Herr Brunotte
Tel. 0511 9898-1224
Überschuldung in Niedersachsen - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Die Überschuldungsstatistik ist eine jährliche Erhebung. Sie wird als zentrale Statistik vom Statistischen Bundesamt durchgeführt und aufbereitet. Anschließend werden den Statistischen Landesämtern die jeweiligen Landesergebnisse bereitgestellt. Die Ergebnisse liegen in der Regel fünf Monate nach dem Erhebungsjahr vor.
Die Beratungsmöglichkeit in einer Schuldnerberatungsstelle steht allen Personen offen. Eine Überschuldung muss nicht zwangsläufig vorliegen, der Grund einer Beratung kann beispielsweise auch eine Umschuldung oder der Umgang mit finanziellen Engpässen sein.
Die Teilnahme an der Überschuldungsstatistik ist sowohl für die Schuldnerberatungsstellen als auch für die beratenen Personen freiwillig. Es werden somit nur Daten von Personen von den Schuldnerberatungsstellen übermittelt und in den Ergebnissen dargestellt, die ihre Zustimmung zur Teilnahme an der Überschuldungsstatistik gegeben haben. Auch wenn eine Schuldnerberatungsstelle an der Überschuldungsstatistik teilnimmt, so muss zusätzlich jede beratene Person ihr Einverständnis zur Weitergabe ihrer Daten an die amtliche Statistik erklären.
Diese „doppelte“ Freiwilligkeit macht eine Hochrechnung der Ergebnisse erforderlich. Diese findet in zweistufiger Abfolge statt: Es wird das Verfahren der freien Hochrechnung angewendet. Der Hochrechnungsfaktor ergibt sich einerseits aus dem Anteil der pro Beratungsstelle gemeldeten Beratungsfälle und andererseits aus dem Anteil der pro Land meldenden Beratungsstellen. Die Angabe, wie viele Schuldnerberatungsstellen in den jeweiligen Berichtsjahren an der Überschuldungsstatistik teilgenommen haben, findet sich in den entsprechenden Statistischen Berichten.
Eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit den Vorjahren ist bei dieser Statistik nicht möglich, da sich der Berichtskreis fortlaufend verändert und auch die Zahl der teilnehmenden Beratungsstellen nicht konstant ist.