe sind demgegenüber die Gruppen
- 43.2 Bauinstallation,
- 43.3 Sonstiger Ausbau und
- 41.1 Erschließung von Grundstücken, Bauträger
zugeordnet.
Welche Konjunkturdaten werden in den Bauhauptgewerbestatistiken erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?
Das Kernstück zur Einschätzung der konjunkturellen Entwicklung bildet der Monatsbericht, der hauptsächlich in Betrieben von Rechtlichen Einheiten (Unternehmen) des niedersächsischen Bauhauptgewerbes mit mindestens 20 tätigen Personen durchgeführt wird.
Vervollständigt wird das Bild durch die vierteljährliche Erhebung zum Auftragsbestand, die ebenfalls in Betrieben von Rechtlichen Einheiten (Unternehmen) des Bauhauptgewerbes mit mindestens 20 tätigen Personen durchgeführt wird.
Die Beschränkung der Befragung auf größere baugewerbliche Betriebe soll die Entlastung kleinerer Firmen sicherstellen.
Zum Erhebungsprogramm des Monatsberichts im Bauhauptgewerbe gehören die Merkmale
- tätige Personen,
- Entgelte,
- geleistete Arbeitsstunden,
- Umsätze und
- Auftragseingänge.
Dabei sind die Merkmale „Auftragseingang“, „geleistete Arbeitsstunden“ sowie „baugewerblicher Umsatz“ nach der Art der zu errichtenden Bauten aufzuteilen.
Auch der vierteljährliche Auftragsbestand wird nach ausgewählten Bauarten erhoben. Grundsätzlich ist die überwiegende Zweckbestimmung maßgeblich. Bei der Zuordnung ist entsprechend vornehmlich vom Bauvorhaben (= Endbauwerk) auszugehen.
Der Umsatz ist zudem untergliedert nach baugewerblichem sowie sonstigem Umsatz anzugeben.
Welche Aussagen lassen sich anhand der Daten treffen?
Die Merkmale werden monatlich beziehungsweise vierteljährlich – teilweise auch untergliedert nach Bauarten – veröffentlicht. Zur Darstellung der Entwicklung werden auch Veränderungsraten im Vormonatsvergleich sowie für die kumulierten Berichtsmonate im Vorjahresvergleich dargestellt. Für den Auftragseingang sowie den Auftragsbestand werden zudem Indizes berechnet, welche die monatliche Entwicklung der Auftragseingänge des Baugewerbes in Niedersachsen sowie die vierteljährliche Entwicklung der Auftragsbestände im Vergleich zu anderen Zeiträumen messen.
Was wird nicht in den Konjunkturdaten zum Baugewerbe in Niedersachsen erfasst? Wo liegen die Grenzen?
Grundsätzlich stehen für kleinere Betriebe mit 1 bis 19 Beschäftigten keine erhobenen konjunkturellen Informationen zur Verfügung. Um diese wichtige Gruppe ebenfalls mit in die konjunkturelle Betrachtung einbeziehen zu können, werden die unterjährig erhobenen Daten im Bauhauptgewerbe und Ausbaugewerbe um Verwaltungsdaten für die nicht befragten Betriebe ergänzt (sog. Mixmodell). Die Verwaltungsdaten beinhalten Umsatzdaten der Finanzverwaltung und Beschäftigtendaten der Bundesagentur für Arbeit. Aus diesen Mixmodellen ergeben sich die Konjunkturstatistik im Bauhauptgewerbe sowie die Konjunkturstatistik im Ausbaugewerbe. Hierdurch soll die Darstellung der konjunkturellen Entwicklungen im Baugewerbe vervollständigt und damit die Aussagefähigkeit, Relevanz und Belastbarkeit der Ergebnisse verbessert werden. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Beschäftigten/tätigen Personen und die Umsätze aus den Verwaltungsdaten in ihren Definitionen Unterschiede zu den erhobenen Konjunkturdaten aufweisen.
Wozu dienen die Konjunkturdaten des Bauhauptgewerbes in Niedersachsen?
Die monatlich veröffentlichten Merkmale und Auftragseingangsindizes spielen eine zentrale Rolle für die Konjunkturbeobachtung: Sie dienen sowohl den gesetzgebenden Körperschaften, der Bundes- und Landesregierung, den Bau- und Handwerksverbänden, Kammern, der Deutschen Bundesbank, Eurostat aber auch Unternehmen, Forschungsinstituten sowie Universitäten und Studierenden zur Beurteilung der Wirtschaftsentwicklung im Bauhauptgewerbe.
Die Ergebnisse – insbesondere auch hinsichtlich Bauleistung, Beschäftigung und Auftragslage – stellen eine unentbehrliche Grundlage für wirtschafts- und baupolitische Entscheidungen dar.
Die Daten werden zudem im Rahmen der Handwerksberichterstattung sowie der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen genutzt.